Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (1): Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen — 1836/​1837

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42417#0523

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
423

Sinrückangrgrdüd»
sü» die gesvaUene Zett«
2 kr., zahlbar sogleich
nach ersolgrcM Abdruck.
Erscheinung wöchentlich
zweimal, Di en trag
und Freitag. PreiS
einer einzelnen Num-
nrer Z kr.


*

AdsknemenlKvrrtS iw
Derlagfür Vas ganz«
Jahr genommen 1 ä.
rs kr., für dar Halbs
Jahr 54 kr. , für eil»
Vierteljahr 3V kr.
Durch die Postämter
vom Postamt M o
dach oder .Heidel«
berg bezogen mit dem
gewöhnliche» Postaus,
schlag.

Wochenblatt für Mosbach und feine Umgebung.
Nro. 94» Freitag den 24. November IZ37»

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 29539. Mosbach. Die ledige Katharina
Ruf von Mannheim hat vorgetragen, daß sie dieeiozigr
und nächste bekannte gesetzliche Erbin des am 7. Jun!
1749 zu Neckarelz gebornen und 1825 in niederländischen
Diensten vrrstorbenen AntonRufsei, und um Zeugniß
hierüber gebeten. Es werden daher alle diejenigen, welche
an diese Erbmasse Ansprüche zu haben glauben, aufge-
fordert, sich binnen 3 Monaten dahier zu melden, widrigen-
falls das verlangte Zeugniß ausgestellt werden wird-
Mosbach, den 10. November 1837.
Großhrrzoglichrs Bezirksamt,
vr. Fauth.
Nro. 30011. Mosbach. Dem Karl Joseph 5? all er
von Mosbach, welcher im Jahre 1822 als Schneider-
geselle in die Fremde ging und bisher keine Nachricht
von sich gab, fiel unterdessen em Vermögen von 302 fl.
41 kr. an; auf Anstehrn seiner gesetzlichen Erben wird
derselbe nunmehr aufgrfordert: sich binnen Jahresfrist
Zur Empfangnahme dieses Vermögens dahier zu melden,
widrigenfalls er für verschollen erklärt und das Ver-
mögen seinen sich gemeldet habenden nächsten Verwandten
in fürsorglichen Besitz gegen gesetzliche Sicherheitsleistung
übrrgeben werden wird.
Mosbach, den 17. November 1837.
Glößherzoglichrs Bezirksamt,
Dr. Fauth.
vät. BvhN.
A. Nro. 11942. Buchen, lieber das Vermögen des
Israeliten Benjamin Sternheimer von Hainstadt

haben wir Gant erkannt und wird Tagfahrt zum Rich-
tigstellung^ und Vorzugsverfahren auf Donnerstag den
14- Dezember l. I. in diesseitiger AmLskanzlei anbe-
räumt. Wer nun aus was immer für einem Grunde
einen Anspruch an diesen Schuldner zu machen hak,
hat solchen in genannter Tagfahrt bei Vermeidung des
Ausschlusses von der Masse, schriftlich oder mündlich,
persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier
anzumelben, die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfands-
rechte zu bezeichnen, und zugleich die ihm zu Gebote
stehenden Beweise, sowohl hinsichtlich der Richtigkeit,
als auch wegen des Vorzugsrechtes der Forderung an-
zutreten.
Auch wird an diesem Tage ein Borg- oder Nachlaß-
vergleich versucht, dann ein Massepfleger und ein Gläu-
biger-Ausschuß ernannt, und sollen hinsichtlich der beiden
letzten Punkte und hinsichtlich des Borgvergleichs die
Nichterscheinenden als der Mehrheit der Erschienenen
beitrettnd angesehen werden.
Buchen, den 11. November 1837.
Großhrrzoglichrs Bezirksamt,
L e e r s.
Schube r t»
Hainstadt. Die Ambros Dörr Wittib zu Hainstadt,
Bezirksamt Buchen, ist entschlossen, nachstehende Liegen-
schaften und Fahrnisse der Erbverthrilmig wegrn Dien-
stag den 19. Dezember d. I., Mittags 12 Uhr anfangend,
auf dem Rathhause öffentlich versteigern zu lassen, als:
1) rin zweistöckiges Wohnhaus mit 4 geräumigen
Zimmern, 2 Kammern, 2 Kellern und 2 Speichern,
 
Annotationen