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1903. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 9.
280
Menjaud eine Synode ab, bei welcher Gelegen-
heit auch das Privileg der Touler Kirche, das
Surhumeral, zur Sprache kam, worauf Abbe"
Guillaume26) die oben erwähnte Broschüre über
den Gebrauch des Rationale in Toul verfafste;
am Pfingstfeste des folgenden Jahres trug Men-
jaud nach langer Zeit wieder zum ersten Male
bei der feierlichen Messe das Surhumeral.
Als Lavigerie 1865 den bischöflichen Stuhl
von Toul-Nancy bestieg, richtete er, um offiziell
durch die höchste Autorität für sich und seine
Nachfolger die Erneuerung des alten Privilegs
zu erwirken, an die Kongregation der Riten
die Supplique, die vielhundertjährige Insignie
der Touler Kirche wieder tragen zu dürfen;
er berief sich zur Begründung seines Gesuches
auf eine Tradition, nach der Papst Leo IX.
der Kirche von Toul dieses Privileg gegeben
habe. Durch Reskript vom 16. März 1865
wurde dem Bischof von Nancy-Toul der Ge-
brauch des Surhumeral gestattet.27)
4. Als Grund, weshalb den Bischöfen von
Toul der Gebrauch des Rationale konzediert
worden sei, bezeichnen die erwähnten Statuten
den Vorrang des Bischofs von Toul vor den
übrigen Bischöfen der ehemaligen Trierer
Kirchenprovinz: der Bischof von Toul nahm
in Abwesenheit des Erzbischofs von Trier die
Konfirmation und Konsekration der Bischöfe
von Metz, Verdun, Nancy, Saint-Die" vor. De
Vert hat sich dieser Meinung angeschlossen.
Wie der Bischof von Ostia als Konsekrator
des Papstes schon früh durch das Pallium aus-
gezeichnet wurde, so soll der Bischof von Toul
als Decanus der Kirchenprovinz als Auszeich-
nung das Rationale getragen haben.28) Es ist
dies indes nichts als eine Vermutung, für die
sich ein stichhaltiger Beweis nicht beibringen
läfst. — Die Tradition will, wie wir eben hörten,
den Gebrauch unserer Insignie auf eine Kon-
zession des Papstes Leo IX. zurückführen, der
vorher, als Bruno von Dachsburg den Touler
Bischofsstuhl (1026—1039) innehatte und der
später dieser Kirche als besondere Auszeichnung
'*) Abb£ Guillaume ist auch der Verfasser einer
weitläufigen, aber unkritischen »Hutoire du dioct' se de
Toul et celui de Nancy«. 5 vol. (Nancy 1865) ss.
*l) Vergl. Recuil des Ordonn. Nancy 1666, p. 334.
Martin, I.e. III, (1903) 395, 435.
*8j Statuta etc. fol. 67. Vergl. >Gallia christiana«
2. 6dit. XIII (1874) 957; vergl. ibid. 371.
das Rationale verliehen haben soll. Leider ge-
schieht unter den Privilegien, die Leo IX. der
Kirche von Toul gewährte, des Rationale gar
keine Erwähnung, so dafs diese Tradition eben-
falls abzuweisen ist.29)
Wahrscheinlich legten sich die Bischöfe von
Toul das Rationale eigenmächtig zu, da sie
hinter den Bischöfen von Metz nicht zurück-
stehen mochten, die es bereits unter Bischof
Adelbero II. (984—1005) erlangt hatten.80) Ein
solcher Vorgang hätte bei der damaligen Frei-
heit in liturgischen Dingen nichts aufserge-
wöhnliches an sich.
5. Bei der Verehrung, welche Toul stets
gegen den Gründer seiner Kirche hegte, wählte
man als Muster für das neue Superhumerale
jene Form, welche der Heilige auf dem
schon erwähnten Denkmale in der Krypta
der Kathedrale trägt. Unsere Abbildung, für
welche ich die Photographie der Freund-
lichkeit des Abbe" Hogard, Geheimsekretärs
des Bischofs Turinaz von Nancy verdanke,
gibt eine Vorstellung von der Gestalt und Aus-
stattung dieses modernen Superhumerale. Das-
selbe ist aus Goldstoff gearbeitet und besteht
aus einer Pelerine, deren oberer Teil ä jour
gearbeitet ist. Goldfransen umgeben den äufsern
Rand. Der innere Rand der Pelerine wird
bedeckt von einem schmalen Bande mit den
Worten: Paler et Filius et Spiritus Sanc/us.
An diesem Kollier sind zwei halbkreisförmige
Schulterblätter mit Goldfransen angebracht.
Das Ornatstück ist geschmackvoll mit Blumen,
Ranken und kostbaren Steinen reich verziert.
Durch eine goldene Spange wird es zusammen-
gehalten.
Ist auch die Symbolik an diesem modernen
Rationale nicht so reich vertreten wie an den-
jenigen des Mittelalters, so ist es doch ein
würdiges Ornatstück des Bischofs bei den
feierlichen Pontifikalhandlungen, über dessen
Wiederaufleben der Freund mittelalterlicher
Kunstarchäologie sich nur freuen kann.
Paderborn. Beda Kleinschmidt, O.F.M.
») Vergl. Abel, Le pallium (Metz 1867) p. 67.
In der Lütticher Kirche gibt es eine ähnliche Tra-
dition. Papst Stephan IX., vorher Bischof von LUttich,
soll dieser Kirche das Rationale gegeben haben. Vergl.
Mon. Germ. XXV, 88.
•°) Vergl. Sigiberti vita Deoderici I. n. 9 Mon.
Germ. IV, 468.
