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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (1): Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen — 1836/​1837

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https://doi.org/10.11588/diglit.42417#0059

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Nro. 9. Samstag den 26. Nove m b e r 1836>


Amtliche B e k a n a t m a ch u u g e n,
Nro. 28U03. Die Karl Friedrichs-Stiftung des Amtsbezirks Mosbach bet?.
Man findet es zweckmäßig, nachfolgende Stiftungsurkunde zur Keuntniß der Amtsgemeinden und deren Schul-
lehrer zu bringen, damit sich auch noch für spätere Zeiten die genaue Keuntniß des Zweckes der Stiftung erhalte,
und dieser um so leichter erreicht werde.
Die erste Preisvertheilung wird für das Schuljahr 1835/36 nächstens erfolgen und die Namen derjenigen beiden
Schullehrer, welche für die Würdigsten erkannt wurden, sollen in diesem Blatte bekannt gemacht, auch seine?
Zeit, nach erfolgter Revision der Rechnung durch Hochlöbliche Kreis-Regierung, Auszug aus Letzterer zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht werden.
Mosbach, den 16. November 18L6.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
Urkunde über die Karl Friedrichs^Stiftung des Amtsbezirks Mosbach,
Um das tiefste Gefühl des Dankes und der Verehrung für den Höchstseligen Großherzog Karl Friedrich,
Königliche Hoheit, welcher jeden getreuen Badner in Anspruch nimmt, auszudrücken, hat man Höchstdessen auf
den 22. November 102» eingetretene Säcularfeier des Geburtstages auch in dem Amtsbezirk Mosbach auf eine
so viel möglich würdige Weise begangen, und zu diesem Endzweck auch eine Kollerte angestellt, um durch eins
bleibende Stiftung jene Gefühle auf die späteste Nachwelt zu bringen.
Nachdem der Ertrag dieser Sammlung, welcher nach früherer Intention mit den Sammlungen der übrigen
Bezirke zur Gründung einer gemeinnützlichen Landesanstalt verwendet werden sollte, Höchsten Orts wieder dcr
Disposition des Amtsbezirkes anheim gegeben wurdez so haben die Gemeinden des Bezirkes, den obigen Endzweck
im Auge habend, beschlossen, denselben zu einer Bezirksstiftung zu verwenden, und ihren Entschluß in gegenwär-
tiger von ihren Stellvertretern in ihrem Namen unterschriebenen Urkunde uiedergelegt.
 
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