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Prodrom. corp. jur. civ. a Schradero edendb

Graeca, in sie ausgenommen worden sind, —- Mit dieser Aus-
gabe von 1503 sollen ganz oder Säst ganz übereinstimmen die
Ausgaben von 1507, 8, 9 und 1%. Etwas besser soll seyn die
Ausgabe von 1511, nebst [einigen, die ihr Solgen [zu wel-
chen auch in Rücksicht ihres Textes die Ausgaben mit den An-
merkungen von Sylvester Aldobrandini , s. jedoch auch Seite
203, und die glossirten Baudozischen Ausgaben gehören sol-
len]. Weit besser aber soll seyn die bei Chevallon im J. 1525
erschienene Ausgabe, welche mehreres aus andern Ausgaben
und Handschriften enthalten , und auf viele spätere Ausgaben ,
namentlich auch auf die Haloandrische, bedeutend eingewirkt
haben soll. Und so soll man denn unterscheiden können drei
Classen oder Arten der Chappuis'ischen Ausgaben, von wel-
chen die zweite mit dem J. 1511 ) und die dritte mit dem j.
1525 anfängt. Uebrigens soll der Text dieser Chappuis'ischen
Ausgaben sich dadurch auszeichnen , dass er enthalt a) Graeca,
wie dies schon bemerkt worden ist, b) ein Stemma cognatio-
nis, und c) Summaria der Paragraphen, welche jedoch auch
schon in der Lyoner Ausgabe s. a. (in der Ed. LXVHI. a.) ver-
kommen. — Graeca, welche, so viel die Herausgeber wis-
sen, in keiner Ausgabe vor dem j. 1503 anzutreffen sind,
Enden sich schon in der von diesem Jahre, also nicht, wie
Gebauer, welcher vielleicht die Ausgabe von 1503 gar nicht
kannte, in der Vorrede zu seinem Ordo Instt, Seite XXXVU,
(vergl.auch Spangenberg in der Einleit. Seite 708) glaubte,
zuerst in der Ausgabe von 1507. Aber die Graeca der Aus-
gabe von )507 [und besser, als diese, werden die der Ausgabe
von 1503 gewiis nicht seyn] weichen , wie man , wenn man
auch diese Chappuis'ische Ausgabe nicht zur Hand hat, aus
Gebauer a. a. O. sehen kann, von den, ohne Zweifel ächten,
Graecis des Theophilus meistens ab, und sind daher wohl, so
weit jenes der Fall ist, von Chappuis selbst, oder von dem
Hermonymus, den Chappuis in der Vorrede der Ausgabe von
1507 nennt, ex ingenio restituirt worden. Und eben so ist,
nach der Meinung der Herausgeber, auch das Stemma cogna-
tionis wohl willkürlich gemacht , nicht aber aus einer guten
Handschrift genommen worden. — Die in Schräders früheren
Abhandlungen Seite 214, iu seiner Anzeige der Bienerischen
InstitutionenAusgabe (in diesen Jahrb. l8l3. Seite 1062) und
in Spangenbergs Einleit. Seite J57 vorkommende Notiz, dass
Chappuis eine ihm von Rembott zugeschickte Handschrist
gebraucht habe, Endet sich im Prodromus nicht. Dagegen
beisst es hier Seite 175 : Quod lectiones ipsas attinet, initium
earum, fortasse abibliopola praestitum, ab eJmoae, inter ve-
 
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