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N. 42

1827

Heidelberger
Jahrbücher der Literatur.


Dr. Mynster, kleine theologische Schriften.
(Berc7iUiyb.)
Ueber den Inhalt des Briefs selbst macht sich der
Yerf. mit Grund die Frage: warum denn Paulus gegen das
Gesetz überhaupt rede und nicht von dem vergänglichen
Theil den nothwendigen moralischen der mosaischen Gesetz-
verfassung unterscheide. Er findet den Mittelpunkt zur Ant-
wort in den Worten von Paulus (3, 21.): „Wenn ein Gesetz
gegeben wäre, das da konnte lebendig machen (zur Er*
süllung beleben), so käme die Gerechtigkeit (die Rechtschaf-
fenheit) wahrhaftig aus dem Gesetze." Und diese Stelle ent-
hält auch gewiss den Aufschluss. Aber wie? Der Vf. deutet
sie sich so, wie wenn Paulus gegen das Gesetz deswegen ge-
eifert hätte, weil sonst Christus überflüssig gewesen wäre,
keine Sündenversöhnung statt gefunden hätte u. dergl. Der
Sinn aber liegt vielmehr in der Natur der Sache d. i. in dem
Begrifs eines „Gesetzes". Paulus denkt daran, dass jedes
Gesetz, als solches, d. i. als Zwangsgebot, nicht zur Befol-
gung lebendig macht, nämlich keine freie Willigkeit zu
seiner Beobachtung , kein geistiges Lehen , hervorhringen
kann. Wer eine auch an sich wahre Verbindlichkeit doch nur
als ein Zwangsgesetz befolgt, der wird nicht im Geiste selber
gut ; denn er befolgt es nicht wegen der herzerhehenden
(der lehendigmachenden) Einsicht, dass es das Rechte und Gute
sey, sondern Idos weil es gesetzt ist und der Nichtbefolger
die Strafmacht des Gesetzgebers fürchten müsste. Dagegen
drang erst die Christuslehre in Jesus und Paulus auf das wahre
menschliche Gutwerden, nämlich darauf, dass der Menschen-
geist rein wegen der Uehet zeugung, dass der betrachtete Wil-
lensgegenstand an sich gut und recht, oder gotteswürdig ist,
und nicht wegen eines gebieteritcnen Zwangs sich zur Recht-
schaffenheit entscldiessen solle und könne, und durch diese
innere Willensbesserung wahrhaft seelig werde. Aus jedem
XX. Jahrg. 7. Heft. 42
 
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