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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (1): Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen — 1836/​1837

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https://doi.org/10.11588/diglit.42417#0013

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Probeblatt

Die Empfänger diele;
Probeblarrs sind gebe-
ten, ihre feste Bestel-
lung wo möglich vor
Erscheinung der 2ren
Nummer auftngcben.
Jede Woche auf Sam-
stag erscheint eine
Nummer.


Nbouuementsprcis für
daZ ganze Jahr genom-
men ist.; für dar halbe
Janr 36 kr. ; für ein
Vierteljahr 20 kr. ; für
einen Monae 12 kr.
Einrückungsgebübr
für die gesvalrenc Zeile
2 kr. , (bei größeren An-
zeigen , welche über 30
Zeilen betragen, werden
nur anderthalb kr. per
Zeile berechnet) und so-
gleich nach erfolgtem
Abdruck bezahlt.


ochmblatt für Mosbach und feine Umgebung.

Nro. I. Samstag, den 1. Oktober 1836.


-

. ' V.

aufgefordert, solche in der angesetzten Tagfahrt bei Ver-
meidung des Ausschlusses von der Gant, persönlich,
oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder
mündlich auzumelden, und zugleich die etwaigen Vor-
zugs- oder Unterpfands-Rechte zu bezeichnen, die der
Anmeldende geltend machen will, mit gleichzeitiger Vorle-
gung der Beweis-Urkunden oder Antretung des Beweises
mft andern Beweismitteln.

Amtliches.
Nr. 24779. (Den Vollzug der Abpfändungen in Gegenständen, welche zur Co mpetenz der
Bürgermeister gehören, betr.) Man hat wahrgenommen, daß ungeachtet mehrfälliger Belehrung, viele
Bürgermeister in Gegenständen, deren Entscheidung und Erledigung ihnen nach §.41 der Gemeinde-Ordnung,
und Ziffer 7 der Beilage 6. zum Organisations - Edict von 1809 zugrwirftn ist, die Hülfsvollstreckung nicht nur
erkennen, sondern auch entweder selbst vollziehen, oder durch einen Geweinderath oder sonstigen Beauftragten
aus der Gemeinde vollziehen lassen; da dieses nach den bestehenden Gesetzen unzulässig ist, so werden sämmtliche
Bürgermeister angewiesen, alle Vollstreckungsbefthle in Gegenständen, welche zu ihrer Cvmpetenz gehören, den
aufgestellten Erequrnten zum Vollzug nach der ihnen ertheilten Instruktion zuzustellen.
Mosbach, den 27- September 1836.
Großherzogliches Bezirksamt.
vr. Fauth.
Nr. 24775. Sämmtliche Bürgermeister werden an die ungesäumte Einsendung der tabellarischen Verzeichnisse
über den Stand der Pferdezucht erinnert.
Mosbach, den 27. September 1836.
Großherzogliches Bezirksamt.
vr. Fauth.
Nr. 23674. Mosbach. (Die Gant des Fr ie-
derichVogel vonGros-Eicholzheimbe fr.) Ge¬
gen den ledigen Friederich Vogel von Gros-Eicholzheim
baben wir Gant erkannt, und Tagfahrt zum Richtig¬
stellungs- und Vorzugsverfahren auf Freitag den 7. Ok¬
tober, früh 8 Ubr, auberaumt.
Es werden Alle, welche, aus was immer für einem
Grunde, Ansprüche an die Gantmasse machen wollen,
 
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