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H34

Cic. Orat. pro Sextio eJ. MSHer.

Wir getrauen uns zu behaupten, dass, wo operz:e für Tagelöh-
ner steht, niemals eine Zahl dabei vorkomme. Emesti'sigz-zzz/e;
möchte wohl nicht helfen; aber aus Orelti's eyeüam;, cozzezto^;,
comp^rtitn; möchten wir das erstere nehmen; denn wenn ge-
schrieben war: ExciTAs (d. i. exczsafa.?) , so konnte wohl Einer
daraus machen. Uebrigens kommt 30, 65- per Opera;
concztata; —- ex civitate exturbari. XXX. 64. quatttquam quis
nmlzret, si maxime queri vellent? Mit Recht ist die Lesart,
oder vielmehr die Gonjectur des Pantagathus aufgenommen
(für azzderer); aber bemerkt mufs zioch werden, dass auch ein
Codex des Laslemand sie hat. — XXX. 65. civem — ttibuni
plebis coajzszo ex civitate exturbari. Sehr gut wird corzjz/zo
durch yezzfezztza, Jecreto erklärt, und Hotomanns Conjectur con-
cz/:o verworfen, von der nur zu verwundern ist, wie Ernesti
und Schütz sie aufnehmen konnten XXX 66. Die Worte
quod genus imperii, aut quae provincia stehen, wie Hr. M.
mit Recht bemerkt, an einer Stelle, wo sie keinen vernünftigen
Sinn geben. Er will sie deswegen als eine zur Erklärung vozz
nejotzz paMzc: czzrzztzo am Rande beigeschriebene und in den Text
eingeschlichene Giosse betrachten, oder, was uns besser ge-
fällt, hinauf nach einrücken. —- XXXII. 69- Dis
Stelle ist zu weitläuftig, um hier Platz finden zu können. Wir
bemerken blos für den Hm. Herausgeber, dass seine Emenda-
tion uns zu complicirt scheint, und man sich mit Orelti's Les-
art begnügen kann , obgleich Hm. M's Lesart gut wäre.
XXXIV, 7 3. de capite rion modo yerrz, sed ne jünszcorz quidem
posse. Schütz wollte yL-rz und jzzJzcurz ihre Plätze wechseln
lassen, und hatte seine Conjectur mit gtofser Zuversicht aus-
gesprochen. Hier Andet er seine Widerlegung. — Ebd. magna
reruzn perfKr&zitzozze iznpendente declinasse me paululum. Wir
halten es mit Grävius, Wolfs und Orelli, welche aus vielen
Handschriften pez-zzzzzfatzozze für pertzzz-Zzofzozze geben. Wenn Hr.
M. sagt, permwt. Ande sich in zwei Oxforder Handschriften, so
klingt das, als stehe es nur in diesen. Das kann aber ein
Herausgeber nicht sagen, der, wie er selbst sagt, keine Hand-
schriften hatte, und auch mehrere Ausgaben nicht nachsehen
konnte, wo Collationen stehen. Wenn er sagt, pez-znumtzone
sey zu schwach , so erwiedern wir, durch zzzajzza wird es stark
genug. Pez-szzr&aüozze entstand blos durch das Abirren des Auges
eines Abschreibers auf die vorhergehende Linie , wo pertzzr^ato-
tez^zportzzK steht. — XXXV. 7 7. e foro spongiis
sanguinem. Das ist die aus dem Servius ad Virg. Aen. VIH.
634- und dem Cod. Car. Stephani geschöpfte Lesart, für^kzzJz,
welches freilich Auch nicht sehr passt. Betrachten wis die Stelle
 
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