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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (1): Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen — 1836/​1837

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https://doi.org/10.11588/diglit.42417#0433

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333

Einrückungrgr^ük»
für die gessalsene Zeile
2 kr., zahlbar sogleich
nach erfolgtem Abdruck.
Erscheinung wöchentlich
zweimal, Dienstag
und Freitag. PrciS
einer einzelnen Num-
mer 3 kr.


Absktnrmrntrprsiz rrs
Verlag für das ganls
Jahr genommen i st.
36 kr., für das Halb-
Jahr 54 kr., für ei»
Dierreliahr 30 kr.
Durch die PMä'mrrs
vom Postamt M o 5«
bach oder Heidel,
b e r g bezogen mit dem
gewöhnliche» Postaus,
schlag.


Wochenblatt für Mosbach und seine Umgebung.
Nro. 72. Freitag den 8. September 1837.

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 23511. Die Nachfeuerschau betreffend»
Die Bürgermeister des Amtsbezirks, welche mit dem nächsten Amtsöotea die Frurrschau-Protokolle erhalten,
nach welchen nicht alle bei drr Vorfeuerschau gerügten Mängel bei ser Nachfeuerschau verbessert gefunden, und
wornach gegen die Säumigrn Strafen erkannt word-n sind, — werden andurch ang-wirsrn:
1) die unter Hl. 6 des Protokolls erkannte Strafverfügung den Bestrafen zu eröffnen und die Beurkundrmz
darüber dem Protokoll beizukügen;
2) die Strasbrträge durch den Gemeinderath der Gemrindskaffe in Einnahme und dem Verrechmr zur Erhebung
überweisen zu lassen
3) die nicht vrrbrffcrten Märgel unfehlbar binnen 4 Wochen bei Strafe und Vermeidung eigener Ver-
antwortlichkeit für allen durch dir Nichtferrigung entstehenden Schaden, — auf Kosten der Säumigrn
Herstellen zu lasscn;
4) daß dies geschehen, unter der Rubrik »Bemerkungen« IV. 7 zu bescheinigen, und
5) das Protokoll längstens bis zum 15. Oktober wieder an das Amt zurück zu senden.
Zugleich bringt man die amtliche Verfügung vvm 21. September 1835, Nro. 22187, kn Erinnerung, wora
nach weder die Bürgermeister noch die Gemeinderäthe irgend eine Strafe, welche das Amt erkannt hat, wenn
auch dieselbe der Grmeindskassr zufällt, ohne amtliche besondere Ettaudniß ganz oder theilweise Nachlassen dürfen.
Mosbach, den 2. September 1837.
Großhrrzoglichrs Bezirksamt,
vr. Fauth.
Bohn.

Nro. 23724- Mosbach. Ueber die Derlassenschafts-
masse des Georg Friedrich Herrmann von Neckarzim-
mern haben wir Gant erkannt und wird Tagfahrt zum
Richtigstellung^ und Vorzugsverfahren auf Freitag den
29. September d. I-, früh 8 Uhr, auf diesseitiger
AwtSkaozlei anberaumt. Wer nun aus was immer für

einem Grund einen Anspruch an diesen Schuldner zu
machen hat, hat solchen in genannter Tagfahrt bei Ver-
meidung des Ausschlusses von drr Masse, schriftlich oder
mündlich, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte
dahier anzumelden, die etwaigen Vorzugs- oder Untrr-
pfandsrechte zu bezeichnen, und zugleich die ihm zu Gr-
 
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