Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0237

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Rudolf IV. - quae decent principem

233

diesem Zusammenhang auch einige Vorstellungen erwähnt werden, die in
den Fälschungen und Arengen zu finden sind: vor allem die Tatsache, daß
sich Rudolf selbst mit königlicher maiestas belegt, daneben aber auch das Po-
stulat, gemäß der rex-imperator-Formel - vor allem im Bereich der Gesetzge-
bung - wie der Kaiser im eigenen Land agieren zu können. Anders als im Fall
Schwabens läßt sich allerdings bei den soeben genannten Mitteln herrscherli-
cher Repräsentation nicht feststellen, daß Rudolf ein konkretes Ziel angestrebt
hätte. Vielmehr scheint darin zum einen das Bewußtsein zum Ausdruck zu
kommen, einer königlichen und königsfähigen Familie anzugehören, was sich
bis zur Geburt Wenzels im Jahr 1361 mit der Möglichkeit verband, die Nach-
folge Karls IV. im Reich anzutreten. Zum anderen sind die Maßnahmen in
das Feld der imitatio Karls IV. einzuordnen.
Schließlich ist auf die Rolle Österreichs - im Privilegium maius als clippeus et
cor sacri Romani imperii bezeichnet - einzugehen. Dazu hat man sich zu verge-
genwärtigen, daß Albrecht II. sich vor allem darum bemüht hatte, die Einheit
der drei östlichen Länder Österreich, Steier und Kärnten zu fördern und zum
Ausdruck zu bringen, ohne dabei einem der Länder einen besonderen Vor-
rang einzuräumen/'2 Das Vorgehen Rudolfs hat man sich wohl so vorzustel-
len, daß er auf dem Gedanken einer Einheit des habsburgischen Besitzes auf-
baute, den er als erster mit dem zusammenfassenden Begriff dominium Au-
stritte belegte und durch den Hausvertrag von 1364 zu erhalten suchte/0' daß
er allerdings innerhalb dieses Besitzes ein Land, nämlich Österreich, in be-
sonderer Weise hervorhob und als caput pro toto an die Spitze stellte. Neben
der lobenden Erwähnung in den Fälschungen, auf den Siegeln und in den
Arengen seiner Urkunden kam dies vor allem in der Förderung und im Aus-
bau Wiens zum Ausdruck, so daß in dieser Stadt die soeben skizzierte Vor-
stellung ihren höchsten Ausdruck fand. Aufbauend auf den Leistungen seiner
Vorgänger, besonders seines Vaters, unter dem Wien bereits zentrale und
residenzielle Funktionen eingenommen hatte/"4 erweiterte Rudolf diese noch,
indem er seine Grablege dorthin verlegte, eine Universität gründete und
durch den Umbau der St. Stephanskirche und die Errichtung eines Kollegiat-
stifts ein eigenes habsburgisches Bistum herbeizuzwingen suchte. Hier sollte
demnach das weltliche und geistliche Zentrum eines Territorienkomplexes
entstehen. Zusammengefaßt und zugleich aller Welt vor Augen geführt,
kommt dies an der St. Stephanskirche, an ihrem Bau, ihrer institutionellen
Aufwertung, ihrer Funktion als herzoglicher Grablege und schließlich an den
dort befindlichen Bildern der Herrscherfamilie zum Ausdruck.

502 S.o. S. 119-136. Dazu ist allerdings zu bedenken, daß die Habsburger von Anfang an - im
Gegensatz etwa zu den Babenbergern - einen gewissen Vorrang Österreichs durch den
Wappengebrauch auf den Siegeln zum Ausdruck brachten (s.o. S. 94 u. 99-102). Bei diesen
stand jedoch - wie auch in der Urkundenintitulatio (s.o. S. 70-79) - zunächst die Betonung
des habsburgischen Gesamtbesitzes im Vordergrund. Der Vorrang Österreichs ergab sich
erst in zweiter Linie.
503 S.o. S. 131f.
504 S.o. S. 132-136.
 
Annotationen