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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 27.1909

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Nr. 5
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Weser, Rudolf: Die St. Sebastianus-Bruderschaft zu Gmünd, [1]
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Selig, Theodor: Geschichte des ehemaligen Franziskanerinnenklosters zu Unlingen, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.22620#0087

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71

in Umstände versezt, in welchen Gedult, Demuth
und Überwindung seiner selbst höchst nöthig
sind, man lebt unter mehreren, denen man täg-
lich durch mancherlei Liebsdienste nüzlich zu
seyn, und durch Werke der Barmherzigkeit bey
zuspringen veranlasset wird. Sie also, welche
nach dem neuen Institut noch weiters beysamen
leben wollen, würden an sich selbst Feinde seyn,
wenn sie nicht die gute Gelegenheit benuzen,
und durch Tugend, und gute Werke sich Schätze
für den Himmel sammlen walten.
Man will sich aber dießsals nicht mit Vor-
schriften abgeben, denn die Tugendwerke bringen
um so mehr Verdienste, je weniger dabey die
Freyheit beschränket wird. Der eigene Eifer,
und Liebe zur Vollkommenheit muß in dieser
Sache allein den Ausschlag geben.
8 5.
Von der Obsorg aus die Kranken.
Unter die Christlichen Tugenden werden auch
die leibliche Werke der Barmherzigkeit gezählt,
deren sind zwar mehrere, doch unter allen hat
auf das neue Institut die Besorgung der Kranken
den meisten Bezug.
Man versieht sich daher ans die Mitglieder
der neuen Lominunituot, sie werden ihren
kranken Schwestern gleiche Liebe, Abwarthung,
Langmuth, und Mitleiden angedeihen lassen, als
Sie denselben würden erwiesen haben, wenn sie
vor Aufhebung des Klosters in solche Umstände
gerathen wären, denn der Verdienst ist gleich,
ob ein solches jetzt, oder ehemals geschehen wäre,
wenigstens der Heyland, da er bey Matheus
am 2bten Capitel 34"n v. denen, so die Kranken
besuchen, und denselben beyspringen, den ewigen
Lohn im Himmel verspricht, tragt nicht an, daß
man diese Werke der Barmherzigkeit ehender an
den Ordensverwandten, als an anderen Noth-
leidenden vollbringen soll, sondern die Ver-
heißung des Herren ist unbeschränkt. Darum
werden die beysamenwohnende kensionuirss sich
gerne Entschließen den Kranken ihrer llummn-
nituet, ohnerachtet sie gegendieselbe keine Or-
densverbindkichkeit mehr auf sich haben, hilfreiche
Hand zu leisten, weil sie an dem Verdienst, auf
welche sie vermittelst der Abwart der Kranken
einen richtigen Anspruch zu machen, befugt sind,
auch dermals nichts vermissend Der Uirootor
und die Oberaufseherin sollen sich also Mühe
geben ihre Untergebenen zu vermögen, daß sie
die Kranken ihrer (loirunumtuot öfters zu be-
suchen, und wechselweise denselben abwarten,
keinen Anstand nehmen wollen, es wäre denn,
daß eine oder die andere aus den Mitschwestern
den freywilligen Entschluß fasse, dieses verdienst-
volle Werk besonders über sich zu nehmen.
Wenn sich ein Sterbfall in dem Hause er-
giebt, so ist die Leichbegängnüß von der Pfarrey
aus, wie mit den übrigen Pfarrgenossen vor-
zunehmen.
8 6.
Von den Haus-Beschäfftigungen der
karrsionuiras.
Die Stunden,. welche nach vollbrachten An-
dachts-Übungen übrig bleiben, sind auf die

Hand-Arbeit zu verwenden. In einem Frauen-
(lomruunituot sind Arbeiten für das Haus
und Arbeiten für sich.
I. Von den Arbeiten für das Haus.
Um mit der jährlichen ksnsion leichter aus-
langen, und allen, falls davon etwas in Er-
sparung zu bringen, sollen die Mitschwesteren
von dem täglichen Haus-Arbeiten, so viel sie
immer verbringen können, auf sich nehmen, da-
mit nicht durch Beyschaffung mehrerer Haus-
mägden der Nahrungs- Stand verringert, und
sie selbst wegen Hang zu überflüssiger Komodität
mittlerweil Mangel zu leiden gezwungen werden.
Daher soll sich eine jede, so lang sie nicht
Krankheits halber verhindert wird, in ihrem
Wohnzimmer selbst bedienen. Eine aus den
Jnnwohnerinnen soll das Kochen übernehmen,
die Haus-Mägde aber sollen zu der geringeren
Kuchel-Arbeit zum Tisch dienen, zur Erhaltung
der Reinlichkeit im Hause, Zimmern, und Haus-
gängen angehalten werden.
Wenn einige von den ehemaligen Layen-
Schwestern in der Kommunität leben, so haben
selbe sich um die Mägde zu erspahren, diesen
Hausgeschäfftcn zu unterziehen, so lang sie alters
halber dem Dienst vorzustehen im Stande sind.
Die Anwendung dieser und aller der Hauswürth-
schafft belangenden Geschäfte schlägt in das Amt
der Oberausseherin ein.
II. Von den Arbeiten für sich.
Über die Hausarbeit erübriget den Tag hin-
durch noch Zeit genug für sich zu arbeiten. In
den dazu angewiesenen Stunden, also mag eine
jede aus den Mitschwestern eine Handarbeit für
sich nehmen, zu welcher sie die größte Lust
trägt, oder den besten Gewinnst zu machen
weißt, denn was eine jede aus ihrer Arbeit er-
löset, dies wird ihnen zur Steurung ihrer be-
sonderen Bedürfnisse überlassen. Es verstehet
sich aber von selbsten, daß ihnen nicht gestattet
sei, sich mit solchen Arbeiten abzugeben, welche
besonderen Lrokossioirigterr eigen sind, um nicht
jenen, welche zu Ausübung derselben ein er-
langtes Recht haben, zu verdrüßlichen Klagen
Anlaß zu geben.
Damit aber die dießsallige Absicht nicht durch
unnüzes Geschwäz, oder sträflichen Müßigang
vereitelt werde, hat abermals die Oberausseheriu
ein wachbares Aug zu tragen.
8 7.
Von der Haus-Oiseiplin.
Ohne gute Hauszucht kann keine Kommunität
bestehen, es müssen sich also die Liebhaberinnen
des neuen Inslitut« gefallen lassen, sich die vor-
geschriebene Tag-Ordnung zu gewöhnen, sich nach
dem Willen ihrer Vorgesetzten in allem zu
richten, und den unnötigen Umgang mit den
auswärtigen zu vermeiden. Dieses sind die
wesentlichen Stücke, ohne welche weder eine gute
Zucht in einem Haus bestehen, noch erhalten
werden kann.
I. Von der Tag-Ordnung.
Gleichwie die Klügsten Verfügungen durch
Unordnung in Zerfall gerathen, so werden ent-
 
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