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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0136

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132

Albrecht II. - Einheit und Vereinheitlichung

nung von 1355 wurden demnach deren Prinzipien der Einheit und Unteilbar-
keit in den Vertrag von 1364 übernommen, wobei allerdings die Stellung des
Ältesten eine erhebliche Ausweitung erfuhr.
Während aber 1364 die drei habsburgischen Brüder die Urkunde ohne
Hinzuziehung weiterer Personen ausstellten, ging Albrecht II. im Jahr 1355
einen anderen Weg: Der Herzog wies nämlich den Landherren von Öster-
reich, Steier und Kärnten explizit die Aufgabe zu, im Konfliktfall für die Ein-
haltung der Ordnung zu sorgen. Zusätzlich gaben diese am Ende des Textes
eine eidliche Versicherung ab, diese Aufgabe übernehmen zu wollen, und
hängten ihre Siegel an die Urkunden. 2 Ähnlich wie im Fall des Duellverbots
für Kärnten und - was hier zu ergänzen ist - einer Huldigung des Jahres
1349''' rief demnach Albrecht II. den Adel seiner östlichen Herzogtümer zu-
sammen und versammelte ihn in Wien, um ihn zum Garanten eines Anlie-
gens zu machen, das ihm in besonderer Weise am Herzen liegen mußte. Lei-
der weiß man nichts über die Ausgestaltung dieser Versammlung. Doch ist
davon auszugehen, daß damals nicht nur eine Hausordnung verabschiedet
wurde, welche die Einheit der habsburgischen Territorien sicherstellen sollte,
sondern daß diese Einheit auch aller Welt, das heißt konkret dem versammel-
ten Adel, vor Augen geführt und demonstriert wurde. 4

Wien (I)
Eine Stilisierung zur »Hauptstadt« der habsburgischen Territorien erfuhr
Wien erst in der Zeit Rudolfs IV. Das kommt sowohl in verschiedenen Aussa-
gen des Herzogs als auch im weiteren Ausbau der St. Stephanskirche, die er
zudem zum Sitz eines Kollegiatstifts und zu seiner Grablege bestimmte, so-
wie nicht zuletzt in der Universitätsgründung zum Ausdruck. "

72 Denn es handelte sich - wie LHOTSKY (Geschichte, 369f.) zeigt - um insgesamt drei Urkunden,
getrennt nach den jeweiligen Garantieerklärungen durch den österreichischen, steirischen
und Kärntner Adel. Der Druck bei SCHWIND/DOPSCH folgt dem österreichischen Exemplar.
73 Zu diesem Jahr berichtet die Deutsche Fortsetzung des Anonymus Leobiensis (972; zum Text
s.o. S. 120, Anm. 7): »Ann dem Suntag vor Aller Heiligen tag [25. Oktober] gepot der Hertzog
[Albrecht II.] allen Lanndherren vonn Oesterreich und Steier und Kernden, dye muesten da all
Hertzog Rudolffen swern.« Vgl. dazu BEGRICH, Majestät, 68; LHOTSKY, Geschichte, 357, Anm.
209; 369. Unmittelbar im Anschluß erwähnt die Quelle, daß an demselben Sonntag bzw. am
folgenden Allerheiligentag die Weihe der Klosterkirche der Wiener Klarissen, der Eintritt
Katharinas, der Tochter Albrechts II., in eben dieses Kloster sowie die Weihe der Wiener
Augustinerkirche stattfanden. Man scheint also (trotz der Pest) an der feierlichen Begehung
dieser Ereignisse nicht verzichtet zu haben.
74 Vgl. dazu LHOTSKY, Geschichte, 370: »Es war die erste unmißverständliche Demonstration der
durch die Personalunion zur Einheit der Domus Austriae gewordenen Länder.« Vgl. dazu
auch HAGENEDER, Länder, 20; STELZER, Herzog Albrecht II. [1991], 23f.
75 S. dazu das Folgende sowie u. S. 194f. u. 213-232. Zur Geschichte Wiens im Mittelalter vgl.
zuletzt CSENDES/OPLL, Wien (mit weiterer Literatur).
 
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