848 Prodrom, corp. iitr. civ. a Schradero edendi.
dann folgen 49 andere (Nr. LXXVIIIbisCXXVI), welche
sie, als die ersten Bogen des Prodromus gedruckt wurden,
auiser jenen 77 auch noch kennen gelernt hatten; und zuletzt
kommen in den Addendis vor die übrigen 37 (Nr. CXXVII
bis CLXHI), von welchen sie noch später, besonders durch
die Herren Blume, flach und Hänel Nachrichten erhalten hat-
ten. — Bei den meisten der 163 Handschriften, aber nicht
bei allen (namentlich nicht bei den Wiener Handschriften,
von welchen die Herausgeber auffallend unvollständige Nach-
richten bekommen zu haben scheinen), ist angegeben: l) die
Bibliothek, in welcher sich die Handschrift, von der jedesmal
die Bede ist, jetzt befindet, auch häufig das Bibüotheks-
zeichen; oder der jetzige Privateigenthümer derselben; 2) die
Materie, auhwelche die Handschrift geschrieben ist (Perga-
ment oder Papier); 3) das Format der Handschrift; 4) das ge-
wisse oder wahtscheinliche Alter derselben; und 5) der Um-
stand, ob sie die Accursische, oder AnteAccursische Glossen,
oder neuere Noten , oder aber nichts dergleichen enthält.
Ausserdem ist bei Handschriften, in welchen sich finden gute
Spuren der Griechischen Stellen , Zahlen neben den TiteiBu-
briken, die oft fehlende Subscription des Proömiums, die
Stammtafel, die Authentiken der Institutionen, eine Sub-
scription oder Verse, aus denen man abnehmen oder vermu-
then kann , wann und wo die Handschrift geschrieben ist ;
ferner bei Handschriften, welche besonders gut geschrieben,
welche unvollständig, oder später ergänzt sind; endlich bei
Handschriften, welche das ganze Corpus Juris, und in diesem
die Institutionen, oder das Volumen und auch die Institutionen
(vergl. weiter unten eine Anmerk.) , oder auch wohl die Insti-
tutionen und ganz fremdartige Stücke enthalten, ausdrücklich
angeführt worden, dass dies der Fall sey. Noch mehreres,
was diese )63 Handschriften , und insonderheit auch die
WVge betrisft, auf welchen sie den Herausgebern näher be-
kannt geworden sind, ist in mehreren unter dem Verzeichnis
stehenden Anmerkungen bemerkt, auch, was nicht zu über-
sehen ist, zum Theil weiter unten (Seite 122 bis 128) noch
nachgetragen worden.
(Die Mizj
dann folgen 49 andere (Nr. LXXVIIIbisCXXVI), welche
sie, als die ersten Bogen des Prodromus gedruckt wurden,
auiser jenen 77 auch noch kennen gelernt hatten; und zuletzt
kommen in den Addendis vor die übrigen 37 (Nr. CXXVII
bis CLXHI), von welchen sie noch später, besonders durch
die Herren Blume, flach und Hänel Nachrichten erhalten hat-
ten. — Bei den meisten der 163 Handschriften, aber nicht
bei allen (namentlich nicht bei den Wiener Handschriften,
von welchen die Herausgeber auffallend unvollständige Nach-
richten bekommen zu haben scheinen), ist angegeben: l) die
Bibliothek, in welcher sich die Handschrift, von der jedesmal
die Bede ist, jetzt befindet, auch häufig das Bibüotheks-
zeichen; oder der jetzige Privateigenthümer derselben; 2) die
Materie, auhwelche die Handschrift geschrieben ist (Perga-
ment oder Papier); 3) das Format der Handschrift; 4) das ge-
wisse oder wahtscheinliche Alter derselben; und 5) der Um-
stand, ob sie die Accursische, oder AnteAccursische Glossen,
oder neuere Noten , oder aber nichts dergleichen enthält.
Ausserdem ist bei Handschriften, in welchen sich finden gute
Spuren der Griechischen Stellen , Zahlen neben den TiteiBu-
briken, die oft fehlende Subscription des Proömiums, die
Stammtafel, die Authentiken der Institutionen, eine Sub-
scription oder Verse, aus denen man abnehmen oder vermu-
then kann , wann und wo die Handschrift geschrieben ist ;
ferner bei Handschriften, welche besonders gut geschrieben,
welche unvollständig, oder später ergänzt sind; endlich bei
Handschriften, welche das ganze Corpus Juris, und in diesem
die Institutionen, oder das Volumen und auch die Institutionen
(vergl. weiter unten eine Anmerk.) , oder auch wohl die Insti-
tutionen und ganz fremdartige Stücke enthalten, ausdrücklich
angeführt worden, dass dies der Fall sey. Noch mehreres,
was diese )63 Handschriften , und insonderheit auch die
WVge betrisft, auf welchen sie den Herausgebern näher be-
kannt geworden sind, ist in mehreren unter dem Verzeichnis
stehenden Anmerkungen bemerkt, auch, was nicht zu über-
sehen ist, zum Theil weiter unten (Seite 122 bis 128) noch
nachgetragen worden.
(Die Mizj