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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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Heft 9
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Zetzsche, Carl: Vorgärten
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https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0112

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Seite 102.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

1911, 9.


der Häuser müßten diese mit dem Gartenstreifen innig ver-
binden.
Auch mit durchlaufenden Laubengängen oder Pergolen, in
welche die Hauseingänge einschneiden, läßt sich solche archi-
tektonisch-gärtnerische Zusammenfassung einer Häuserreihe
prächtig bewirken.
Läßt man den Vorstreifen in Straßenhöhe, so würde sich,
namentlich wo einzelne Läden vorhanden sind, der umgitterte
Vorgarten oftmals recht angemessen durch einen offenen oder
nur teilweise (niedrig oder mit Durchgangsöffnungen) umfriedeten
Vorplatz ersetzen lassen, den man zum Teil, wenn nicht ganz,
mit Ziegeln, Steinplatten oder farbigen Platten belegt. Rasen-
felder als Umrahmung, auf den Grenzlinien aus Beton her-
gestellte Kästen für bunte Blumen und Spaliere würden hier
am Platze sein und bei geschickter Anordnung gute Raum-
wirkungen ermöglichen. Derartiges läßt sich recht gut für jedes
Haus besonders, aber auch nach gemeinsamem Plane zusammen-
hängend ausführen. Im ersteren Falle kommt es freilich auf die
nötige Rücksichtnahme auf die Nachbarn an, auf das verständnis-
volle Sicheinfügen in die Umgebung, das leider auch beim
Häuserbau noch so selten zu finden ist. Eine derartige, nach
der einmaligen Anlage nur noch geringe Kosten und wenig
Mühe verursachende Behandlung des Vorstreifens wird sich für
Straßen mit Miethäusern und überall da empfehlen, wo an eine
Benutzung als Garten nicht zu denken ist.
Anders wird man natürlich die Vorgärten in den stilleren
Straßen mit Einzelhäusern behandeln müssen, wo Ziergärten am
Platze sind und auch wirklich zum Aufenthalt dienen können, und
wo die Besitzer meist ihren Stolz darein setzen, sie selbst zu pflegen.

Hier kann der Vorgarten unter Umständen,
ganz von der Straße abgeschlossen, nur zum
Hause gehörig erscheinen. Aber auch bei der
vollkommensten Abgeschlossenheit des eigenen
Grundstücks bleibt der Besitzer mitverantwort-
lich für das Straßenbild, für das die Ausführung
der einfachsten Mauer, die unscheinbarste Tür,
eine Hecke, überschattende Bäume oder über-
hängende Sträucher, jede Laube von wesent-
licher Bedeutung — im guten wie im schlechten
Sinne — sein können. Wer offenen Auges ein-
mal zwischen alten Gartenmauern dahingewan-
delt ist, weiß, welche Zauberwirkung oft das.
Unscheinbarste hervorrufen kann.
Will der Besitzer mehr oder weniger Ein-
blick in sein Grundstück gewähren, so bieten
die Eingänge und Maueröffnungen, die mit Gitter,
Zaun oder Hecke nur im unteren Teile ge-
schlossen sind, Ausschnitte in einer hohen sonst
undurchsichtigen Hecke usw. vielerlei Gelegen-
heit zu reizvollen Bildern.
Soll der Vorbeigehende vollen Überblick
über Vorgarten und Haus erhalten, so werden
ein weiß oder bunt gestrichener Holzzaun, dem
man ja die mannigfaltigste Gestalt geben kann,
oder eine Hecke mit vorgesetzter Sockelmauer
zum Schutze der unteren Partien das leidige
Eisengitter auf Steinsockel aufs beste ersetzen.
Spalierlauben, die behagliches Verweilen im
Ausblicke auf die Straße gestatten, werden sich
solchen Einfriedigungen ungezwungen einfügen.
Aber selbst wenn dies bei allen Häusern
erfreulich und sachgemäß durchgeführt wird,
bleibt die Straße mehr oder minder eintönig,
solange nicht durch geschickte Bepflanzung
mit charaktervollen Bäumen das Fluchtbild
belebt und gegliedert wird, und solange nicht
auch in der Grundrißgestaltung der Vorgärten
ein erfreulicher, den Eigentümlichkeiten der
Bewohner entsprechender Wechsel durchgeführt
wird. Welches Leben gewinnt eine solche
Straße, wenn hier zwei Lauben, dort schöne
Bäume die Fronten flankieren, einmal der Ein-
gang in einer halbkreisförmigen oder ovalen
Nische zurückgelegt, ein anderer bis zum Hause offen gelassen
und zu beiden Seiten mit traulichen Sitzplätzen versehen wird.
Ein anderer Besitzer wird ein von Pfosten getragenes Schutz-
dach vom Hauseingang bis zur Vorgartenflucht vorführen, ein


Gartenhaus mit Architekten: Runge & Scotland
Terrasse. in Bremen.
 
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