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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 27.1909

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Nr. 9
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Zeller, Joseph: Zur Geschichte der Stiftskirche in Ellwangen, [1]
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Merk, Gustav: Ordnungen der ehemaligen Ravensburgischen Vogtei Zußdorf
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https://doi.org/10.11588/diglit.22620#0150

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134

6) St. Georqsaltar: »in llonorom
snnetornin Ksorii innrtiris, vir-
Anis 6t inartiris atqus ^li^nbstk vickus. «
Jahrtag: 4. Oktober (nach dem lübor
Leremoniarum, Fol. 79a.: 3. Okt., der
Jahrtag der Stiftskirchweihe).
Wahrscheinlich wurden am selben Tag
noch weitere Altäre der Stiftskirche ge-
weiht, nämlich der Altar 8. Nuris Vir-
Zinis und der Allerheiligenaltar, deren
anniv6r8urins eonseerutionis gleichfalls
am Fest des hl. Franz von Assisi (4. Ok-
tober) begangen wurde (lüb. Lerein. Fol.
79a).
Auf den von ihm errichteten St. Anna-
und Hieronymusaltar (ulturo sunetus
JnrvE 6t llieroninri in sini8tro lulers
elrori) stiftete Propst Albrecht II. (Thumb
von Neuburg) am 15. September 1508
„eine Priesterpfründe und ewige Marie".
Das Mittelstück dieses Altars ist noch
erhalten; es ist eine in die Südwand der
Vorhalle eingelassene, noch streng gotische,
etwas derb gehaltene Steinskulptur: in
der Mitte Mutter Anna Selbdritt, zu
Seiten Hieronymus (an der Kardinals-
tracht kenntlich) und Johannes Evangelist,
darunter in kleiner Figur Fürstpropst
Albrecht II. mit Wappen als Donator?)
Die anderen Altäre aus jener Zeit sind
längst verschwunden. (Schluß folgt.)
Ordnungen
der ehemaligen Ravensburgischen
Vogtei Zußdorf.
Von Gustav Merk, städt. Archivar.
ursprünglichen Erwerbungen der
Reichsstadt Ravensburg zum
Zweck ihrer lokalen Ausdehnung sowohl
als zur Hebung ihres Ansehens nach
außen hin fallen in die Mitte des 14. bis
zum Schluß des 16. Jahrhunderts. Be-
standen dieselben zwar anfänglich nur in
einzelnen kleineren oder größeren Grund-
stücken um die Stadt herum, außerhalb
des Grabens, die teils durch Kauf, teils
durch Tausch angeeignet wurden, so war
die durch Kauf von Graf Eberhard von
Werdenberg im Jahre 1413 an die Stadt^)
übergegangene Vogtei Schmalegg vor-
nehmlich eine Quelle reichlich fließender
Einkünfte und damit eine Hebung des
gesamten öffentlichen Finanzwesens. Diese

Einnahmequellen wurden noch verstärkt
durch den Kauf der Vogtei Zußdorf von
Hans Gremlich, Bürger zu Pfullendorf
im Jahre 1447 3) Dezember 15 um die
Summe von 9500 rstein. Gulden. Die-
selbe umfaßte Burg und Dorf Zußdorf
mit dem Burgstall und Wassergraben,
die Badstube, Taferne, Mühle, das Gut
zu Hohreute nebst anderen (an Anzahl 35)
Höfen, deren Gülten und Nutzungen.
Dazu kommt noch der Kirchensatz mit dem
Heiligengut, die Fischereigerechtigkeit in
der Ach, die beiden Seen zu Lengen-
weiler, der Weiher zu Wolfsbühl (gehört
hälftig dem Kloster Weingarten), 2 Weiher
im Äpplinried, der Weiher in der Schnu-
genwiese, verschiedene Hölzer, Gruben und
eigene Leute, 10 Männer, 8 Weiber,
21 Kinder. Die Burg, Kirchensatz, Zehnten
und Kirchenlehen uud die beiden Heiligen-
güter (das eine zu Zußdorf, das andere
zu Hohreute) waren österreichische Lehen,
der eine See in den Borchen zu Lengen-
weiler war Lehen des Abts von Reichenau,
der andere sog. Mittelsee daselbst stammte
als Lehen vom Abt zu Petershausen.
Aus dem Zehnten sollte dem Pfarrer von
Zußdorf jährlich 51 Schöffel Korn, 200
Strohgarben, 10 Säcke voll „gebrüztz",
12 Schilling Kirchensteuer und 10
') Vgl. Beschr. des O.-A. Ellw. S. 381.
Da der von Propst Albrecht II. gestiftete St.
Annenaltar „auf der linken Seite des Chors"
stand, kann er mit dem 1501/05 erwähnten
„neuen Altar s. Limas", der, wie ausdrücklich
angegeben wird, im „Sant Leonhartz Capellen
im Neuen Stift" (nova struotura, die Vorhalle,
heute „Altes Stift") seinen Platz hatte und aus
den 1501 Sept. 1 die sog. Bürgerpfründe ge-
stiftet wurde, nicht identisch sein. Bei dem außer-
ordentlichen Aufschwung, den der St. Annakult
im ausgehenden MA. nahm, ist die Errichtung
von zwei Annaaltären in der Stiftskirche nicht
gerade auffallend.
2) Das Spital zu R. hatte sich schon 1363
von Eberhard und Luitold v. Königsegg und
Hatzenturn die Gerichtsbarkeit des Dorfes Wol-
pertswende samt einigen Höfen und 1419 von
Hans von Königsegg die Burg und Feste Hatzen-
turn samt dazu gehörigen Höfen, eigenen Leuten
Zinsen, Kirche, Kirchensatz, Wittum und Vogt-
recht zu Wolpertswende erworben. Das Seel-
haus kaufte 1444 Burg und Dorf Danketsweiler.
2) Die von Memminger in der Oberamts-
beschreibung Ravensburg angegebene Jahreszahl
1443 ist fälschlicherweise auch in das Königreich
Württemberg, Bd. 3, zweite Auflage und Bd. 4
„Donauskreis" der neuesten Auflage herüber-
genommen worden.
 
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