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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — 3.1887

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Schricker, August: Zur Geschichte der Schmiedezunft in Straßburg i. E.
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https://doi.org/10.11588/diglit.4106#0083

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Oberlichtgitter, 1750—1780, StLdtischcs Museum in Straßburg.

Zur Geschichte der ^chmiedezunft in ^traßburg i. G?)

von A. Achricker.

Mit Illustratiencn.

Die Schmiedezunft, eine der zwanzig
Zünfte des alten Straßburg, nmfaßte die ganze
Reihe derjenigen Gewerbe, deren Rohmaterial
die Metalle waren, also die Bohrermacher,
Bnchsenmacher, Ciselirer, Vergolder, Gießer,
Huf- und Waffenschmiede, Kupferschmiede, Nagel-
schmiede, Schlosser, Schwertfeger, Kurz- und
Langmesserschmiede, Spengler, Groß- und Klein-
uhrenmacher, Windenmacher und Zinngießer.
Jhnen beigesellt war die besonders im sech-
zehnten Jahrhundert wichtige Zunft der Bader,
wohl ans dem Grunde, weil sie durch die Kessel-
und Dampfröhren der Badestuben in nahe
Berührung mit den Metallarbeitern kommen
mußten.

Die Zünfte in Straßburg erhalten im all-
gemeinen ihre Organisation im vierzehnten Jahr-
hundert, die dann im folgenden Jahrhundert
ausgebant wird. Die Schmiedezunft tresfen wir
als in festen Ordnnngen gefaßt, mit Eigentnm
degabt, znm erstenmale im Jahre 1310.

Die Zunft der Hufschmiede hatte den hei-
Hgen Eligius als Patron. Andächtige Lente
>m ganzen Bistum empfahlen ihre Pferde diesem
Heiligen. Von 1481 an durfte niemand die
Sankt - Eligius - Steuer im Bistnmssprengel
sammeln, der nicht einen „Handschein" von der
Schmiedezunft zu Straßburg hatte. Die Kapelle
des Heiligen befand sich in dem Spital zn St.
Barbara.

Die Brnderschaft derSchlosser- nndSporer-

I) Wir entnehmen diesen Artikel mit Erlaubnis
dss Herrn Berfassers deni soeben erschienenen: „Katalog
der städtischen Sammlung von alten Schmiede- und
Schlosser-Arbeiten. Straßburg 1886."

knechte legte ihre Abgaben in eine Bruder-
schaftskasse, welche aufgestellt war an den Sonn-
tagen von 11 Uhr ab auf dem Leichenhof zu
St. Martin. Ein bedentendes Privilegium hob
das Ansehen der Zunft des Schmiedehandwerks
und verschaffte ihr große Einnahmen, gab aber
auch Anlaß zn mancherlei Spänen und Prozessen
mit anderen Zünften. Es war gegeben mit dem
sogenannten „Kohlenbrief" von 1355, der die
Bestimmung des Rates enthielt, daß alle Kohlen,
die nach Straßburg kommen, an die Schmiede
abgeliefert werden, und von diesen verkauft wer-
den sollen an die Hausgenossen an der Münze
und an die Goldschmiede und die anderen Zünfte.

Die zwei Bestätigungsurkunden, die sich
die Schmiedezunft 1383 nnd 1410 erwirkte,
zeigen wie viel Wert auf dies Kohlenmonopol
gelegt, aber wahrscheinlich anch, daß es viel
umgangen und bekämpft wurde. 1593 kam es
zn einem heftigen Streit, welcher durch die
Herren Fünfzehner dahin entschieden lvurde, daß
man das alte Recht der Schmiede anerkannte,
ihnen aber die Verpflichtung auferlegte, von den
ankommenden Kohlen den sechsten Korb zum
gewöhnlichen Verkaufspreis den Goldschmieden
abzutreten.

Dadnrch, daß es die Natur des Handwerks
mit sich brachte, es auch im Herumziehen aus-
zuüben, nnd da anch die auswärtigen Messen
behnfs des Verkaufes der gefertigten Waren be-
sucht werden mußten, so war die Uberwachnng
der Zunftangehörigen eine viel schwerere, als
bei einem Teil der anderen Zünfte. So wurde
denn einAbkommen „von der smideknechte wegen"
1400 von Herren und Stüdten des Elsasses und
 
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