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herausgegeben von Schulin,

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briefs auf Rembours. No. 9- (S. 40 ) über Verp^icbtung des
Trassanten zum Rembours im Falle eines Falliments des Tras-
santen. No. 12. (8. 56.) über Competenz des Gerichts bei
dem domiciliirten Wechsel und über Verpflichtung des Indos*
santen im Falle der Beweis der Provision nicht geliefert ist. —
Vorzüglich wichtig ist im Heit 2. No. 19. eine Entscheidung
über den Einfluis des Falsums im Indossamente* In diesem
Falle wurde das Urtheil erster Instanz vom Appellationshofe
zu Haag allgeändert; interessanter als die Entscheidungs-
gründe sind rn dem Falle die in der Sammlung mitgetheiltert
Verhandlungen der Anwälde der Partheien — Im Zusammen-
hang mit der in dem letzten Urtheile verhandelten wichtigen
Frage steht eine interessante Abhandlung in einer holländi-
schen Zeitschrift : Bydragen tot regtsgeleerdheid en wetgeving
verzameld en uitgegeven door G. A. den Tex en J. van Hall.
Amsterdam l826. 1027. (in jedem Jahre erscheinen vier HHte,
vom Jahre 1827 liegen vor dem Rec. zwei Hefte). Im Heft 1.
des Jahrgangs 1827 dieser durch einige auch für Handelsrecht
interessante Aufsätze und überhaupt durch viele Civil - oder
Criminalrecht betreffende Abhandlungen bemerkenswerthe
Zeitschrift kommt pag. 1 — 33. ein Auszug aus der rühmlich
Bekanntet! Abhandlung von Bondt de periculo damni ex falso
in literis cambialihus commisso. Lugdun. 1788. (die Dissert.
gehört auch in Holland zu den seltensten und theuer bezahlten)
und p. ßß —- 4L sin Aufsatz von van Hall über den Gegen-
stand vor. — Doch es ist Zeit $ zu den neuen Erscheinungen
der deutschen Diteratur auf dem Gebiete des Wechselrechts
überzugehen. Hier verdienen drei eine ganz vorzügliche Be-
achtung; nämlich j) das nach dem Tode des Verfassers erst
erschienene Werk: Grundsätze des Wechselrechts nach H*
von Selchow mit besonderer Rücksicht auf das allgemeine
preussische Landrecht und das französische Handelsgesetzbuch
von H. G. Daniels. Köln l827. 2) Juristische Abhandlungen
mit Entscheidungen des Oberappellaticnsgericbts der vier freien
Städte Deutschlands von A. Reise und Fr. Gropp. I. Band.
Hamburg 1827. 3) Das vorliegende Werk, dessen Titel oben
angegeben wurde. — Wenn.auchdieBerufsgescbäftedenVer-
fasser von No. 1. gehindert haben, alle neuesten Erzeugnisse
auf dem Gebiete des Wechselrechts so zu benützen, wie es
Wünschenswert!) gewesen wäre, so ist doch die Schrift eine
höchst wichtige Erscheinung, da der Verfasser, dessen durch-
dringender feiner praktischer Verstand von den Franzosen
eben so hoch geachtet wurde, als von seinen Landsleuten, mit
der ihm eigenthümüchen Klarheit viele interessante Punkte
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