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N. 19.

1829-

Heidelberger
Jahrbücher eher Literatur.

( Besc7tlM/s.J
Bei der grofsen Masse von Gegenständen mufste häuhg
anderen Gewährsmännern gefolgt werden, es war Vieles
nur anzuregen, nicht zu erschöpfen; dafür erhält man
auch wieder sehr reichhaltige Angaben der, in jedem
Theile vorhandenen Schriften, die nur der Verf. bei
seiner seltenen Belesenheit zu geben vermochte. Mit
einem Worte, wer das Werk als eine gemeinfafsliche
Encyklopädie betrachtet, wird dessen Verdienstlich-
keit und Werth nicht in Zweifel ziehen, und was dem
Deutschen unzureichend darin erscheint, würde un-
seren überrheinischen Nachbarn wahrscheinlich gerade
desto mehr gefallen. Dals durchgehends ein muster-
hafter Styl herrscht, frei von Ausfällen oder Anmalsung,
braucht kaum bemerkt zu w erden , w eil der Name des
Verfs. dafür Bürge ist.
In der Einleitung des 1. Bandes wird der Plan des
Ganzen entwickelt, und die übliche Eintheilung der
Staatsw issenschaften in philosophische und geschichtliche
bestritten, sowie man denn auch überall in der Ausfüh-
rung die freie Speculation mit den Ergebnissen der Er-
fahrung in Verbindung gesetzt sieht. Es werden zwölf
Staatswissenschaften aufgestellt, deren Reihenfolge und
Vertheilung durch die 5 Bände diese ist:
I. Bd. I) Natur - und Völkerrecht. — 2) Staats - und
Staatenrecht. — 3) Staatskunst (Politik).
XXII. Jalng. 3. Heft.

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