Einrückungsgcbr'chr
fstr Lis qcspaltene Zeile
, zahlbar sogleich
NHch erfolgtem Abdruck.
El-scheittuug wöchentlich
zweimal, Dienstag
und Freitag.
AboniiementsprelL im
Verlag für Vas ganze
Jahr genommen l st.
ci6 kr., für Vas kalbe
Jahr L4 kr., für ein
Vierteljahr ZO kr.
Durch Vie Postämter
vom Postamt Mo L«
bach oder Heidel-
berg bezogen mit dem
gewöhnlichen Postauf-
schlag.
Nro. 14. Freitag den 17. Februar 1837.
Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 4034. Die Ausstellung neuer Heimathsscheine betr.
Um Unterschleife zu verhüten, werden sämmtliche Bürgermeister des Amtsbezirks angewiesen: Niemanden,
der schon früher einen Heimathschein erhalten hat, einen neuen auszustcllen, wenn er den alteren nicht Zurückge-
geben, oder glaubhaft nachgewiefcn hat, daß ihm derselbe ohne grobes Verschulden abhanden gekommen ist.
Mosbach, den 10. Februar 1637.
Großherzogliches Bezirksamt,
!)r, Fant h.
Zehnt-Ablösung.
Nrv^ 3375. Mosbach. Zwischen der Großherzogl.
Domainen-Verwaltung Neckargemünd und der Gemeinde
Asbach kam ein Zehnt-Ablösungsvertrag mittelst gütlichen
Uebereinkommens zu Stande; es werden daher alle die-
jenigen, welche an dem Zehnt-Ablösungscapitale irgend
Rechte zu haben glauben, zur Wahrung derselben binnen
drei Monaten bei Vermeidung der gesetzlichen Rechts-
nachtheile aufgefordert.
Mosbach, den 5. Februar 1837.
Großherzogliches Bezirksamt,
Oo. Fauth.
vät. Bohn.
Nro.4133. Mosbach. Die Eh efrau des Bürgers
und Bauers Eucharius Ernst zu Obrigheim wurde
wegen Gemüthsschwäche entmündigt, welches mit dem
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß
deren Ehemann kraft Gesetzes ihr Vormund ist.
Mosbach, den 11. Februar 1837-
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
Nro. 3646. Mosbach. Da die Johann Georg
V i e r l i n g' sehe Eheleute von Lohrbach sich ent-
schlossen haben, nach Nordamerika auszuwandern, so
wird Tagfahrt zur Liquidation auf Dienstag den 23.
l. M., Morgens 8 Uhr, anberaumt, wozu die Gläu-
biger mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß im
AusbleibungSfalle die Auswanderungs-Erlaubniß ertheilt
werden soll und man jenen zu ihren Forderungen nicht
mehr verhelfen könne.
Mosbach, den N Februar 1837.
Großherzogliches Bezirksamt,
L)r. Fauth.
fstr Lis qcspaltene Zeile
, zahlbar sogleich
NHch erfolgtem Abdruck.
El-scheittuug wöchentlich
zweimal, Dienstag
und Freitag.
AboniiementsprelL im
Verlag für Vas ganze
Jahr genommen l st.
ci6 kr., für Vas kalbe
Jahr L4 kr., für ein
Vierteljahr ZO kr.
Durch Vie Postämter
vom Postamt Mo L«
bach oder Heidel-
berg bezogen mit dem
gewöhnlichen Postauf-
schlag.
Nro. 14. Freitag den 17. Februar 1837.
Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 4034. Die Ausstellung neuer Heimathsscheine betr.
Um Unterschleife zu verhüten, werden sämmtliche Bürgermeister des Amtsbezirks angewiesen: Niemanden,
der schon früher einen Heimathschein erhalten hat, einen neuen auszustcllen, wenn er den alteren nicht Zurückge-
geben, oder glaubhaft nachgewiefcn hat, daß ihm derselbe ohne grobes Verschulden abhanden gekommen ist.
Mosbach, den 10. Februar 1637.
Großherzogliches Bezirksamt,
!)r, Fant h.
Zehnt-Ablösung.
Nrv^ 3375. Mosbach. Zwischen der Großherzogl.
Domainen-Verwaltung Neckargemünd und der Gemeinde
Asbach kam ein Zehnt-Ablösungsvertrag mittelst gütlichen
Uebereinkommens zu Stande; es werden daher alle die-
jenigen, welche an dem Zehnt-Ablösungscapitale irgend
Rechte zu haben glauben, zur Wahrung derselben binnen
drei Monaten bei Vermeidung der gesetzlichen Rechts-
nachtheile aufgefordert.
Mosbach, den 5. Februar 1837.
Großherzogliches Bezirksamt,
Oo. Fauth.
vät. Bohn.
Nro.4133. Mosbach. Die Eh efrau des Bürgers
und Bauers Eucharius Ernst zu Obrigheim wurde
wegen Gemüthsschwäche entmündigt, welches mit dem
Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß
deren Ehemann kraft Gesetzes ihr Vormund ist.
Mosbach, den 11. Februar 1837-
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
Nro. 3646. Mosbach. Da die Johann Georg
V i e r l i n g' sehe Eheleute von Lohrbach sich ent-
schlossen haben, nach Nordamerika auszuwandern, so
wird Tagfahrt zur Liquidation auf Dienstag den 23.
l. M., Morgens 8 Uhr, anberaumt, wozu die Gläu-
biger mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß im
AusbleibungSfalle die Auswanderungs-Erlaubniß ertheilt
werden soll und man jenen zu ihren Forderungen nicht
mehr verhelfen könne.
Mosbach, den N Februar 1837.
Großherzogliches Bezirksamt,
L)r. Fauth.