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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0069

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Die Urkunden der Habsburger
im 14. Jahrhundert

Abgesehen vom letzten Drittel des 14. Jahrhunderts, für das jetzt ein Werk
LACKNERS vorliegt,1 sind das Urkundenwesen und die Kanzlei der Habsbur-
ger bislang in der Forschung nur relativ wenig behandelt worden.2 3 Diese
Lücke zu schließen, kann jedoch nicht die Aufgabe der vorliegenden Arbeit
sein, da sie sich nicht als diplomatische Abhandlung versteht. Dennoch müs-
sen die Urkunden der Habsburger bei einer Untersuchung ihrer herrscherli-
chen Repräsentation herangezogen werden, denn sie stellen nicht nur das
wichtigste Herrschaftsinstrument überhaupt dar, sie sind auch ein überaus
bedeutendes Repräsentationsmittel. Für die Beschäftigung mit Urkunden als
Quellen zur Erforschung von Herrschaftsrepräsentation hat FICHTENAU die
theoretischen und methodischen Grundlagen gelegt.' So betont er, daß der
rechtliche Zweck von Urkunden zwar immer im Vordergrund stehe, daß
dieser jedoch nicht der einzige sei.4 Denn: »Ihre äußere Aufmachung reihte sie
in die große Gruppe der >Herrschaftszeichen< ein; ausführlicher als die In-
schriften auf Insignien und Siegeln verkündete sie auch mit Worten Wesen
und Prinzipien der Herrschaftsordnung.«5
Darüber hinaus bringen es die große Anzahl, die an habsburgischen Ur-
kunden bereits im 14. Jahrhundert zu verzeichnen ist, die vielfältigen, allen
Ständen der mittelalterlichen Gesellschaft entstammenden Empfänger der
Urkunden sowie die relative Gleichförmigkeit ihrer Ausstattung und ihres
Formulars mit sich, daß bestimmte politische Ideen, die sich etwa in Intitula-
tio oder Arenga äußerten, einen breiten Adressatenkreis erreichten. Bauwerke
etwa oder ähnliches mochten zwar auf den - notwendigerweise anwesen-
den - Betrachter eine größere Wirkung ausüben als eine einzelne Urkunde,
doch war dem Gesamtkorpus habsburgischer Urkunden mehr Breitenwir-
kung gegeben. Noch ein weiteres kommt hinzu: Die Urkunden suggerierten
bei tatsächlicher Abwesenheit die Präsenz des ausstellenden Fürsten. Eine
entscheidende Rolle kommt dabei den Siegeln zu.

1 Vgl. Lackner, Hof.
Für wertvolle Hinweise zu diesem Abschnitt danke ich Herrn Dr. Paul Herold, Wien.
2 Zu Kanzlei und Urkundenwesen der Habsburger vgl. STOWASSER, Vorbemerkung [ohne
Seitenzahlen]; ders., Kanzleibücher; LUNTZ, Urkunden; RlEGER, Urkundenwesen; STELZER, Kanz-
lei; sowie LHOTSKY, Quellenkunde, 76-84; UHLIRZ, Handbuch, 321-326; UlBLEIN, Quellen, 78-81,
mit weiteren Literaturhinweisen. Die Arbeiten zum Urkundenwesen Rudolfs IV. werden un-
ten (S. 186, Anm. 202) genannt.
3 Vgl. FICHTENAU, Propaganda; FICHTENAU, Arenga. Zur graphischen Ausgestaltung von Ur-
kunden vgl. die Arbeiten von RÜCK (Urkunden; Urkunde; Beiträge).
4 Vgl. Fichtenau, Propaganda, 21; Fichtenau, Arenga, 10.
5 Fichtenau, Arenga, 10.
 
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