Eüirück!N'g?§tbiU'r
für die qcsraltenc Zeile
2 kr., (bei größeren An-
zeigen , welche über 30
Zeilen betragen, werden
nur anderthalb kr. per
Zeile berechnet) zahlbar
sogleich nach erfolgtem
Abdruck.
AbonnrmcnlZprciZ im
Verlag für das ganze
Jahr genommen f fi. ;
für das valbe Jahr 36
kr. ; für ein Vierteljahr
20 kr. ; für einen Monar
12 kr.
Durch die Postämter
vom P o st a m t M o s,
back bezogen ohne wei-
teres Porto halbjährlich
i st. 26 kr., für das erste
Vierte lja h r an s n ah m s r
weiie 45 kr.
Wochenblatt für Mosbach und seine Umgebung.
Nro. 2. Samstag, den 8- Oktober 1836.
Amtliches.
Am 28ten d. M- wurde von einer Bleiche in Katzen-
thal ein Stück Leinwand von nachstehender Beschaffen-
heit entwendet:
Das Tuch ist flachswerken, eirea 30 Ellen lang und
weiß gebleicht. An dem einen Ende sind ungefähr 5 Ellen
nach innen Zu Tischtüchern gerippt, und in der Mitte des
Stücks eiros 5 Ellen aus gröberem ftachswerkenem Garn
gewoben.
Diesen Diebstahl bringen wir behufs der Fahndung
auf den Thäter und den entwendeten Gegenstand zur
öffentlichen Kenntniß.
Mosbach, den 29. September 1336.
Großherzogl- Bezirksamt,
Dr. Fauth.
vstt. Latterner«
Nr. 25252. Die gegen den Bürger und Taglöhner
Jakob Maier zu Lohrbach im I. 1311 erkannte Ent-
mündigung wird andurch wieder aufgehoben.
Mosbach, den 4. Oktober 1836.
GroßherZogl. Bezirksamt,
vr. Fauth.
vät- Schuhmann.
Nr. 25261. Auf dem Wege von Walldürn nach Hain-
stadt wurden zwei Paquete mit verschiedenen Sämereien
gefunden. Der Eigenthümer wolle sich bei GroßherZogl.
Bezirksamt Buchen deshalb melden.
Mosbach, den 3. Oktober 1836.
Großherzogl. Bezirksamt,
vr. Fauth.
vär. Schuhmann«
Badische Staatsnachrichren«
Tas großherzogliche Staats- und Regierungsblatt
Nr. 44, vom 28. Sept., enthält folgende
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Durch Beschluß des großh. Justizministeriums vom
13. Sept. d. I. sind die Rechtsprattikanten Heinrich Thiry
von Walldürn und Ernst Buch von Karlsruhe, beide in
Freiburg wohnhaft, zu Advokaten und Prokuratorcn bei
großhrrzoglichem Hofgericht des Oberrheinkreises ernannt
werden.
Erledigte Stellen.
Durch dirPensionirung des bisherigen Vorstandes der
DomLnenrevision ist diese Stelle in Erledigung gekommen.
Die Kompetenten um dieselbe werden daher aufgefodcrt,
sich innerhalb 6 Wochen bei der großh. Hofdomöncnkam-
mer zu melden.
Bei der Oberpostdirektion ist die Stelle eines Regi-
strators mit einer jährlichen Besoldung von 700 si. erle-
digt. Die Bewerber uni diese Stelle haben sich, unter
Vorlage der Ausweise über ihre Qualifikation, innerhalb
vier Wochen bei der Odcrposidirektion vorschriftsmäßig
zu mrldkn.
Durch das Ableben des Pfarrers Valentin Erbacher
ist die kathol. Pfarrei Hardheim (Amts Walldürn), mit
einem beiläufigen Jnhrcscrtrag von 2000 si in Geld,
Naturalzinsen, Zehnten und Gükerbenutzung, worauf
jedoch die Verbindlichkeit ruht:
s) zwei ständige Vikare zu verköstigen und jeden der»
selben mit LOOfl. jährlich zu salariren; auch
für die qcsraltenc Zeile
2 kr., (bei größeren An-
zeigen , welche über 30
Zeilen betragen, werden
nur anderthalb kr. per
Zeile berechnet) zahlbar
sogleich nach erfolgtem
Abdruck.
