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912

Prodrom, corp. iur. clv. a Schtadero edendi.

weiche einzeln genannt sind, die Zahl aller derer angegeben
ist, von welchen die Herausgeber Wülsten, dass in ihnen die
Leseart, von welcher die Rede ist, vorkomme. (Jenes ist be-
sonders bei den älteren, dieses hei den neueren Handschriften
und Ausgaben geschehen.) Ausser den Handschriften und Aus-
gaben de'r Institutionen sind in Beziehung auf Lesearten be-
nutzt und angeführt Gajus", die Pandecten, seltener der Justi-
nianeische Codex, Theophilus oft, und,jedochnurbeimTitel
denuptt., die oben angeführten kirchenrechtlichen Sammlun-
gen. (Aus dem Proömium und dem Titel de codicill. werden
diese Sammlungen nichts enthalten.) Wenigstens in Beziehung
auf die Orthographie der Namen sind auch wohl berücksichtigt
Römische , und auch wohl einmal Griechische nichtjuristiscbe
Schriftsteller, Inscriptionen (z. B. bei Justinians Titeln die
Inscsiptio Trapezuntina) und Münzen. Eigene Bemerkungen
über Lesearten undBeurtheilungen derselben haben die Her-
ausgeller ost, aber nicht immer hinzugefügt.
Erklärt ist in diesen Anmerkungen der InstifutionenText,
zufolge des Plans der Ausgabe (s. oben S. 839) zum Theil blos
dadurch, dass Stellen des Corpus Juris, und vieler anderer ju-
ristischer und nichtjnristischer Ueberbteibsel des Alterthums
als Par allelstellen angeführt worden sind , zum Theil aber auch
durch eigene Bemerkungen der Herausgeber, Welche die Be-
deutung und auch wohl die Geschichte des Gebrauchs einzelner
"Wörter und Ausdrücke , und den Sinn ganzer Satze, und auch
wohl einzelne Punkte derRechtsGeschichte, insonderheit auch
derinneren, betreiben. Namentlich sind bei 3 und 4 J de nuptf.
die Hauptmomente der Geschichte der Ehe mit der Niece und
der Ehe unter Geschwisterkrndem mit wenigen Worten ange-
geben. — Ausser den als FaraHelstcllen crtirten Stellen alter
Schriftsteller sind noch sehr vieleStellen alter Griechischer und
Römischer, spä terer und neuerer Schriftsteller angeführt wor-
den, welche etwas enthalten, was für Erklärung des Textes
gebraucht werden kann. Und bin und wieder sind auch Erklä-
rungen des Textes, welche sich in diesen Büchern finden, mit-
getheilt worden. -— Ganz Unerklärt wird etwas, was einer Er.
klarung bedarf, nicht leicht geblieben seyn. Und so wird man
denn den exegetischen Theil der Anmerkungen als einen Com-
mentarium perpetuum, oder doch als Adnotationes perpetuas
zum InstitutionenTexte betrachten können. — Wer glaubt, die
Herausgeber sollten bei ihrer Arbei t auf die ersten Anfänger gar
keine Rücksicht nehmen (s. oben S. 845W der wird vielleicht
wünschen , dass Einiges , was in den erklärenden Anmerkungen
gesagt ist , ganz Wäre übergangen worden.
(Der B <* r r k / M / j /T / g t )
 
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