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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — 5.1889

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Heft 8
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Pabst, Arthur: Die deutsch-nationale Kunstgewerbeausstellung in München 1888, [5]
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Bötticher, Georg: Zu Julius Lessings Aufsatz: 'Das Arbeitsgebiet des Kunstgewerbes'
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https://doi.org/10.11588/diglit.3586#0142

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Zu JuliuZ Lessiugs Aufsatz' „Das Arbcitsgcluct des Kuustgemcrbcs".

teu der Stadt hat die Schule geschaffen, die
erst dor Jahresfrist vom Staat übernomuien
und deren Einflus; anf allen Gebieten fühlbar
ist. Die Einfnhrung neuer Techniken — so
des Filigrans, welches in höchster Vollendung
hergestellt lvird — hat ganze Zweige der
Thätigkeit hier neu entstehen nnd überall zur
Blüte gelangen lassen. Auch die Bestrebungen
der mit größeren Mitteln arbeitenden nener-

dings reorganisiertcn Schule in Hanau haben
schöne Erfolge aufznweisen, wie die ausgestellten
Schülerarbeiten beweisen.

Nur knrz konnte dem verfügbaren Naum
nnd der Bedeutnng der dlnsstellung entsprechend
hier referirt werden. Eine Epoche im Kunsthand-
werk bezeichnet sie nicht: sie hat manches gebracht
und somit wohl jedem etwas. Den Münchnern
am meisten — und daranf war es ja abgesehen.

Zu Zulius Lessiugs Tiussatz: „Das ^lrbeitsgebiet des

Kunstgewerbes".

Jn einemAufsehen erregenden Artikel: „Das
Arbeitsgebiet des Kunstgewerbes" (Deutsche
Rnndschan, November 1888) zeichnet Julius Les-
fing mit fester, unerschrockener Hand dem Staate
die Ausgabe vor, die dieser dem Kunstgewerbe
gegenüber zu erfüllen verpflichtet ist, die er aber
leider bisher nur unvollkommen erfüllt hat.
Was einst die Kirche, später das Bürgertnm
der Städte, in den letztverstossenen Jahrhun-
derten das absolute Königtum dem Kunstgewerbe
war, das soll ihm heute der Staat und mit
ihm die städtischen Behörden, die öffentlichen
Vereine und Korporationeu sein. Auf welche
Weise dies geschehen kann: wie durch die würdige
Ausstattung aller öffentlicheu Gebäude, durch
künstlerischen Schmuck aller behördlichen Räume,
Vereinssäle, Kasinozimmer, durch Stiftungen
kunstgewerblicher Stücke von seiten der Mitglie-
der u. dgl. die künstlerische Einzelleistung
zu befördern sei, das ist vom Autor in unüber-
trefflich klarer, erschöpfender nnd überzeugender
Weise dargelegt.

Dagegen können wir uns mit seiner An-
schauung über die Maschinenarbeit nicht be-
freunden.

Lessing nimmt dicser gegenüber eine kühl-
ablehnende, aristokratisch-vornehme Haltung an,
die er mit folgenden Worten zu motiviren
sucht: „Nun ist es ohne weiteres klar, dnß die
künstlerischen Elemente des Gewerbes nur in
der verständnisvollen Einzelarbeit gedeihen, und
daß wir von einer wahren Blüte des Kunst-
gewerbes nur sprechen köuucn, wenn diese künst-
lerische Durchführung des einzeluen StückeS

wieder zum Siege kommt gegen die schablonen-
mäßig betriebene Fabrikarbeit . . ."

Dies scheint uns eine Verkennung jener
seit ca. sünfzig Jahren begonnenen ungeheuren
Umwälzung im Kunstgewerbe zn sein, eine Um-
wälzung, die noch lange nicht ihren Abschluß
gefunden hat und immer riesigere Verhältuisse
aunimmt. Daß die Maschinenarbeit heutzutagc
der Handarbeit viele Gebiete entrissen hat, daß
sie dieselben nicht nur behalten, sondern noch
weitere neue dazu erobern wird, daß sie schon
jetzt — um nur eiuiges auzuführcn — beinahe
ausschließlich die seideuen nnd wollcnen Möbel-
stoffe, die Spitzen, Gardinen, die gelvebten und
bestickten Tischtücher, die bedrnckten Banmwoll-
stoffe, die gepreßten Plüsche, die mannigfachsten
Papier- und Stofftapeten, Buchdecken und
Vorsatzpapiere in oft hoher Vorzüglichteit
herstellt, daß sie selbst Smhrnateppiche, kost-
bare Sammete und Gobelins zu wcben anfängt,
ist jedem Einsichtsvollen bekannt. Wer dem
gegenüber den Glaubenssatz predigcn kann: die
Handarbeit müsse und werde zurückkehren, der
täuscht sich nnd andere mit unerfüllbarcn
Hosfnnngcn. Wer aber gar die Einzelprodnklion,
die Handarbeit als einzig künstlerische
Thätigkeit im Kunstgewerbe bezeichnet,
wer all den oben erwähnten Erzenhnisseu mannig-
fachster Art den küustlerischcn Wert abspricht, dcr
hat nicht überlegt, daß der erfiudende Zeichncr, der
das Muster für den Brokatstvff vder die Gobelin-
tapete schafft, die Maschine, die sein Mnster
webt oder druckt, ebenso zu handhaben verstehen
muß, wie der Handweber sein Schiffchen, die
 
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