AbonnrmcnlZprciZ im
Verlag für das ganze
Jahr genommen f fi. ;
für das valbe Jahr 36
kr. ; für ein Vierteljahr
20 kr. ; für einen Monar
12 kr.
Durch die Postämter
vom P o st a m t M o s,
back bezogen ohne wei-
teres Porto halbjährlich
i st. 26 kr., für das erste
Vierte lja h r an s n ah m s r
weiie 45 kr.
Wochenblatt für Mosbach und seine Umgebung.
Nro. 2. Samstag, den 8- Oktober 1836.
Amtliches.
Am 28ten d. M- wurde von einer Bleiche in Katzen-
thal ein Stück Leinwand von nachstehender Beschaffen-
heit entwendet:
Das Tuch ist flachswerken, eirea 30 Ellen lang und
weiß gebleicht. An dem einen Ende sind ungefähr 5 Ellen
nach innen Zu Tischtüchern gerippt, und in der Mitte des
Stücks eiros 5 Ellen aus gröberem ftachswerkenem Garn
gewoben.
Diesen Diebstahl bringen wir behufs der Fahndung
auf den Thäter und den entwendeten Gegenstand zur
öffentlichen Kenntniß.
Mosbach, den 29. September 1336.
Großherzogl- Bezirksamt,
Dr. Fauth.
vstt. Latterner«
Nr. 25252. Die gegen den Bürger und Taglöhner
Jakob Maier zu Lohrbach im I. 1311 erkannte Ent-
mündigung wird andurch wieder aufgehoben.
Mosbach, den 4. Oktober 1836.
GroßherZogl. Bezirksamt,
vr. Fauth.
vät- Schuhmann.
Nr. 25261. Auf dem Wege von Walldürn nach Hain-
stadt wurden zwei Paquete mit verschiedenen Sämereien
gefunden. Der Eigenthümer wolle sich bei GroßherZogl.
Bezirksamt Buchen deshalb melden.
Mosbach, den 3. Oktober 1836.
Großherzogl. Bezirksamt,
vr. Fauth.
vär. Schuhmann«
Badische Staatsnachrichren«
Tas großherzogliche Staats- und Regierungsblatt
Nr. 44, vom 28. Sept., enthält folgende
D i e n st n a ch r i ch t e n.
Durch Beschluß des großh. Justizministeriums vom
13. Sept. d. I. sind die Rechtsprattikanten Heinrich Thiry
von Walldürn und Ernst Buch von Karlsruhe, beide in
Freiburg wohnhaft, zu Advokaten und Prokuratorcn bei
großhrrzoglichem Hofgericht des Oberrheinkreises ernannt
werden.
Erledigte Stellen.
Durch dirPensionirung des bisherigen Vorstandes der
DomLnenrevision ist diese Stelle in Erledigung gekommen.
Die Kompetenten um dieselbe werden daher aufgefodcrt,
sich innerhalb 6 Wochen bei der großh. Hofdomöncnkam-
mer zu melden.
Bei der Oberpostdirektion ist die Stelle eines Regi-
strators mit einer jährlichen Besoldung von 700 si. erle-
digt. Die Bewerber uni diese Stelle haben sich, unter
Vorlage der Ausweise über ihre Qualifikation, innerhalb
vier Wochen bei der Odcrposidirektion vorschriftsmäßig
zu mrldkn.
Durch das Ableben des Pfarrers Valentin Erbacher
ist die kathol. Pfarrei Hardheim (Amts Walldürn), mit
einem beiläufigen Jnhrcscrtrag von 2000 si in Geld,
Naturalzinsen, Zehnten und Gükerbenutzung, worauf
jedoch die Verbindlichkeit ruht:
s) zwei ständige Vikare zu verköstigen und jeden der»
selben mit LOOfl. jährlich zu salariren; auch