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Becksmann, Rüdiger; Korn, Ulf-Dietrich
Die mittelalterlichen Glasmalereien in Lüneburg und den Heideklöstern — Corpus vitrearum medii aevi - Deutschland, Band 7,2: Berlin: Deutscher Verlag für Kunstwissenschaft, 1992

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https://doi.org/10.11588/diglit.52868#0163

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LÜNEBURG • RATHAUS

1. DIE FARBVERGLASUNGEN DER SOGENANNTEN GERICHTSLAUBE
Bibliographie: J.W. Albers, Beschreibung der Merkwürdigkeiten des Rathauses zu Lüneburg, Lüneburg 1843,
S. 6—9, Taf. III (liefert — unabhängig von den Notizen Gebhardis von 1763 — erste Angaben zum Bestand der Heldenfen-
ster vor ihrer eingreifenden Restaurierung; hält ihren vormaligen Zustand in einer Umrißzeichnung fest und datiert
sie — dem Bau entsprechend — gemeinsam mit den Glasmalereien in den Ostfenstern in das frühe 14. Jh.); W. F.
Volger, Zusätze und Berichtigungen hierzu, in: Die Alterthümer der Stadt Lüneburg und des Klosters Lüne, Lüne-
burg 1856, S. 7 (verweist ihre Entstehung ins 15. Jh. und hält ihre Wiederherstellung für »wohlgelungen«); W.
Lotz, I, 1862, S. 409 (äußert sich ebenfalls lobend über die 1853 durchgeführte Restaurierung; hält die Scheiben
der Ostfenster für jünger); H. W. H. Mithoff, 1877, S. 184h (bringt erstmals genaue Bestandsangaben zu den Glasmale-
reien der Ost- und Südfenster; datiert letztere an Hand der Rüstungen Ende 14. Jh. und identifiziert die Dargestellten
mit den Neun Guten Helden); H. Oidtmann, 1898, S. 304h (erwähnt das wohl »älteste Beispiel von Profan-Glasmale-
rei« unter Verweis auf frühere Behandlungen und Abbildungen); F. Krüger/W. Reinecke, Kdm. Lüneburg, 1906,
S. 215, 234h, Fig. 72 (liefert zu den Ost- wie den Südfenstern knappe Beschreibungen mit Angaben zu den verschiede-
nen Restaurierungen, verweist für die Inschriften auf Albers und Mithoff, enthält sich jedoch einer stilgeschichtlichen
Beurteilung); H. Schmitz, 1913, I, S. 83 (kommt — ausgehend von der Umrißzeichnung bei Albers — zu einer
stilgeschichtlichen Fehlbeurteilung der Heldenfenster); J.L. Fischer, 1914,8. 105, Abb. 15 (nimmt an, daß die französi-
sche Hofkunst über England auf Farbverglasungen wie diejenige im Lüneburger Rathaus zurückgewirkt habe); V. C.
Habicht, 1919, S. 158, Taf. 27 (erster Versuch einer stilgeschichtlichen Einordnung der Heldenfenster mit dem Hinweis
auf die Lüner Prozessionsfahnen; sieht eine ortsansässige Werkstatt tätig und datiert Anfang 15. Jh.); W. Reinecke,
1925, S. 52E, 58—60, 121 (grundlegende antiquarische Beschreibung der vor 1443 datierten Heldenfenster mit dem
Versuch, die nur bruchstückhaft überlieferten Inschriften zu deuten; bei der Behandlung der Glasmalereien der Ostseite
geht er nur auf die ursprünglich nicht hierher gehörigen Wappenscheiben in Fenster IV näher ein); V. C. Habicht,
Kunstkreis, 1930, S. 377, Abb. 218 (weist die Heldenfenster einer Lüneburger Werkstatt um 1420 zu); J.L. Fischer,
21937, S. 85, Abb. 22 (verweist innerhalb eines Abrisses der Entwicklungsgeschichte der »giottesken« Gehäusearchitek-
turen in der Glasmalerei auf die Heldenfenster); H. Wentzel, Meisterwerke, 2i954, S. 54, 109, Textabb. 43 (schreibt
das wohl »früheste intakte profane Farbfenster« einer Lüneburger Werkstatt zu und datiert Anfang 15. Jh.); R.L.
Wyss, Die neun Helden. Eine ikonographische Studie, in: ZAK 17, 1957, S. 87 (deutet die Neun Helden in Lüneburg
als Assistenzfiguren beim Gericht, die den Propheten im Maßwerk beigegebenen Sprüche als Mahnungen an die
Recht sprechenden Ratsmitglieder); J. Paul, in: Kat. Ausst. Braunschweig 1985, IV, S. 102 (behandelt die Heldenfen-
ster auf der Grundlage von Wyss als programmatischen Bestandteil der Rathausikonographie); H. Boockmann,
Kulturdenkmale als Geschichtsurkunden, in: DKD 45, 1987, S. 166-169 (interpretiert die Heldenfenster als Verbild-
lichung fundamentaler Sachverhalte des Geschichtsverständnisses ihrer Zeit); R. Becksmann, 1988, Nr. 36 (bezeichnet
die um 1410 datierten Heldenfenster als wichtiges Bilddokument spätmittelalterlicher Rechtsauffassung).
Gegenwärtiger Bestand: Der alte Ratssaal hat zwar nicht seine Erstverglasung aus hochgotischer Zeit, wohl
aber deren »Verneuung« aus dem frühen 15. Jh. zu großen Teilen bewahrt.
In drei der vier Ostfenster (Fig. 31—33, Taf. XIVa, b, Abb. 108—110, 112, 117—122, 126—131) blieben in einer mehrfach
erneuerten Rautenverglasung immerhin neun von ursprünglich zwölf Spruchmedaillons mit Halbfiguren von Propheten
und Weisen sowie von ursprünglich je sechs Wappen des Herzogtums und der Stadt Lüneburg vier bzw. drei erhalten;
die Maßwerkzwickel haben ihre mittelalterliche Blankverglasung hingegen vollständig bewahrt. Das in der Renaissance
veränderte Fenster IV enthält heute neben nachmittelalterlichen Wappenscheiben vier Wappen des späten 15. Jh.
(Abb. in, 113), die einst die Fenster des Fürstensaales schmückten.
Die aus dem frühen 15. Jh. stammende Zweitverglasung der drei Südfenster (Fig. 35—40, Taf. XII, Farbtaf. VIIIf.,
Abb. 96—107) umfaßt insgesamt 27 Rechteck- und neun Kopfscheiben, die in wechselndem Umfang originalen Glasbe-
stand bewahrt haben, sowie achtzehn Maßwerkfelder, von denen allerdings acht 1853 vollständig erneuert worden
sind.
Zwei möglicherweise zur ursprünglichen Farbverglasung der Südfenster gehörige Wappenscheiben des frühen 14. Jh.
(Abb. 296 f.), die nach Hannover abgewandert sind, werden in einem Anhang (s. S. 118) behandelt.
 
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