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Prodrom, corp. !ur. civ. a Schradero edendi.

84?

giscfte) , von J. H. Böhmer hei seiner zweiten Institutionen Aus-
gabe gebrauchte Handschrift; die zwölf von Schwarz beim Iho-
ömium der Institutionen benutzten Handschriften, von wel-
chen später die Göttinger Handschrift durch ihre Antbentiken
berühmt, und die vier Leipziger von Herrn Prof Bienet ge-
brauchtworden sind; die Gottorpische (welche aber zufolge
des Prodromus Seite 3i5 jetzt wohl nicht mehr in Gottotp zu.
Andenseyn möchte), und die Dorvtliische; die von Isehn ge-
brauchte alte Pariser Handschrift; — ferner 2) mehrere Hand-
schriften, welche erst tn der neueren Zeit genauer bekannt
geworden sind; namentlich die zehen von Herrn Bibliothekar
Jäck (in der Isis l8l9) verzeichneten, vom Herrn HR. Ross-
hirt in seinen Beiträgen erwähnten und zum Theil beschriebe-
nen Bamherger Handschristen; die fünf vom Herrn GJR.Dtrk-
sen in der Savignyschen Zeitschrist beschriebenen Königsber-
ger Handschriften ; die beiden vom Herrn OTR Schräder in
seinen Abhandlungen vom j. l8ü8 beschriebenen Handschrif-
ten, nämlich die Reimstädter und die Wolfenbüttler; die bei-
den Turiner, nach Tübingen gesandten, und dann zuerst
1822 vom Herrn von Savigny, welcher sie durch Schräder
kennen gelernt hatte (Geschichte des Römischen Rechts im
Mittelalter B. IH. Seite 363 und 365) bekannt gemachten
Handschriften; die drei sehr alten Blätter in Verona {^Pro-
drom. Nr, XCI.), von welchen weitere Notizen, als schon
vorher MafFeLmitgetbeilt hatte, Herr Prof. Göschen in der
Leipziger Litt.Zeit und in seiner ersten Vorrede zum Cajus
gegeben bat; die Copenhagener, vom Herrn EtatsR. Cramer
beschriebene Handschrift; die drei Berliner, vom Herrn Prof.
Biener gebrauchten Handschriften; die von demselben benutzte
Handschrift des Herrn von Savigny u. s. w.; — aber dann
auch noch 3) sehr viele andere in Frankreich, besonders in
Paris, mehrere in England, Spanien und Italien und nicht
Wenige in Teutscbland beAndlicbe Handschriften , von wel-
chen man bisher nicht viel mehr, als dies, dass sie vorhanden
seyen, und zum Theil vielleicht auch dies nicht einmal wird
gewusst haben. — Aufgeführt sind die 163 Handschriften tn
dem Verzeichnisse, von welchem hier die Rede ist, unter
fortlaufenden Römischen Zahlen, weder nach ihrem Alter,
noch nach den Ländern, in weichen sie aufbewahrt werden,
sondern ohne weitere Ordnung, wie sie den Herausgebern
nach und nach bekannt geworden sind. Diesemnach stehen
voran 77 Handschriften (Nr. I bis LXXVII.), welche ihnen,
als sie ihre ersten, das snnere der Handschriften betreffenden
Untersuchungen anstellten, bereits bekannt geworden waren;
 
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