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Einrückungsgcbühr
für die gesrairnis Z-ile
2 kr., zählbar soaleich
aach erfolgiem Addruck.
Ersä; ciaung woä> caclt ch
zweimal, Dienstag
und Freitag.
Abonusmentspreis im
Verlag für das ganz«
Jahr genommen i st.
36 kr., für das baibb
Jahr ü4 kr. , für ein
Vierteljahr 36 kr.
Durch die Postämter
vom Postamt M o s«
dach oder Heide > -
berg bezogen mir dem
gewöhnlichen Postaus-
schlag.
Wochenblatt für Mosbach und seine Umgebung.
Nro. II. Dienstag den 7. Februar 1837.
Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 2729. Den Ausbruch der Schafraude an der würtembergischen Gränze betr.
Da die Schafraude zu Bonfeld ausgebrochen ist, und auch in andern Gränzorten, insbesondere in der
Gegend von Neustadt sich Spuren dieser ansteckenden Krankheit gezeigt staben sollen, so wird verfügt:
I) Das Einbringen von Schafen, Brackschafen und Hammeln, Schaf- oder Hammel-Fleisch,
Fett, Fellen und grünen Häuten aus dem Würtembergischen, ist bis auf weitere Verfügung
bei 10 Reichsthalern Strafe, und Ersatz alles Schadens, verboten.
2 ) Jeder Schäferei-Aufseher, so wie der Eigeuthümer ist verbunden, bei Vermeidung gleicher Strafe, dem
Bürgermeister sogleich die Anzeige zu machen, wenn bei einem Stück seiner Heerde die Anzeigen der Krankheit
erscheinen oder dieselbe wirklich ausgebrochen ist, und hat jenes alsbald von der Heerde zu trennen z
3) Der Bürgermeister hat sodann nach der Verordnung im Anzeigeblatt 1336 , Nro. 47, Seite 465, und von
181.6, Nro. 40, Seite 197, zu verfahren, und dem Amte die ungesäumte Anzeige zu erstatten.
4) Diese Verfügung ist der Gemeinde und insbesondere den Metzgern und solchen Einwohnern, welche mit
Schafen, Hämmeln, Fleisch, Fett und Häuten derselben Handel treiben, sogleich zu eröffnen.
MoSbach, den 30. Januar 1337-
Großherzogliches Bezirksamt,
Vv. Fauth.
Nro. 2928. Mosbach. Da die Johann Karl D e -
thon'scheu und die Johann Karl Bischofber-
ger' schen Eheleute mit ihren Familien, so wie die Jakob
Benders Wittib von Mittelschefflenz sich entschlossen
haben, nach Nordamerika auszuwandern, so wird Tag-
fahrt zur Liquidation auf
Montag den 20. Februar, Morgens 9 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger mit dem Bemerken vor-
gelaven werden, Laß im Ausbleibungsfalle die Auswau-
derungserlaubniß ertheitt werden soll und man ihnen z»
ihren Forderungen nicht mehr verhelfen könne-
Mosbach, den 31. Januar 1837.
Großherzogliches Bezirksamt-
Or. Fauth.
Einrückungsgcbühr
für die gesrairnis Z-ile
2 kr., zählbar soaleich
aach erfolgiem Addruck.
Ersä; ciaung woä> caclt ch
zweimal, Dienstag
und Freitag.
Abonusmentspreis im
Verlag für das ganz«
Jahr genommen i st.
36 kr., für das baibb
Jahr ü4 kr. , für ein
Vierteljahr 36 kr.
Durch die Postämter
vom Postamt M o s«
dach oder Heide > -
berg bezogen mir dem
gewöhnlichen Postaus-
schlag.
Wochenblatt für Mosbach und seine Umgebung.
Nro. II. Dienstag den 7. Februar 1837.
Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 2729. Den Ausbruch der Schafraude an der würtembergischen Gränze betr.
Da die Schafraude zu Bonfeld ausgebrochen ist, und auch in andern Gränzorten, insbesondere in der
Gegend von Neustadt sich Spuren dieser ansteckenden Krankheit gezeigt staben sollen, so wird verfügt:
I) Das Einbringen von Schafen, Brackschafen und Hammeln, Schaf- oder Hammel-Fleisch,
Fett, Fellen und grünen Häuten aus dem Würtembergischen, ist bis auf weitere Verfügung
bei 10 Reichsthalern Strafe, und Ersatz alles Schadens, verboten.
2 ) Jeder Schäferei-Aufseher, so wie der Eigeuthümer ist verbunden, bei Vermeidung gleicher Strafe, dem
Bürgermeister sogleich die Anzeige zu machen, wenn bei einem Stück seiner Heerde die Anzeigen der Krankheit
erscheinen oder dieselbe wirklich ausgebrochen ist, und hat jenes alsbald von der Heerde zu trennen z
3) Der Bürgermeister hat sodann nach der Verordnung im Anzeigeblatt 1336 , Nro. 47, Seite 465, und von
181.6, Nro. 40, Seite 197, zu verfahren, und dem Amte die ungesäumte Anzeige zu erstatten.
4) Diese Verfügung ist der Gemeinde und insbesondere den Metzgern und solchen Einwohnern, welche mit
Schafen, Hämmeln, Fleisch, Fett und Häuten derselben Handel treiben, sogleich zu eröffnen.
MoSbach, den 30. Januar 1337-
Großherzogliches Bezirksamt,
Vv. Fauth.
Nro. 2928. Mosbach. Da die Johann Karl D e -
thon'scheu und die Johann Karl Bischofber-
ger' schen Eheleute mit ihren Familien, so wie die Jakob
Benders Wittib von Mittelschefflenz sich entschlossen
haben, nach Nordamerika auszuwandern, so wird Tag-
fahrt zur Liquidation auf
Montag den 20. Februar, Morgens 9 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger mit dem Bemerken vor-
gelaven werden, Laß im Ausbleibungsfalle die Auswau-
derungserlaubniß ertheitt werden soll und man ihnen z»
ihren Forderungen nicht mehr verhelfen könne-
Mosbach, den 31. Januar 1837.
Großherzogliches Bezirksamt-
Or. Fauth.