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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 2.1900-1901

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Nr. 10
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Mehlis, Christian: "Walahstede", [1]
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Burgenschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.31729#0097

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?alalin36 III, 2ZZ) oder Walftedter Gchlößchen chergl. Auguft Becker: „Die Pfalz und die Pfälzer",
G. S§4) hat eine Lange von 275 m und 80—lOO m Breite. Dier Graben und vier Walle (k, i, k, !)
ftanden auf der nordöftlichen 2l«lgriffsseite als Hindernisse dem Feinde entgegen; der leyte laufr
rings um den polyedrischen Zingel (m), der nur auf der Güdrveftseite vom Gchutte überlagert ift, sonft
aber rvohlerhalten nrit seinem Mauerrverke (in O,8O m oberer Starke) sichtbar ift. Inmitten des Zingels
erhebt sich der oben beschriebene Donjon (lZ,§O m Geicenlange und l8O qm Grundftache) mit seiner
noch 7 m hohen Vlordfronc und der de«r Eingang bilderrden Seitenmauer (3). Geftlich von diesenr,
a,r das „Rauberschlößchen" bei Miltenberg gemahneirde Syftenr von concentrischen WaUen und
Graben schließt sich der I5O m larrge und 5O—lc>0 m breite Burghof an, den gleichfalls eine Mörcel-
nrauer umzieht. Bei f—Z wird dieser von einem durch den Fels getriebenen Graben von der Bergnase
abgeschnitten, die sich rveiter nach Südoften vorftreckt. Die Eingange scheinen bei e und cl, d. h. zu
Lüßen des Donjon gelegen zu sein. Bei e und e^ waren, nach den Trümmern zu schließen, runde
Thürme vorhanden, welche die ELngange deckten. Ein weicerer, viereckiger (7) Thurm, bei b südlich des
Donjon gelegen, schirmte den Aufgang zu diesem Hauprreduit. — Etwa m nordöftlich vom Wal-
ftedter Gchlössel entfernc ift — bei I — eine große, in den Erdboden noch 2 m tief hineingehende
Lifterne sichtbar. (Schlnß folgt.)

Gefahrdet.

rNoritrburg.

Da mein Artikel über die Moriyburg („Burgwarr",
II. Iahrg. V7r. S) Anlaß gegeben hat, über die im „Burg-
warr" vertrerene Auffassung der Denkmalspflege nichr
ganz zurreffende Urrheile in die Tagespresse zu bringen,
so mögen mir die Leser des „Burgwarts" gestatten, im
Vtachfolgenden meine grundsätzliche Auffassung noch ein-
mal ausdrüeklich auseinander zu seyen.

Ein Bauwerk, welches als Schöpfung einer ver-
flossenen Runstepoche oder durch geschichtliche Erinnerungen
irgend welcher Art einen gewissen Denkmalswerth erlangt
har — bei den meiften älteren Bauwerken wird bcides
gleichzeitig der Fall sein —, sollre stets nach den Grund-
sätzen der modernen „Denkmalspflege" behandelt werden.

Darnach ift es aber zunächst und in erster ssinie zu
crstreben, daß das betreffendc Bauwerk so erhalten
bleibe, wie es uns überliefert worden ist. Handelr es
sich dabei um Lauren unter Dach und Fach, welche flch
noch in Gebrauch befinden, so solltejede größere Repararur,
die zur Erhalrung oder zur ferneren Vtutzbarmachung
norhwendig ist, sters unrer dem Gesichrspunkre ausgeführt
werden, daß die Substanz des Gebäudes nicht verändert,
seine stilistische Einheit nicht verballhorniflrt wird. Haben
wir es aber mit einer praktisch nichr mehr verwendbaren
Ruine zu rhun, so sollre zunächst angestrebt werden, die
Reste lediglich zu erhalten, wie sie sind, und größere
Eingriffe völlig zu vermeiden. Bei ausgedehnteren An-
lagen, die flch theils aus erhaltenen Bauten, theils aus

Ruinen zusammenseyen, sollten die einzelnen Theile je
nach ihrem Zustande behandelt werden.

Diese rein theoretische Forderung der „Denkmals-
pflege" wird vor den praktischen Erfordernissen des
Lebens nicht überall Stand halien. Es kann z. B. der
Fall eintreten, daß eine künstlerisch und historisch hoch-
bedeutsame Ruine durch bloße Flickarbeit nichr mehr er-
halten werden kann, sondern zu ihrer Rettung
vor drohendem Unrergange unrcr Dach und Fach gebracht
werden muß. Oder schwerwiegende ökonomische Er-
wägungen des Beflyers treiben dazu, Ruinen, welche
Dheile einer sonst noch gut verwerthbaren Anlage bilden,
entweder wiedcrherzustellen oder durch eincn Vkeubau zu
erseycn. In beiden Fällen wird der Denkmalsfreund
zweifellos lieber als die völlige Vernichtung die wieder-
herstellung der Ruine ins Auge fassen.

Eine solche wiederherstcllung cines alten Baudenkmals
wird aber jedenfalls nicht allein vom praktischen Geflchts-
punkr aus erfolgcn dürfen, sondern muß unter Lcachtung
der Grundsätze der „Denkmalspflcge" geschehcn. was
von der ursprünglichen Substanz des Bauwerkes erhaltcn
werden kann, muß auch erhalten werden. was zur
Ergänzung der Ruinen neu gcschaffen wird, muß in Stil
und Bauweise der ursprünglichen Anlage genau angepaßr
werden.

Es ist ohne Zweifel die erstc Aufgabe des wiederher-
stellers, die ursprüngliche Erscheinung des alten werkes
und sein eigcnartiges Gepräge nach Möglichkeit wieder
zum 2lusdruck zu bringen. Es gehört deshalb zu einer ftil-
gerechten wiederherstellung auch, daß fle vollständig sei.
 
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