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Sauter, Alexander; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Fürstliche Herrschaftsrepräsentation: die Habsburger im 14. Jahrhundert — Mittelalter-Forschungen, Band 12: Ostfildern, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.34726#0138

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Albrecht II. - Einheit und Vereinheitlichung

ouch wir mit den armen unsrer sunder lieb so begirlich umbevangen haben, daz wir
da lebend und tot beleihen wellen«, die Rede.s Die Beschränkung auf Österreich
bleibt hier (zunächst) noch erhalten, die Funktionen der Stadt für den Fürsten
werden allerdings näher beschrieben: Zum einen sei sie die Residenzstadt der
Habsburger und zum anderen die zukünftige Grablege des Herzogs. Ein Jahr
später verkündet dann eine Urkunde, daß Wien »ein haubt ist aller unsrer lannd
und herschefft«.89 Damit wird die bislang vorherrschende und auch von Al-
brecht III. wieder aufgegriffene Verengung auf Österreich - die vielleicht
damit zu erklären ist, daß man auf die Empfindlichkeiten in den übrigen
Ländern des habsburgischen Besitzes Rücksicht nehmen wollte - aufgegeben
und durch eine Betonung der Rolle Wiens als zentrale Stadt aller Territorien,
die von der Familie beherrscht werden, ersetzt.4"
Doch schon zuvor, und zwar besonders unter Rudolfs Vater, Albrecht II.,
gab es Ansätze in dieselbe Richtung. Da allerdings hierfür keine Aussagen
Albrechts vorliegen, wird man auf andere Belege zurückgreifen müssen. "
Dazu hat man sich zunächst zu vergegenwärtigen, daß mit dem Tod Herzog
Ottos im Jahr 1339 erstmals seit der Zeit Albrechts I. eine einzige Kanzlei die
Geschäfte aller habsburgischen Territorien erledigte. " Die damit verbundene
»Herrschaftskonzentration« in der Hand Albrechts II. ist schon aus dem
Grund in Wien zu verorten, daß sich der Herzog - wohl auch bedingt durch
seine Krankheit1’ - als erster Habsburger hauptsächlich dort aufhielt.44 Ein
weiteres Indiz für die allmähliche Etablierung von Herrschaftsfunktionen in
der Stadt bietet auch die Information, daß unter Albrecht das habsburgische
Hausarchiv, das sich zuvor in der Zisterze Lilienfeld befunden hatte, nach
Wien verlegt wurde.4" Es scheint also, daß die Stadt in dieser Zeit eine Reihe
von Zentralfunktionen zu erfüllen hatte.
In diesem Zusammenhang ist auch nochmals auf die 1349 stattfindende
Huldigung und die Verabschiedung der Hausordnung von 1355 hinzuwei-
sen, zu welchen Anlässen sich der Adel der Länder Österreich, Steier und
Kärnten versammelte. "’ Wien bot demnach bei solchen Gelegenheiten den
Schauplatz, auf dem die Demonstration eines über die Ländergrenzen des
Herzogtums Österreich hinaus reichenden Zusammenhalts der habsburgi-

88 Anh. 5, Nr. 49.
89 Anh. 5, Nr. 51.
90 Zur Einbettung dieser Vorstellung in die Politik Rudolfs IV. s.u. S. 194f. u. 213-232.
91 Nicht sonderlich aufschlußreich sind im übrigen die aus der Perspektive der habsburgischen
Oberen Lande schreibenden Chronisten Johann von Winterthur und Mathias von Neuen-
burg. Sie bezeichnen Wien als »sedem ducatus et metropolin Austrie« (Johann von Winterthur,
Chronik, 128; vgl. auch 46) bzw. als »civitate Austrie capitali« (Mathias von Neuenburg, Chro-
nik, 26).
92 S.o. S. 67 mit der in Anm. 16 wiedergegebenen Aussage Johanns von Viktring zur Kanzlei
Albrechts II. Vgl. zum Folgenden STELZER, Kanzlei, 302-304.
93 S.o. S. 47 mit Anm. 74.
94 STELZER, Kanzlei, 302. Vgl. auch ders., Herzog Albrecht II. [1991], 23.
95 Vgl. STELZER, Kanzlei, 302. Zur Bedeutung des Archivs im Rahmen der Residenzbildung vgl.
auch die Überlegungen NEITMANNS (Residenz, 33).
96 S.o. S. 132.
 
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