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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 2.1900-1901

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Nr. 4
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Rheinische Burgen
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Vom Denkmalspflegetag zu Dresden
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https://doi.org/10.11588/diglit.31729#0036

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Z2

wurden, als Rlappen auf das
Grundblatt auf, so daß, wenn
sannntliche Rlappen zuge-
schlagen waren, sich die Front-
ansichc der Burg bor,
wahrend beim Aufklappen
der eiiczelnen Blätter die
hincer der Front gelegenen
Theile (Gebaude, ^öfe, auch
Schnitte durch Sale rc.) nach-
einander sichtbar wurden.
Durch diese eigenthümliche
Darstellung erreichte er eine
sehr große Anschaulichkeit.
In der neuen ^eröffentlichung wird diese Arc der Darstellung durch ein farbiges ^probeblatc init den
betreffenden Rlappen gezeigt werden.

Dilichs Aufnahmen sircd in jeder Beziehung zuverlassig. ^lachmessungen und ^ergleichungen
mit dem jetzigen Zustande haben genaue Uebereinstimmung mit seinen Zeichnungen ergeben. Da nun
Dilich seine Aufnahmen vor dem dreißigjahrigen Rriege gemacht hat, zu einer Zeit also, wo die Burgen
noch verhaltnißmaßig gut erhalten waren, lassen sich aus seinem Werke die wichtigsten Schlüsse für die
Burgenkunde ziehen. Durch die Deröffentlichung der ^lachbildungen der Dilich schen Zeichnungen init
den begleicenden Erlauterungerc wird das Studium der deutschen Burgen jedenfalls bedeucend gefördert
und den Lreunden dieser Gache ein wesentlicher Dienst erwiesen werden. WLr werden nichr versaumen,
auf das interessante Werk nach seinem Erscheinen naher einzugehen.

Abb. 8. Hohenftein nach Dilich.

Vom Denkmalspflegemg zu Dresden.

Gleichzeirig fand am 2Z. September und den folgen-
den Tagen die Generalversammlung des Gesammtvereins
deu deutschen Geschichrs- und Alterthumsvereine, der
2. deutsche Archivtag und der l. Dag für Denkmal-
pflege statt. Von wesentlicher Ledeutung für die von
der Dereinigung zur Erhaltung deutscher Lurgen ver-
tretenen Bestrebungen wurde namentlich der Tag für
Denkmalpflege am 24. September, zu dem auch die
große Mehrzahl der deutschen Lundesstaaten und Oefter-
reich ihre Dertreter entsandt hatten. Vtach Eröffnung
der Dagung durch Geheimrath profeffor Röscher und
einem Bericht des Herrn Geheimen Iustizrath Or. Lösch
(Bonn) über die Arbeiten des Ausschusses für Denkmals-
pflege, berichtete professor vr. Llemen über die Gesey-
gebung zum Schuye der Denkmäler. Redner ging
aus von der inneren Begründung des Eingreifens des
Staates in die pflege der Denkmäler und von den
äußeren Rechrstiteln hierfür. Den ersten Anftoß gab für
alle Lulturstaaten die narionale Bedeutung der monu-
mentalen Zeugen der eigenen Geschichte und das öffenr-

liche Inreresse, um das es sich hier handelr. Die Rechrs-
titel sind sehr vcrschieden: in Preußen noch im allgemeinen
preußischen Landrechre, in Layern z. B. in dem Aufsichrs-
rechre des Staares über das Rirchenvermögen. Die
wichrigfte Forderung ist die Aufsicht des Sraares über
die unbeweglichen und beweglichen Runstdenkmäler bei
geplanren Zerftörungen, wiederherstellungen, wesenrlichen
Reparaturen, Veränderungen, Veräußerungen. Dieses
Aufsichrsrecht besteht schon bei Denkmälern im Besiye
des Staares oder einer Lorporarion im Sinne des öffenr-
lichen Rechtes in preußen und Layern, freilich mir viel
Lücken und nicht consequent durchgeführt; in Hessen
liegen wenigstens die Grundlagen hierfür vor. In
württemberg und Baden ist mehr Nachdruck auf die
Ausbildung der Lommissionen und der Lonservaroren
gelegt, die aber nur berathend wirken, kein Einspruchs-
recht haben. Sachsen ist zuleyt, erst l9S4 durch die Ein-
seyung der Lommission zur Erhaltung der Runstdenk-
mäler, in die Reihe dieser Gtaaten eingetreren; cs fehlt
aber hier noch der sonst überall vorhandenc Lonservaror
 
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