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1008

Ioscriptiones Graecae.

hasirt werden. Es fällt damit wenigstens das nächste
^T<x;, vielleicht die ganze Ansicht von der nächsten Zeile, wo
auch HOI für POI etwas höhn conjecturirt ist. Wenn auch
Hr. Rose bemerkt hat, das P sey ungewiss. so heilst dies nur
soviel, es könne auch ein ähnlicherBuchstabe, K oderB seyn;
aber P und H wird Hr. Rose doch unterscheiden können?
In seinem Abdrucke (Gl. III. Sect. 11. No. 10.) hat er auch F
stehen lassen. Dagegen betrachten wir No. 74 und 75 als
glänzende Documente der Ueberlegenheit des deutschen Her-
ausgebers über den englischen; wo dieser nur Zerstückelung
undCorruption erblickt und durch seine Verbesserungen oft
nur noch vermehrt hat, gibt uns Hr. B mit Meisterhand ein
in sich abgeschlossenes, gegliedertes, lebendiges Bild, an des-
sen Aechtheit kaum ein Zweifel bleiben kann.
Wie No. 79 zu der Ehre kommt, unter die vcr-euklidR
sehen Monumente gesetzt zu werden , sieht Ref. nicht ein.
Die blosse Conjectur, Z. 5. 6- zu lesen, wo EMOX steht,
reicht dazu nicht hin; kann es nicht auch iroAsyo; seyn? Ja
Z. 4- glaubt Ref. in TPAT den Rest von cr[.ar^y^s o-Tyarses;v
oder dergleichen zu erkennen. Zu No. 80. wiederholt Hr. B.
die in derStaatsh. II 8. 206. entwickelte Ansicht, dass wir
hier das Decret vor uns haben, nach welchem die Ritter und
Polizeisoldaten (i-cgc-ra;) Ben unter den XXX empfangenen Sold
wieder herausgeben sollten. Aber wie liegt dies in den deut-
lichen VVorten o/3oAcu'$ raä sviauTOu? Der Verlauf des De-
crets handelt von der Verwaltung von Tempelgeldern; wäre
nicht die Annahme wahrscheinlicher, dass den Bogenschützen
hier eine kleine Abgabe, drei Obolen jährlich, als Beisteuer
zu irgend einem Cultus, aufgelegt wird? Wollen wir die
Ritter auch dazu ziehen, nach Hm. Böckhs Conjectur in Z. t.
. . . Elimn . AXA .... XMEHNOX ... d. i. reu ? N-
.so hönnten wir vielleicht le-
sen, so dass sie allmonatlich, die Bogenschützen alljährlich den
Betrag eines Tagessoldes beigesteuert hätten.

(Oer Beic/ilKjA )
 
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