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CL.NP9

Rügens metallische Denkmäler.

671

Manches wird folgen; desto mehr wird bestehen, was
aus den Grabhügeln , aus den Hünengräbern der Urzeit von
allen Seiten auf eine solche Weise behandelt und betrachtet
wird, wie hier die Herren Hünefeld und Picht in che-
mischer Hinsicht die metallischen Denkmäler Rügens be-
handelt haben, Rügen, Pommern und besonders das Sagen-
geheimnissvolle Vorland , wo der skandinavische Norden dem
geschwisterten Deutschland immer die Hand reichte, um des-
sen Besitz Norder, Deutsche und Slaven lange und oft kämpf-
ten, ist mehr als mancher grosse Gau Deutschlands reich an
Hünengräbern und ihrer ältesten Form , an Opfersteinen und
steinenen und metallenen Denkmälern einer, ungewiss ob blos
germanischen oder slavisch-gemischten Urzeit, die wir nicht
mehr abreichen und bannen können, und die uns um so ferner
etreten ist, aber auch um so inniger uns anzieht und anreizt
ur Lösung ihrer Geheimnisse, ihrer Hünensprüche, seit uns
urch die Grammatik der Hertha Burg zertrümmert worden
ist 4), deren Heimat auf Rügen seit Zöllner's Reise wieder

gen 1824 bei Popp nach Stockholmer Pergamenthandschrift her-
auskam und von Ludwig Giesebrecht übersetzt und erläutert wor-
den ist l825. (Stettin und in den Pommerischen Provinzialblät-
tern). — Im Jahre 1796 liess zuerst der jetzige Geheime-Rath
Krause zu Svinemünde den Boden der See, wo VVineta gestan-
den haben soll, durch einen Taucher im Beisein mehrerer Personen
untersuchen, wornach man fand, dass das Ganze nichts als ein
Felsenriff sey, wie deren an der Pommerischen Küste zwar sonst
nicht, mehre aber an der weiter entlegenen Preussischen gefunden
werden. Ueber Wineta sowohl als Julin und die Jomsburg fin-
det man auch interessante Aufsätze von Ludwig Giesebrecht in
den Pommerischen Provinzialblättern, wo mit Genauigkeit und
Scharfsinne nicht nur der ersteren Stadt Nichtbestehen als auch der
letzteren vielfache Namens - und Sachverwechselung aus einander
gesetzt wird.
4) S. Heidelb. Jahrb. der Literatur 1826. Jakob Gronow war
der erste, der in seiner Ausgabe des Tacitus die Stelle von Ner-
thum, woraus B. Rhenanus Hertham machte, auf Bügen bezog.
Dass Rühs und die Dänen jene Stelle des Tacitus auf Seeland be-
ziehen, ist bekannt. Nach den Urkunden bei Schwarz (De-
scriptio ünium Rugiae, Greifswald 1720. 4.) wäre Rügen erst
um 1240 bei grossem Sturme vom Festlande losgerissen worden;
also passte Taciti ,,Fst u. s. w. nicht. Aber eben so
wenig richtig ist ja u. s. w.
 
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