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Schwedler, Gerald; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Herrschertreffen des Spätmittelalters: Formen, Rituale, Wirkungen — Mittelalter-Forschungen, Band 21: Ostfildern, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.34738#0024

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20

Einleitung

seits die bedeutenden herzoglichen Machthaber, beispielsweise von Burgund
oder Mailand ausgeschlossen, andererseits auch die königlichen, aber noch
nicht gekrönten Thronfolger. Deren Begegnungen standen in Aufwand und
Bedeutung oft den königlichen Treffen in nichts nach, doch weitet die Berück-
sichtigung herzoglicher und fürstlicher Ränge das zu behandelnde Material
zu sehr aus. Gerade die geographische Ausdehnung der Untersuchung auf die
bedeutendsten abendländischen Monarchien ermöglicht es, die Thematik in
gesamteuropäischem Ausmaß zu betrachten. Zweitens stehen in geographi-
scher Hinsicht neben dem abendländischen Kaiserreich die Königreiche Frank-
reich, England, Schottland, Aragon, Kastilien und Mallorca im Westen sowie
Böhmen, Ungarn und Polen im Osten und Sizilien und Neapel'" im Süden im
Vordergrund. Mit einbezogen werden die Begegnungen zwischen den Herr-
schern Dänemarks, Schwedens, Navarras,des byzantinischen Kaiserreichs"'
und Zyperns. Die abgelegenen Königreiche Portugal und Norwegen wurden
hingegen ebenso wenig gezielt untersucht wie Titularkönigreiche, z. B. Jeru-
salem," abhängige oder vorübergehende Reiche wie Serbien, der Isle of Man
und seinem myiPhs"" oder auch historiographische Titelzuschreibungen." Das
muslimische Königreich Granada wie die Fürstentümer Novgorod oder Mos-
kau wurden nicht berücksichtigt. " Damit ist zwar die Liste der behandelten
Königreiche nicht vollständig, genügt aber dem Anspruch, die wichtigsten Ele-
mente zu berücksichtigen. Auch wenn Treffen mit dem Papst als Vertreter einer
Universalmacht die Kriterien eines Monarchentreffen erfüllten, so stellen diese
durch die strengere liturgische Formenwahrung eine eigene Art der Herrscher-
begegnung dar." Unabhängige geistliche Territorialherren wie der Deutschor-
densmeister oder exemte Bischöfe wurden ebensowenig in Betracht gezogen. "

50 Sizilien und Neapel sind nicht als zwei verschiedene Reiche, sondern als ein geteiltes König-
reich zu bewerten, das nach der Anerkennung des »Regno di Trinacria« (Friede von Caltabel-
lotta, 1302) unter Alfons V. 1442 wiedervereint wurde. Dazu: RYDER, Alfonso the Magnani-
mous, S. 199-209.
51 SCHRAMM, Der König von Navarra, S. 141-155; ÖACARRA, Historia del reino de Navarra en la
Edad Media.
52 Nicht untersucht wurden die Lateinischen Kaiser von Konstantinopel, die als Nachfolger des
Balduin II. bis zum Tod des Jaques des Baux (Giacomo del Balzo) im Jahre 1371 in Süditalien
residierten und nur eine vernachlässigbare Rolle spielten. Zum lateinischen Kaisertum vgl.
LoNGNON, L'empire latin de Constantinople et la principaute de Moree; SETTON, A History of
the Crusades, Bd. 3, S. 149-156.
53 HENTiG, Titularkönig und Prinzgemahl, S. 11; analog zu Titularkaisern und Titularbischöfen
wären Titularkönige »Könige die ihr Reich nie betreten« (z. B. Könige von Jerusalem); dazu:
ELZE, Könige im spätmittelalterlichen Italien, S. 133.
54 Zum Königs- bzw. Zarentitel des Stefan Dusan (1308-1355): FERjANCic, Art. »Stefan Dusan«,
in: LexMa, Bd. 8, S. 90f.
55 Vgl. die Betitelung des litauischen Großfürsten als Rar Annales Zwetllenses, ed.
Pertz, in: MGH SS 9, S. 659, zum Jahr 1298.
56 Zu Granadas Kontakten mit den spanischen Königreichen vgl. FERNÄNDEs/CAMPisTOL (Hg.),
Espana cristiana. Crisis de la reconquista.
57 HACK, Das Empfangszeremoniell bei mittelalterlichen Papst-Kaiser-Treffen; für Kurienbesu-
cher der Frühneuzeit: BÖLLING, »Causa differentiae«, S. 147-196.
58 Zu Begegnungen des Deutschordensmeisters mit Fürsten und dem König von Polen vgl.
NEiTMANN, Die Staatsverträge des Deutschen Ordens in Preußen, S. 77-92.
 
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