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Schwedler, Gerald; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Herrschertreffen des Spätmittelalters: Formen, Rituale, Wirkungen — Mittelalter-Forschungen, Band 21: Ostfildern, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.34738#0373

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Einzelelemente bei Herrschertreffen

369

Germain-des-Pres in Paris gegeben wurden, waren hohe Summen notwendig.
Alleine für das Bankett am Dreifaltigkeitssonntag wurden 151 Pfund Sterling
berechnet.""
Es kam allerdings auch vor, dass eine Partei die Kosten aus politischen
Gründen vollständig übernahm."' Bisweilen wurden die nicht unerheblichen
Aufwendungen auch auf andere Institutionen und Persönlichkeiten abge-
wälzt. Damit wurde der Kreis derer, die königliche Gastmähler finanzierten,
auf nichtgekrönte Personen ausgeweitet. So konnte es sein, dass es in erster
Linie königliche Verwandte oder ranghohe Fürsten waren, die ein Festmahl für
die Könige übernahmen. Dies zeigt die Reihung der Ausrichter der Bankette
bei der Begegnung Philipps IV. des Schönen und Eduards II. von England im
Juli 1313 in Paris. Am ersten Tag lud der König von Frankreich ein, am zweiten
der König von Navarra (der Sohn Philipps und spätere Ludwig X. von Frank-
reich), am dritten der König von England, am vierten der Graf Ludwig von
Evreux und am fünften Karl von Valois (beide Brüder Philipps). Dabei war
freilich die Möglichkeit gegeben, sich gegenseitig durch Aufwand, Ausstattung
und Inszenierung zu übertreffen. Im Falle dieses Parisbesuchs Eduards II. ur-
teilte der Autor der Prima Vita Clementis V., dass es der Gast gewesen sei, der
das festlichste (soEeznprzzsszzurzziz) Mahl gegeben habe. Jenes »Spektakel« wurde
in Zelten im berühmten Garten der Abtei von Saint-Germain-des-Pres.^
Dagegen wurde die Rangfolge der Gastgeber beim Abschluss des Vertrags
von Bretigny 1360 streng eingehalten. Eduard III. richtete das erste Mahl aus,
Johann II. das zweite, der englische Thronfolger das dritte und Herzog von
Lancaster das vierte Bankett." Wiederum waren es die in der Herrschaftsfolge
am nächsten stehenden Personen.
Es erhielten vielfach auch weitere Personen und Korporationen das »Pri-
vileg«, zwei oder mehr Könige bewirten zu dürfen. Die Mutter Eduards III.,
Isabella von Frankreich, gab am 13. Mai 1358 ein Gastmahl für ihren Sohn
und den in England gefangengehaltenen König Johann II. von Frankreich
und brachte damit zum Ausdruck, wie sehr ihr als Schlüsselperson an einer
Einigung zwischen England und Frankreich gelegen war."" Auch Städte oder
einzelne Bürger richteten den Monarchen zu Ehren Bankette aus. John Stow
berichtet davon, dass der Londoner Bürgermeister die Könige von England,
Zypern und Schottland zu sich geladen habe und dass die Monarchen auch

60 Records of the Wardrobe and Household 1285-1286, ed. Byerly/Byerly, Nr. 46, 51-55, 60, 65,
137, 140. Eduard lieh sich in Paris E 4000 von italienischen Bankiers, um die hohen Kosten in
Paris zu decken: PRESTwicn, Edward I, S. 323.
61 Nach Heinrich von Diessenhoven, ed. Huber, S. 55 kam Ludwig der Bayer in Wien für die
Kosten des gesamten Aufenthaltes von Ludwig I. von Ungarn und auch des gastgebenden
Albrecht von Habsburg in Höhe von 1800 Pfund Wiener Pfennige auf. Auch 1378, 1398 und
bei den Aufenthalten von Peter von Zypern wie auch Manuel II. Palaiologos von Byzanz bzw.
Sigismund 1416 in London übernahmen die Gastgeber nachweislich alle Unterkunftskosten.
62 Prima Vita Clementis V, in: Vitae paparum Avenionensium, ed. Baluze-Mollat, Bd. 1, S. 21f.
63 Chronique des regnes de Jean II et de Charles V ed. Delachenal, Bd. 1, S. 320f.
64 Thomas Walsingham, Historia Anglicana, ed. Riley, Bd. 1, S. 284; BENNETT, Isabelle of France,
Anglo-French Diplomacy and Cultural Exchange in the Late 1350s, S. 215-225 (mit Verweis
auf: London, BL, Ms. Cotton, Galba E. XIV tols. 16v-17r).
 
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