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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0073

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Die Urkunden der Habsburger im 14. Jahrhundert

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men, die sich vor allem auf die nichtjuridischen Teile einer Urkunde bezogen
und in einem direkten Bezug zum erheblichen Zuwachs der Urkundenpro-
duktion standen.2* Davon war u.a. die Arenga betroffen, die in den deutschen
Urkunden kaum noch vorkam.
Damit verbunden ist auch die Frage der Ausstattung einer Urkunde. Nach
LUNTZ werden für die Kanzlei Albrechts I. drei Typen unterschieden: die
feierliche, mittlere und einfache Ausstellung.’" Die Forschungen etwa zum
Urkundenwesen Rudolfs IV. bestätigen diesen Befund.31 In unserem Zusam-
menhang interessieren vor allem die feierlich gestalteten Stücke, da hier - im
Gegensatz zum einfachen Geschäftsschriftgut - der Wunsch seitens des Aus-
stellers anzunehmen ist, die Urkunden auch zur herrscherlichen Selbstdarstel-
lung zu nutzen.32 Nach STOWASSER zeichneten sich die feierlichen Stücke
durch die Hervorhebung der Initiale, die Art der Siegelanbringung, die Men-
ge an Pergament (mithin auch die Größe) und das reichhaltigere Formular
aus.’’ Es wird sich zeigen, daß im Lauf des 14. Jahrhunderts weitere Formen
entwickelt wurden, um die besondere Feierlichkeit eines Stücks herauszuhe-
ben: Dazu zählen etwa die Unterscheidung einer großen von einer kleinen
Intitulatio oder die Verwendung der großen Reitersiegel (im Gegensatz zu
den kleineren Wappensiegeln). Auch die immer seltenere Arenga zeichnete
eine Urkunde in besonderem Maß aus. Daraus ergibt sich, daß neben der
oben erwähnten Tendenz zur Vereinfachung und Versachlichung des ge-
wöhnlichen Geschäftsverkehrs eine immer prächtiger werdende Ausstattung
besonderer Stücke aufzufinden ist.34 Wichtig für unseren Zusammenhang ist
dabei allerdings weniger die Frage, welche Elemente einer Urkunde eine be-
sonders feierliche Form verliehen. Vielmehr ist die Bedeutung der eingesetz-
ten Mittel zu untersuchen, also die Aussagen, welche ihnen hinsichtlich der
politischen Ziele und des herrscherlichen Selbstverständnisses der Habsbur-
ger entnommen werden können.

28 Vgl. Fichtenau, Arenga, 157.
29 Vgl. Fichtenau, Arenga, 160f.; s. auch u. S. 80.
30 Vgl. FUNTZ, Urkunden, 433.
31 Vgl. KÜRSCHNER, Urkunden; HÜTER, Rudolf der Stifter, 25.
32 Freilich läßt sich der Fall nicht ausschließen, daß ein habsburgischer Herzog gerade dadurch
ein Zeichen setzen wollte, daß er eine Urkunde bewußt schlicht gestalten ließ. Man müßte
dann wohl von »negativer Repräsentation« sprechen, wenn nämlich der Aussteller durch ein
entsprechendes Stück seine Mißachtung gegenüber dem Empfänger deutlich machen wollte.
Ich danke Herrn Dr. Paul Herold, Wien, für diesen Hinweis.
33 Vgl. STOWASSER, Vorbemerkung.
34 Vgl. STOWASSER, Vorbemerkung; FICHTENAU, Arenga, 159 u.l63f.
 
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