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Prodrom, corp. iur. civ. a Schradero edendi. 883
tera intpressa eximium locum ininime obtinente, factum
est. Und freilich redet die Stelle der Chappuis'ischen Vor-
rede, auf weiche sich die Notiz von einer Handschrift
gründen soll, nur überhaupt von einem der Institu-
tionen. — -— Für die Glossen und für die indices, für weiche
schon in der Lyoner Ausgabe s. a. (Ed. LXAIH. a.) einiges
geschehen war, soii in den Chapuis'ischen Ausgaben noch
mehr gethan worden seyn. Dies kann indessen vollständig
von aiien Chappuis'ischen Ausgaben nicht geiten ; da z. B. die
Chevaiionische Ausgabe vom j. 1525 kerne Giossen enthäit.
Haioander soii serner Ausgabe vom J. 1529 die eben
erwähnte Chevaiionische Ausgabe, die beste, welche es da-
mals gegeben habe, zum Grunde gelegt, und dann den Text
derseiben nach späteren Handschriften , wahrscheinlich nach
den Codicibus LXXIV, LXXXIH und XC, oder ihnen ähn-
lichen, und nach Conjecturen öfters verbessert haben, jedoch
bei seinem Conjecturiren nicht immer glücklich gewesen seyn,
[Dass er keine alten Handschriften hatte, ist bekannt; dies
sagt er selbst in seiner Vorrede. Dass er wenigstens Eine
jüngere Handschrift gebraucht habe, wird wohl wahrschein-
lich durch den Zusatz zu seiner Vorrede, in welchem er eine
Handschrift mit der ausdrücklichen Bemerkung, sie sey nicht
älter als Accursius, für zwei Lesearten anführt. Dass er meh-
rere jüngere Handschriften, und namentlich die angeführten,
oder diesen ähnliche benutzt habt!, schliessen die Herausgeber
Seite 200 aus dem Umstande, dass mehrere seiner, nur in we-
nigen Handschriften vorkommenden Lesearten, — und dies
werden ohne Zweifel solche Lesearten seyn, welche er zufolge
Seite 200. Anm. 2. aus den früheren den Herausgebern bekannt
gewordenen Ausgaben nicht nehmen konnte, — gerade in
jenen Handschriften sich Enden.] Keine oder nur wenige Spu-
ren wolbn die Herausgeber davon angetroffen haben , dass
Haloandrr die Pandecten zur Verbesserung deslnstitutionen-
Textes gebraucht habe, obgleich er dies zufolge seiner Vorrede
gethan haben will (Prodr. Seite 176, und daneben Seite 141,
und Seite 200). Und eben so wenig werden sie, wie es
scheint (vergl. Seite l4l), zugeben, dass er den Codex für
diesen Zweck benutzt habe. [Sie werden also wohl die in der
Spangenbergischen Einleitung Seite 460 aufgestellte Behaup-
tung, „Haloanders Hauptverdienst bestehe grösstentheils iis
„einer genauen Aufsuchung der Stellen aus den Pandecten und
„dem Codex, aus welchen die Institutionen genommen seyen,
„und der Berichtigung des Textes nach denselben", wenig-
stens sehr bezweifeln.] Mit Haloanders Graecis sind die Her°
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