Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
864

Prodrom. corp. iur. civ. a Scliradero edendr.

findet Seite 121. Anmerk. 2, muss notbwendig verbunden
werden eine spätere , s. unten Nr. 2.) b) Von der guten
Sitte des genauen Schreibens sey man Wohl, wie es scheine,
bei den grösseren Rechtsbüchern in der späteren Zeit, etwa
eben wegen ihres grösseren Umfanges , oder auch aus anderen
Ursachen abgewichen, nicht aber bei den kteinen Institutio-
nen (Seite 121. a. a. O.). c) Die Secunda manus, durch
weiche in den Handschriften Uorrecturen gemacht, und Va-
rianten hinzugesetzt worden seyen (s. oben Seite 853. Nr. 7.),
stehe, wie es scheine, mit den Famiiien in keiner Verbin-
dung. (S. 117. §. 14; wo statt: quem contra posterior zu le-
sen rst: quum contra posteriore) 2) In den Addendis bemer-
ken die Herausgeber (Seite 33l): Von den Handschriften,
von weichen sie vollständige Coliationen (nur an diese wird
Seite 33i. Z. 11 bei dem Worte coilationes zu denken seyn)
hätten, enthielten: a) alle alte Handschriften viele gute, aber
nicht immer viele bemerkenswerthe, und nicht immer wenige
schlechte (malae notae) Lesearten (nur die alte Bamberger
Handschrift sey in aller Rücksicht gut); ferner enthielten von
jenen Handschriften b) die meisten, welche viele Vitia aperta
(s. oben Seite 86l) hätten, aber doch auch solche, welche
wenige, oder keine Vitia aperta hatten, auch viele schlechte
Lesearten; endlich enthielten von jenen Handschriften c) meh-
rere der dritten Familie viele gute, und umgekehrt mehrere
der vierten Familie (statt fam. VI ist Seite 33l. Z. i3 vom E.
zu lesen: sam. IV) viele schlechte Lesearten. Also die Güte
der Handschriften hänge allerdings zusammen mit dem Alter,
aber nicht, oder nur wenig mit den Familien, mit den Vitiis
apertis u. s. w. derselben. — Nicht zu übersehen ist übri-
gens, dass die Herausgeber durch das, was hier unter Nr. 2.
a angeführt ist, ihr früheres sehr günstiges Urtbeil über die
InstitutionenHandscln iften , und namentlich auch über dis
alten (s. oben Nr. 1.) zum Theil zurückgenommen haben.

(Die
 
Annotationen