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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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Heft 8
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Zetzsche, Carl: Trauzimmer im Bremer Standesamt: Architekt: Professor Emil Högg in Bremen
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Högg, Emil: 21. Tagung des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0099

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1911, 8.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

Seite 89.


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Trauzimmer im Bremer Standesamt.

Architekt: Professor Emil Högg in Bremen.

Beschlüssen zusammenzuführen. Wir geben aus der sehr reich
bemessenen Tagesordnung einen kurzen Überblick über die-
jenigen Punkte, die uns vom Standpunkte des Architekten aus
besonders naheliegen.
Gebührenordnung. Bekanntlich ist eine solche für
kunstgewerbliche Arbeiten seit 1909 probeweise in Kraft, und
zwar nach dem Vorbild der Gebührenordnung für Architekten
und gewissermaßen als deren notwendige Ergänzung. Es macht
den Eindruck, als seien die Sätze dieser sogenannten Eisenacher
Norm im allgemeinen etwas zu hoch gegriffen, so daß eine
Nachprüfung unter Berücksichtigung der vorliegenden Er-
fahrungen bis zum nächsten Verbandstage stattfinden soll.
Die Berichte der Ausschüsse für Wettbewerbs- und
Submissionswesen lassen erkennen, daß es angezeigt ist,
wenn in so schwierigen und weitverzweigten Fragen der Ver-
band nicht auf eigene Faust, sondern nach Möglichkeit Hand
in Hand mit verwandten Interessentengruppen vorgeht. So haben
die bisherigen Verhandlungen über das Wettbewerbswesen zu-
sammen mit den Architektenvereinen und dem B. D. A. statt-
gefunden, und es wurde beschlossen, in ähnlicher Weise Bundes-
genossen auch für die Bewältigung der „furchtbaren Materie“
des Submissionswesens zu suchen.
Interessieren dürfte ferner ein Bericht über ein geplantes
internationales Musterschutzgeset'z, wonach es in Zu-
kunft möglich sein soll, mißbräuchliche Nachahmungen kunst-
gewerblicher Entwürfe im Ausland dadurch zu verhindern, daß
man Abbildungen davon bei einer zu schaffenden internationalen
Musterhinterlegungsstelle eintragen läßt.
Bei dem Punkte „Miethaus“ wird auf die Bedeutung
hingewiesen, die dieser Wohnungsform in großen Städten
trotz aller rühmenswerten Bestrebungen um das Einfamilien-

haus, die Gartenstadt usw. noch für lange Zeit, wahrscheinlich
sogar für immer anhaften wird. Man solle die Mietkaserne,
die im Zeitalter der Freizügigkeit und des Verkehrs ein wichtiger
Kulturfaktor sei, nicht als Stiefkind behandeln, sondern danach
trachten, ihr durch technisch und künstlerisch sorgfältige Be-
handlung möglichst viel von ihren Schattenseiten zu nehmen
und ihr möglichst viele Reize zu verleihen. Besonders bei dem
Innenausbau könnte in dieser Art noch unendlich viel geleistet
werden. — Dabei war es besonders erfreulich zu hören, daß in
Magdeburg als Mindesthöhe für Wohnräume 2,50 m fest-
gelegt sind!
Ein lebhafter Kampf entspann sich um die Frage, ob der
Verband für die Erhaltung der deutschen Frakturschrift
eintreten solle, die bekanntlich durch die unbegreiflichen und
kurzsichtigen Beschlüsse einer Reichstagskommission in Gefahr
geraten ist, von der lateinischen Schrift verdrängt zu werden.
Für den Freund unserer schönen deutschen Schrift war es sehr
schmerzlich, hören zu müssen, daß auch kunstgelehrte deutsche
Männer von anerkanntem Rufe die deutsche Schrift als Ballast
und dem Auslande ärgerliches Reservatrecht preiszugeben bereit
waren. Um so erfreulicher, daß trotzdem schließlich diejenigen
siegten, welche auf die Ehrenpflicht der deutschen Künstler ihrer
charaktervollen Schrift gegenüber sowie namentlich auf deren
Entwicklungsfähigkeit gegenüber der erschöpften Lateinschrift
hinwiesen! So konnte eine dringende Eingabe an den Reichs-
tag abgehen zugunsten der deutschen Schrift und gegen die
beabsichtigte Bevorzugung der Lateinschrift.
Der folgende Tag war mit Besichtigung der alten Bauwerke
Magdeburgs, der Sammlungen des Kunstgewerbemuseums, der
Gartenstadt Hopfengarten usw. reichlich ausgefüllt. Die nächste
Tagung soll am 4. Mai 1912 in Krefeld stattfinden.
 
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