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Nr. 36.

HEIDELBERGER

1865.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Qalliae Narb onensis provinciae romanae historia descriptio
institutorum expositio scripsit Ernestus Herzog. Tubingen-
sis. Accedit appendix epigraphica. Lipsiae in aedibus Teub-
neri. MDCCCLX1V.
Auf keinem Gebiete der klassischen Alterthumswissenschaft hat
in den letzten Jahrzehnten eine so fruchtbare Thätigkeit geherrscht,
als auf dem der Inschriftenkunde. Ganz grosse neue Gebiete der
alten Culturwelt sind in ihren Monumenten und Vorzugs weise in
ihren Iuschriften geradezu eröffnet worden, ich erinnere nur an
Algerien, an die transjordanischen Länder, an das Innere Klein-
asiens, an Lykien, an die Donauländer. Andere längst bekannte,
vielfachst bereiste, von mannigfachsten Lokalstudien seit Jahr-
hunderten gleichsam übersponnene Fundstätten haben erst jetzt
ihre methodische, auf Autopsie gegründete, alte Fälschung abwei-
sende Bearbeitung gefunden, wie das Neapolitanische Gebiet. Und
so reift, nachdem das Corpus inscript.ionum graecarum seinen vor-
läufigen Abschluss erhalten, auch das grosse in Deutschland unter-
nommene lateinische Inschriftenwerk, von dem in Ritschis Priscae
latinitatis monumenta epigraphica und in Mommsens erstem Band
ein so bedeutsamer Anfang vorliegt, seiner Vollendung entgegen.
Und die Inschriften werden nicht allein gesammelt, kritisch ge-
prüft, ergänzend gelesen, sie werden vor allem auch benutzt und
verarbeitet und dadurch für die Erkenntniss des antiken Lebens
in rechtlicher, socialer, religiöser Beziehung eine urkundliche
Grundlage gewonnen, die man früher kaum ahnte. Es ist ganz
natürlich, dass das Bedürfniss der Theilung der Arbeiten wie des
Stoffes sich dabei geltend macht, aber ebenso wichtig, dass diese
Theilung eine wirkliche Gliederung ist, nicht nur auf subjectiven Ver-
hältnissen beruhende Zersplitterung, eine von beschränktem Lokal-
patriotismus allein getragene Thätigkeit wird. Man hat mit Recht
eine geographische Eintheilung nach Grundlage der antiken Länder-
gliederung als die erste und nothwendigste bezeichnet, wenn auch
die älteren, verhältnissmässig seltenen aber um so wichtigeren der
römischen Republick, wie dann die wichtige Klasse der altchrist-
lichen Inschriften aus der Hauptmasse ausgeschieden und für sich
getrennt behandelt werden. Die gegenseitige Beziehung der an
demselben Orte sich findenden oder auf dieselben Personen sich
beziehenden griechischen und lateinischen Inschriften wird nach
gründlicher Feststellung des Textes beider Gattungen sich weiter
als fruchtbar erweisen.
LV1II. Jahrg. 8. Heft.

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