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976

G. Pinzger Diss. Je Juvenalis versibus spuriis.

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Diese Gelegenheitsschrift bann als eia sehr schätzbarer Beitrag für
die kritische Behandlung des Juvenalis empfohlen werden. Um so mehr
fühlt sich Ref. Veranlalst, den Inhalt derselben kurz anzudeuten, da
der auch durch-anderweitige Leistungen auf dem Felde der alten Litera-
tur rühmiichst bekannte Verfasser mit eben so viel Gründlichkeit als
Scharfsinn seinen Gegenstand behandelt hat, ünd dabei in einer classi-
schen Sprache seinen Vortrag hält. Vertraute Bekanntschaft mit dem
alten Satiriker spricht sich überall aus, so wie rühmliche Bescheidenheit:
in der Beurthei'ung und V\ iderlegung Andersdenkender. Im ersten Theil
wird eine Reihe von Versen behandelt, die der Verf. als unächt aus dem
Text gestrichen wünscht: Sat. XII, 50. 51 (wo schon Bentley Verdacht
äusserte , unser Verf. aber ihn genauer zu erweisen und zu begründen
bemüht ist); XI, 2oi- 2o2; XIV, 229 (wo Ruperti mtt dem Vf. über-
einstimmt, und eine ausführlichere Behandlung der Stelle liefert); III,
'il3 (-wo Ref. aber durch des Verf. Gründe sich noch nicht von der Un-
ächtheit hat überzeugen können, eher von) III, 242; V, 51 ; VII, lg
(wo allerdings gewichtige Gründe einer Verfälschung eintreten); XI, g;
yg. so; IX, 125- 1 22. 121 (so dass dann Vers 120 und 124 in unmittel-
bare Verbindung mit einander zu bringen seyen) ; X, 146 ; XIII, 166.
Dass gelegentlich dabei. manche Erklärung gegeben , bedarf wohl kaum
einer besonderen Erinnerung, wie dies auch in dem zweiten Tbeile der
Schrift der Fall ist, Wo Ref. überhaupt nicht leicht eine Steile fand,'ln
weicherer nicht mit dem Verf. übereinstimmend seyu miisste. Dieser
Theil nämlich beschäftigt sich mit Vertheidigung angefochtener Stellen
uod Erweisung ihrer Aechtheit. Sat. 111, 271 (dessen Aechtheit mit
schlagenden Gründen nachgewiesen ist , eben so wie Vers 2<)g , den je-
doch der Verf. vor Vers 295 gestellt haben möchte) ; V, 91-196 — l4R ,
gewinnen); VIII, 103 — 114; VIII, 194- 201 (wo der Verf.'iiest: et
d a nr n a t et o d i t) ; IX , 43. 44 , X , 37 ; XI, 3o — 32 (wo der Er-
klärung von Ruperti Einiges nachgetragen wird); XV, 44 — 48. die
bekannte von Francke angefochtene Steile, um die Angabe von einer
Exiiirung des Juvenal nach Aegypten zu beseitigen. Mit vollem Recht
aber, dünkt uns, bemerkt der Verf., dass, wenn auch im Einzelnen,
d. h. in den einzelnen Zusätzen und Nebenangaben der Grammatiker
über dieses Exil Manches fremdartige, falsche enthalten sev, darum
noch nicht die Grundangabe , die ganze Erzählung von einem Exil über-
haupt ersonnen sey. ,,Profecto, sagt er, eodem jure vel certissimae
historiae ln dubiurn vocari possent. " Hr. Pinzger weist den Cirkel in
der Franckischen Conclnsion eben so nach , als die Aechtheit dieser
Verse, ihren Sinn und Zusammenhang an der Stelle, wo sie jetzt stehen
und stehen müssen, wenn man nicht einer Hypothese zu Liebe die kri-
tische Treue auszuopfern geneigt ist.
 
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