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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0490

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Seite VI

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

1911, 12.


Einfamilienhaus mit Holzumfassungen Architekt: Georg Bähr in Dresden-N.
auf der Internat. Hygiene-Ausstellung Ausführung: Hofzimmermeister E. Noack
in Dresden 1911. in Dresden-A.
Erbaut für die Firma Ernst Grumbt in Dresden-N.
den Terrainverkäufern oft in solcher Höhe festgesetzt, daß dadurch eine
reelle Durchführung des Baues und eine Verzinsung der Baukosten unmöglich
wird. — Die meist viel zu hohen Restkaufgelder werden hypothekarisch ein-
getragen und erringen hierdurch den Vorrang vor den späteren Baukosten.
Andererseits decken die Baugelder in der Regel nur etwa drei Viertel der
wirklichen Baukosten. Die Forderungen der Lieferanten und Handwerker
ermangeln so jedweder tatsächlichen und rechtlichen Sicherheit. — Der zu
hohe Preis der Baustellen hält die Mehrzahl der zahlungsfähigen und soliden
Unternehmer von dem Risiko der Bautätigkeit ab. Die Terrainverkäufer
arbeiten deshalb vielfach mit unvermögenden Unternehmern, welche weder
die zur Leitung eines Neubaues erforderlichen fachmännischen noch die
nötigen kaufmännischen Kenntnisse besitzen. Es werden vielfach Baugeld-
verträge abgeschlossen, die den guten Sitten zuwiderlaufen, so daß Verluste

für die Lieferanten und Handwerker durch die ganze Konstruktion dieser
Verträge unausbleiblich sind.
4. Auch bei Abschluß der 2. Hypothek findet, sofern Überhaupt bei
dem schon seit Jahren für 2. Stellen ungünstigen Geldmarkt eine solche zu
erlangen ist, in vielen Fällen eine wucherische Ausbeutung der Bauunter-
nehmer meist unter Ausübung eines Zwanges zur Übernahme minderwertiger
Grundstücke oder sonstiger fragwürdiger Wertobjekte statt, so daß wirt-
schaftlich schwächere, sonst aber vollständig einwandfreie Elemente an den
Folgen solcher Hypothekenregulierungen zugrunde gehen müssen.
5. So sind die wahren Schuldigen, welche ohne Behelligung durch
die heutigen gesetzlichen Bestimmungen seit Jahren den wirtschaftlichen
Interessen der Bauhandwerker und dem Ansehen der eigenen ehrenwerten
Standesgenossen schweren Schaden zufügen, in zahlreichen Fällen in den
Reihen der Terrainverkäufer, der Baugeldgeber und solcher Firmen, die mit
der Baugeldhergabe Materiallieferungen verbinden, zu suchen.
6. Den letzten Anlaß zu den Niederbrüchen bieten in der Regel
Pfändungen von Baumaterialien und Baugeldraten. Es widerspricht dem
Gerechtigkeitsgefühle weiter Kreise, daß ein Baugläubiger berechtigt sein
soll, Materialien eines anderen, die dieser noch nicht bezahlt bekommen
hat, zur Befriedigung der eigenen Interessen zu pfänden. Baugeld und Bau-
materialien müssen vor fremdem Eingriff durch Pfändung geschützt werden.
7. Unter der Entwicklung des Baugewerbes im letzten Jahrzehnt wird
der solide Mittelstand im Baugewerbe ständig mehr zurückgedrängt, und
diese Verhältnisse wachsen sich direkt zu einem sozialen Notstände aus.
Die Regierung wünscht Material zur Beurteilung der Sachlage zu er-
halten, da die bisher bekanntgewordenen Fälle nach ihrer Ansicht nicht
genügen, um die Verantwortung für die Gefährdung der Bautätigkeit zu
übernehmen, welche im Falle der Einführung des 2. Teiles des Baugesetzes
von mancher Seite befürchtet wird. Es ist Pflicht aller Kreise des Bau-
gewerbes, an der Lösung der ernsten Frage mitzuarbeiten, da die heutige
Notlage des Baugewerbes sich nur aus den Erfahrungen des Baulebens
feststellen läßt. Der Schutzverein fordert deshalb alle Bauinteressenten auf,
dem Vorstand Tatsachen mitzuteilen, welche für und gegen diese Leitsätze
sprechen. Die Mitteilungen sind durch Unterlagen zu belegen. Der Schutz-
verein ersucht um Vorschläge zur Ergänzung und Verbesserung des 1. Teiles
des Gesetzes über Sicherung der Bauforderungen, ferner um Mitteilung von
Fällen, in denen die Not und Unkenntnis von Bauunternehmern zum Ab-
schluß von Verträgen benutzt worden ist, die Treu und Glauben wider-
sprechen und deshalb Verluste für Handwerker und Lieferanten zur Folge
haben mußten.
Der Ausschuß selbst würde eine recht vielseitige Unterstützung aus
Bauinteressentenkreisen dankbar begrüßen. Seine nächste Aufgabe wird
die Beratung über einen Entwurf zur wirksamen Ausgestaltung des 1. Teiles
des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen bilden.


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