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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0116

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112

Die Wappen

Wappen ihrer Eltern und ihres Mannes.11'" Die bemerkenswerte heraldisch
linke und damit untergeordnete Anbringung des Doppeladlers gegenüber
dem einköpfigen Adler verweist darauf, daß letzterer mit dem Mann Katha-
rinas, Rudolf IV., in Verbindung steht. Ähnlich wie im Fall von Ger-
truds/Annas Grablege kann das nur als Verweis darauf verstanden werden,
daß es sich bei den Habsburgern um eine stirps regia handelte.11"1 Und zwar
muß dieser Verweis in zwei Richtungen gedeutet werden: Erstens konnten
die Habsburger damals mit Rudolf I., Albrecht I. und Friedrich (dem Schö-
nen) bereits drei römisch-deutsche Könige aufweisen und waren damit den
Luxemburgern (noch) überlegen. Zweitens waren sie, vor allem Rudolf IV.,
anscheinend nicht bereit, auf die daraus folgenden Ansprüche grundsätzlich
zu verzichten. Es bleibt allerdings zu beachten, daß diese politisch hochbri-
sante Aussage an einem Ort untergebracht war, der nicht öffentlich zugäng-
lich war. Fast möchte man annehmen, daß es sich um eine geheime Mahnung
an die Besucher der eigenen Familie handelte, ihrer königlichen Vergangen-
heit und Zukunft zu gedenken.

Funktionen des Wappens
Wie aus dieser Übersicht über die von den Habsburgern verwendeten Wap-
pen erkennbar ist, handelte es sich bei ihnen in der Regel um solche, die von
Vorgängern übernommen worden waren. Das ist bei der Frage nach der
Funktion von Wappen von entscheidender Bedeutung. Denn nach den Unter-
suchungen APPELTS zur Entstehung des steirischen Wappens waren Wappen
zunächst persönliche Erkennungszeichen, die ein Fürst frei wählen konnte.10
Dabei sei »die Tendenz, die Wappen als Familienabzeichen aufzufassen,
schon in den ersten Anfängen der Heraldik klar erkennbar«.10s Somit wären
die Kennzeichnung einer Person sowie die einer Familie als ganz ursprüngli-
che Funktionen eines Wappens anzusehen. Die Übernahme eines Wappens
gemeinsam mit einem Territorium von einer Vorgängerdynastie setzte aller-
dings bereits ein anderes, abstrakteres Verständnis voraus. Der erste Schritt
dazu liegt in der Übertragung eines Wappens von der Familie auf deren Be-
sitz und Herrschaftsrechte, um dann zum Symbol fürstlicher Gewalt in dem
Territorium, zum Symbol des Reichslehens zu werden. Im Fall Steiers bei-

105 Und zwar zeigt das Siegel die Wappen Böhmens, der Valois (von ihrer Mutter Blanka von
Valois), von Kärnten, Steier, Pfirt und Habsburg. Vgl. Sava, Siegel der österreichischen Für-
stinnen, 112f. mit Taf. 1, Abb. 3 (danach auch bei HYE, Staatswappen, Abb. 89,134).
106 Vgl. HYE, Staatswappen, 128.
107 Vgl. für das Folgende APPELT, Entstehung. Der Grundsatz der freien Wappenwahl wird auch
bei Herzog Friedrich II., der den älteren Adler- durch den Bindenschild ersetzte, deutlich
(vgl. HYE, Staatswappen, 17). Eine Zusammenfassung von Theorien zur Wappenentstehung
bieten: KITTEL, Wappentheorien; SCHEIBELREITER, Tiernamen, 9-21; PASTOUREAU, Traite, 298-
310. Zur Frühgeschichte »heraldischer Formen« vgl. FENSKE, Adel.
108 APPELT, Entstehung, 244. Er belegt dies mit einem Vergleich der Abzeichen der steirischen
Traungauer mit denen der Babenberger und der Welfen (vgl. ebd., 240-244).
 
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