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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0244

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Tirol

schung noch nicht abschließend geklärt werden konnte.8 In diesen vermachte
die Fürstin unter der Voraussetzung, daß sie Gemahl und Sohn überleben
sollte, ihren gesamten Besitz den Habsburgern. Nach dem Tod seines Vaters
im Jahr 1361 geriet Meinhard III. zunehmend unter wittelsbachischen Einfluß,
wogegen sich der Adel und einige Städte des Landes zu wehren begannen.9
Alles das mag nach dem im Januar 1363 erfolgten Tod Meinhards III. dazu
geführt haben, daß der eilends herbeigereiste Rudolf - er traf spätestens drei-
zehn Tage nach dem Ableben Meinhards mit Margarete in Bozen zusammen10
- auf wohlwollende Aufnahme traf. In einer unzweifelhaft echten Urkunde
von 1363 Januar 26 übergab Margarete ihren ganzen Besitz an Rudolf, wobei
sie sich bis zu ihrem Tod die volle Regierungsgewalt sicherte.11 Bereits im
September desselben Jahres verzichtete sie jedoch endgültig auf ihren Besitz.12
Rechtlich abgeschlossen war der Erwerb Tirols durch die Habsburger mit der
Belehnung, die Karl IV. am 8. Februar 1364 vornahm.1’ Von den dennoch an-
haltenden Auseinandersetzungen mit den Wittelsbachern, die erst mit dem
Frieden von Schärding 1369 endeten, wird noch die Rede sein.
Die Bedeutung, welche diese Erwerbung für die Habsburger hatte,14 läßt
sich sehr gut an einem Brief Rudolfs IV. an den Dogen von Venedig ermessen,
worin es heißt, daß »omnes stratae et transitus de Germania ad partes Italiae por-
rectae nostrae dominationi subsint ex omnipotentis dei munere«G Hinzu kam die
Möglichkeit, die östlichen und westlichen Territorien der Habsburger zu ei-
nem durchgängigen Gebiet zu verbinden. Daß kurz darauf der erste Lander-
werb im späteren Vorarlberg gelang, ist zwar in zeitlicher Hinsicht ein Zufall,
wirft jedoch ein Licht auf die weiteren territorialen Ziele der Habsburger.11’
Damit wäre die strategische und territorialpolitische Bedeutung Tirols ange-
deutet. Diese wurde von Rudolf auch dadurch sichtbar gemacht, daß er die
Grafschaft in seine kleinere Intitulatio aufnahm,1 welche - wie schon des
öfteren betont - als Ausdruck der wichtigsten habsburgischen Territorien
aufzufassen ist.

8 S.o. S. 162, Anm. 40. Die Tatsache, daß in den Verhandlungen zwischen Karl IV. und Ru-
dolf IV. 1360 in Seefeld auch von Tirol die Rede war (s. ebd.), spricht allerdings dafür, daß
Rudolf irgend etwas vorzuweisen hatte. Vielleicht handelt es sich dabei um die erwähnten
Urkunden.
9 Vgl. HÜTER, Eintritt, 24. Er druckt (ebd., 35f., Anh. II) einen Brief Tiroler Adeliger und Städte
an Meinhard ab, worin dieser aufgefordert wird, aus Bayern nach Tirol zu kommen.
10 Zur Reise vgl. HUBER, Vereinigung, 83f.; STEINHERZ, Reise.
11 Vgl. Hüter, Eintritt, 27t.; RIEDMANN, Mittelalter, 428. Der Text der Urkunde: HUBER, Vereini-
gung, 219-225, Nr. 293; in diesen Zusammenhang gehört auch die Verzichtserklärung Mar-
garetes, der Witwe Meinhards und Schwester Rudolfs (ebd., 227, Nr. 297).
12 HUBER, Vereinigung, 234f., Reg.Nr. 345.
13 RI2 8, 325f., Nr. 4009; vgl. HÜTER, Eintritt, 32. Zwei Tage später wurde im übrigen der Erbver-
trag zwischen Luxemburgern und Habsburgem geschlossen (RE 8, 326, Nr. 4011; Druck:
SCHWIND/DOPSCH, 226-229, Nr. 114; vgl. dazu HUBER, Rudolf IV., 106-109; STOOB, Karl IV.,
198f.).
14 Vgl. Hüter, Eintritt, 29,33; RIEDMANN, Mittelalter, 428f.
15 1363 Feb. 1 (HUBER, Vereinigung, 226, Nr. 296).
16 Vgl. Burmeister, Vorarlberg, 77t.; NlEDERSTÄTTER, Herrschaft, 268.
17 S.o. S. 74f. sowie Anh. 4, Nr. 15f.
 
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