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946

System d. Theologie von Leibniz und

Regierung noch imtner gewiss achtet): es wäre zu wünschen,
daisjman zu Hannover eine Vergleichung anstellen könnte.
Und dies, st-tzen wir hinzu, umsomehr, da der Mainzer
Ai)druck sich selbst einigemal von deni Pariser abweichend
erklärt!
.Was soll es gegen diese gerechte Forderung gelten , dass der
französische Herausgeber in seiner Vorerinnerung vornehm zu sa-
gen sich he raus nimmt, ^a us besonderen Ursachen (??)
sey das Manuscript der Bibliothek von Hannover noch nicht zu-
rückgegeben worden", und dais die Vorr&de von Doller bei
der Matnzer Ausgabe S. 117- die Zweisler „an das in Paris
liegende Manuscript als an ein lebendiges Zeugr.iss" ver-
weisen will ? Hr. Emery ist indess gestorben , und erst nach
seinem Tode {8t9. erschien der Abdruck zu Paris (man weiss
nicht, durch wen?) mit französischer Uebersetzung, Etwas
über neun Jahre iang geborgtes hätte alsdann doch sogleich
dankbar zurückgegeben werden sollen. Zögerte ein Protestant
so gegen eine katholische öffentliche Bibliothek, wie würde
(mit Recht) von ihm das Geborgte zutückgefordert werden.
Die Hauptsache allerdings ist der Inhalt des Leibnizi-
sehen lateinischen Aufsatzes, und dann auch die Frage: oh
nicht, nach dem Tone mehrerer Stellen, der Verfasser ein
Gegner der evangelischen Resormation und ein überzeugter
Anhänger der römisch-katholischen Kircheniehre gewesen
seyn müsset
Diese zweite Frage ist auf alle Fälle für uns Protestanten
bei weitem nicht die wuchtigste. Nur wer an eine Menge von
Auctoritäten der Kirchenväter und Goncilien, die gegen einen
Leibnizischen Geist freilich wie Mitternacht gegen Morgen-
röthe sind, von Kindheit aus gewohnt und gebunden ist, mag
sich wundern, dass evangelische Protestanten, seihst durch
die Auctorisät eines Leibniz oderGrotius, nicht niedergeschla-
gen seyn würden, wenn es auch je möglich wäre, dals Gei-
ster von dieser Art an eure römische Infaihbilität gläubig wer-
den könnten und sich derselben aus Ueberzeugung unterwür-
fen. Dieses vielmehr ist gerade die gegen Menschensatzung
sichernde, erste Gonfessionsregel des Protestantismus seit der
authentischen Erklärung auf dem Reichstage zu Speier von
1529, dass die Entscheidung über Religionssätze nicht von der
Frage, wer sie behaupte? und wie viele? sondern davon al-
lein abhängt, was und wie d. i. durch welche Gründe
sie behauptet werden. Uebrigens kann nur, wer sich denk-
freie Geister, wie Leibniz oder GrotiuS, um des selbstange-
wohnten Auctoritätglaubens willen, gar nicht innig zu denken
 
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