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848 Prodrom, corp. iitr. civ. a Schradero edendi.
dann folgen 49 andere (Nr. LXXVIIIbisCXXVI), welche
sie, als die ersten Bogen des Prodromus gedruckt wurden,
auiser jenen 77 auch noch kennen gelernt hatten; und zuletzt
kommen in den Addendis vor die übrigen 37 (Nr. CXXVII
bis CLXHI), von welchen sie noch später, besonders durch
die Herren Blume, flach und Hänel Nachrichten erhalten hat-
ten. — Bei den meisten der 163 Handschriften, aber nicht
bei allen (namentlich nicht bei den Wiener Handschriften,
von welchen die Herausgeber auffallend unvollständige Nach-
richten bekommen zu haben scheinen), ist angegeben: l) die
Bibliothek, in welcher sich die Handschrift, von der jedesmal
die Bede ist, jetzt befindet, auch häufig das Bibüotheks-
zeichen; oder der jetzige Privateigenthümer derselben; 2) die
Materie, auhwelche die Handschrift geschrieben ist (Perga-
ment oder Papier); 3) das Format der Handschrift; 4) das ge-
wisse oder wahtscheinliche Alter derselben; und 5) der Um-
stand, ob sie die Accursische, oder AnteAccursische Glossen,
oder neuere Noten , oder aber nichts dergleichen enthält.
Ausserdem ist bei Handschriften, in welchen sich finden gute
Spuren der Griechischen Stellen , Zahlen neben den TiteiBu-
briken, die oft fehlende Subscription des Proömiums, die
Stammtafel, die Authentiken der Institutionen, eine Sub-
scription oder Verse, aus denen man abnehmen oder vermu-
then kann , wann und wo die Handschrift geschrieben ist ;
ferner bei Handschriften, welche besonders gut geschrieben,
welche unvollständig, oder später ergänzt sind; endlich bei
Handschriften, welche das ganze Corpus Juris, und in diesem
die Institutionen, oder das Volumen und auch die Institutionen
(vergl. weiter unten eine Anmerk.) , oder auch wohl die Insti-
tutionen und ganz fremdartige Stücke enthalten, ausdrücklich
angeführt worden, dass dies der Fall sey. Noch mehreres,
was diese )63 Handschriften , und insonderheit auch die
WVge betrisft, auf welchen sie den Herausgebern näher be-
kannt geworden sind, ist in mehreren unter dem Verzeichnis
stehenden Anmerkungen bemerkt, auch, was nicht zu über-
sehen ist, zum Theil weiter unten (Seite 122 bis 128) noch
nachgetragen worden.

(Die Mizj
 
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