1903. — ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST — Nr. 9.
280
Menjaud eine Synode ab, bei welcher Gelegen-
heit auch das Privileg der Touler Kirche, das
Surhumeral, zur Sprache kam, worauf Abbe"
Guillaume26) die oben erwähnte Broschüre über
den Gebrauch des Rationale in Toul verfafste;
am Pfingstfeste des folgenden Jahres trug Men-
jaud nach langer Zeit wieder zum ersten Male
bei der feierlichen Messe das Surhumeral.
Als Lavigerie 1865 den bischöflichen Stuhl
von Toul-Nancy bestieg, richtete er, um offiziell
durch die höchste Autorität für sich und seine
Nachfolger die Erneuerung des alten Privilegs
zu erwirken, an die Kongregation der Riten
die Supplique, die vielhundertjährige Insignie
der Touler Kirche wieder tragen zu dürfen;
er berief sich zur Begründung seines Gesuches
auf eine Tradition, nach der Papst Leo IX.
der Kirche von Toul dieses Privileg gegeben
habe. Durch Reskript vom 16. März 1865
wurde dem Bischof von Nancy-Toul der Ge-
brauch des Surhumeral gestattet.27)
4. Als Grund, weshalb den Bischöfen von
Toul der Gebrauch des Rationale konzediert
worden sei, bezeichnen die erwähnten Statuten
den Vorrang des Bischofs von Toul vor den
übrigen Bischöfen der ehemaligen Trierer
Kirchenprovinz: der Bischof von Toul nahm
in Abwesenheit des Erzbischofs von Trier die
Konfirmation und Konsekration der Bischöfe
von Metz, Verdun, Nancy, Saint-Die" vor. De
Vert hat sich dieser Meinung angeschlossen.
Wie der Bischof von Ostia als Konsekrator
des Papstes schon früh durch das Pallium aus-
gezeichnet wurde, so soll der Bischof von Toul
als Decanus der Kirchenprovinz als Auszeich-
nung das Rationale getragen haben.28) Es ist
dies indes nichts als eine Vermutung, für die
sich ein stichhaltiger Beweis nicht beibringen
läfst. — Die Tradition will, wie wir eben hörten,
den Gebrauch unserer Insignie auf eine Kon-
zession des Papstes Leo IX. zurückführen, der
vorher, als Bruno von Dachsburg den Touler
Bischofsstuhl (1026—1039) innehatte und der
später dieser Kirche als besondere Auszeichnung
'*) Abb£ Guillaume ist auch der Verfasser einer
weitläufigen, aber unkritischen »Hutoire du dioct' se de
Toul et celui de Nancy«. 5 vol. (Nancy 1865) ss.
*l) Vergl. Recuil des Ordonn. Nancy 1666, p. 334.
Martin, I.e. III, (1903) 395, 435.
*8j Statuta etc. fol. 67. Vergl. >Gallia christiana«
2. 6dit. XIII (1874) 957; vergl. ibid. 371.
das Rationale verliehen haben soll. Leider ge-
schieht unter den Privilegien, die Leo IX. der
Kirche von Toul gewährte, des Rationale gar
keine Erwähnung, so dafs diese Tradition eben-
falls abzuweisen ist.29)
Wahrscheinlich legten sich die Bischöfe von
Toul das Rationale eigenmächtig zu, da sie
hinter den Bischöfen von Metz nicht zurück-
stehen mochten, die es bereits unter Bischof
Adelbero II. (984—1005) erlangt hatten.80) Ein
solcher Vorgang hätte bei der damaligen Frei-
heit in liturgischen Dingen nichts aufserge-
wöhnliches an sich.
5. Bei der Verehrung, welche Toul stets
gegen den Gründer seiner Kirche hegte, wählte
man als Muster für das neue Superhumerale
jene Form, welche der Heilige auf dem
schon erwähnten Denkmale in der Krypta
der Kathedrale trägt. Unsere Abbildung, für
welche ich die Photographie der Freund-
lichkeit des Abbe" Hogard, Geheimsekretärs
des Bischofs Turinaz von Nancy verdanke,
gibt eine Vorstellung von der Gestalt und Aus-
stattung dieses modernen Superhumerale. Das-
selbe ist aus Goldstoff gearbeitet und besteht
aus einer Pelerine, deren oberer Teil ä jour
gearbeitet ist. Goldfransen umgeben den äufsern
Rand. Der innere Rand der Pelerine wird
bedeckt von einem schmalen Bande mit den
Worten: Paler et Filius et Spiritus Sanc/us.
An diesem Kollier sind zwei halbkreisförmige
Schulterblätter mit Goldfransen angebracht.
Das Ornatstück ist geschmackvoll mit Blumen,
Ranken und kostbaren Steinen reich verziert.
Durch eine goldene Spange wird es zusammen-
gehalten.
Ist auch die Symbolik an diesem modernen
Rationale nicht so reich vertreten wie an den-
jenigen des Mittelalters, so ist es doch ein
würdiges Ornatstück des Bischofs bei den
feierlichen Pontifikalhandlungen, über dessen
Wiederaufleben der Freund mittelalterlicher
Kunstarchäologie sich nur freuen kann.
Paderborn. Beda Kleinschmidt, O.F.M.
») Vergl. Abel, Le pallium (Metz 1867) p. 67.
In der Lütticher Kirche gibt es eine ähnliche Tra-
dition. Papst Stephan IX., vorher Bischof von LUttich,
soll dieser Kirche das Rationale gegeben haben. Vergl.
Mon. Germ. XXV, 88.
•°) Vergl. Sigiberti vita Deoderici I. n. 9 Mon.
Germ. IV, 468.