Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Schwedler, Gerald; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Herrschertreffen des Spätmittelalters: Formen, Rituale, Wirkungen — Mittelalter-Forschungen, Band 21: Ostfildern, 2008

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34738#0261

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
1.7. Waffenstillstand und Friedensschluss

Der Vertrag von Troyes wurde am 21. Mai 1420 am Altar der Kathedrale in
Troyes feierlich beeidet.' Er betraf einerseits die englisch-französischen Aus-
einandersetzungen, bei welchen die Könige Heinrich V. von England und
Karl VI. von Frankreich Gegenspieler waren, andererseits jedoch auch den
innerfranzösischen Bürgerkrieg. Gut dokumentierte Vorverhandlungen und
inhaltliches Näherkommen in kleinen Schritten wie auch die mit besonderem
Aufwand gestalteten Inszenierungsformen des Friedensschlusses lassen diese
Begegnung besonders geeignet erscheinen, die Art und Weise von Friedens-
schlüssen durch persönliche Intervention der Herrscher darzustellen. Doch
führten die Krankheit des französischen Königs und die Teilhabe des Herzogs
von Burgund an dem bilateralen Vertrag zu besonderen Verfahren und Zere-
monien bei den Feierlichkeiten. Doch gerade die anschließende vergleichende
Studie zu den spätmittelalterlichen Monarchenbegegnungen mit dem Ziel des
Friedensschlusses erweist das besondere Spannungsverhältnis von Sonderfall
und zeremoniellem wie regelhaftem Verhalten. Das Aufeinandertreffen des
besonders reichen Formenschatzes auf der einen und verschärften Sicherheits-
maßnahmen durch die latente Gefahr eines erneuten Ausbruchs der Kämpfe
auf der anderen Seite zeigt die Bedeutung des Zeremoniells als Schnittstelle
zwischen Kommunikationsmedium und Verhaltensregulativ.

1.7.1. Der Friedensschluss von Troyes
Bereits im Dezember 1419 erreichten englische, französische und burgundische
Gesandte in Arras einen Waffenstillstand, in dem einerseits eine Waffenruhe
und gezielte Friedens Verhandlungen, andererseits aber auch der Ausschluss
der Partei des Dauphins von weiteren Verhandlungen vereinbart wurde.' Die
einzelnen Stufen der Vorverhandlungen und die persönliche Reise des Her-
zogs von Burgund nach Troyes, um mit der Seite des französischen Königs zu
konferieren, wurden von Paul Bonenfant ausführlich dargelegt/
Festzuhalten bleibt das Voranschreiten der Vorverhandlungen für einen
Frieden zwischen englischen und französischen sowie burgundischen Unter-
händlern zu Beginn des Jahres 1420, die im März zu einem Abschluss kamen.
Diese Artikel wurden am 9. April 1420 durch eine von Karl VI. besiegelte Ur-
kunde als Präliminarfrieden bestätigt. Dabei ging es vornehmlich um die Bei-

1 Troyes 1420 Mai 21: Foedera, ed. Rymer (H), Bd. 4/3, S. 170-175; Edition nach der Urkunde im
Pariser Nationalarchiv, JJ 171: Les grands traites de la guerre de cent ans, ed. Cosneau, S. 109-
113; Ordonnances des rois de France, Bd. 11, S. 86-60; Gegenurkunde Heinrichs V. (Troyes
1420 Mai 21): Corps universel diplomatique, ed. Dumont, Bd. 2, S. 147-149.
2 Foedera, ed. Rymer (H), Bd. 4/2, S. 140; dazu CHAMPioN/TnoisY, Bourgogne, France-Angleterre
au traite de Troyes, S. 182-184; BoNENFANT, Du meurtre de Montrerau au Traite de Troyes,
S. 162f.
3 BoNENFANT, Du meurtre de Montrerau au Traite de Troyes, S. 156f.; CriAMPiON/THoisy,
Bourgogne, France-Angleterre au traite de Troyes, S. 192-199.
 
Annotationen