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Schlussbetrachtung
Reich aufrecht hielten.^ Durch den Empfang hochrangiger Gäste wie ange-
sehener Könige und Kaiser konnte auch das Ansehen des Gastgebers gesteigert
werden. Gerade der für die eigenen Untertanen sichtbare Aufwand für einen
auswärtigen Besucher schmückte den eigenen Landesherren, der dabei auch
seine auswärtigen Verbindungen und somit nötigenfalls auswärtige Unterstüt-
zung demonstrieren konnte. Deswegen eigneten sich Herrschertreffen auch als
ausdrucksstarkes Mittel für die Repräsentation von Ansehen und herrschaftli-
cher Macht. Einzugsprozessionen, Triumphzüge oder Festbankette waren hier-
bei eindrucksvolle Beispiele, bei denen die königliche Macht in Kombination
mit fremder Autorität vor Augen geführt werden konnten. Auch gegenüber ab-
wesenden Dritten hatte ein Herrschertreffen Signalwirkung. Sowohl der Papst
als auch andere Könige, Herzoge, und die interessierte Öffentlichkeit Europas
nahmen die jeweiligen Schritte bei Herrschertreffen aufmerksam zur Kenntnis.
Briefe und Berichte wurden ausgewertet, bisweilen sogar eigens Botschafter
entsandt. Dabei spielte eine bewusste Informationspolitik eine immer stärkere
Rolle, so dass bisweilen Botschafter fremder Mächte bei öffentlichen Akten der
Herrschertreffen prominente Plätze erhielten oder auch bewusst ferngehalten
wurden/ Von besonders spektakulären Ereignissen, an deren Verbreitung den
Veranstaltern gelegen war, wurden bisweilen offizielle Berichte angefertigt und
gezielt verschickt."
Neben der gezielten Darstellung der eigenen Herrschaftsansprüche und
- Ordnungen kamen durch ritualisiertes Verhalten, Formenwahl, Gestik und
den Habitus der Herrscher bei internationalen Treffen noch weitere Aspekte
zum Ausdruck. Dabei konnten unmerkliche, bemerkbare oder wahrgenom-
mene, aber unwidersprochene Machtdemonstrationen eine Festigung, ja Be-
stätigung der Verhältnisse bewirken/ Dies zeigt sich vor allem dort, wo man
bedrohte (Vor-)Rechte verschriftlichte, um sie nicht zu verlieren. So erklärt sich
die Beharrlichkeit, mit der beispielsweise die Belehnungen mit den Ritualen
der Vorfahren verlangt wurden."
Drittens zeigte sich gerade bei Herrschertreffen die Vielfalt zeremonieller
und ritueller Formen, mit denen eine nichtkriegerische, aber effektive Einfluss-
nahme auf die andere Seite erwirkt werden sollte. Dabei konnte auf einen rei-
chen Fundus an Formen und Zeichen zurückgegriffen werden, der sich aus
den unterschiedlichen Bereichen des höfischen, liturgischen oder rechtlichen
Lebens speiste. Es konnte Gleichrangigkeit, Nähe, Freundschaft und Brüder-
lichkeit unter den beteiligten Herrschern, aber auch Unter- bzw. Überordnung
nuanciert ausgedrückt werden. Einem festen Kern an unentbehrlichen Hand-
lungen, wie der Begrüßung, den anstehenden Rechtshandlungen und einem
gemeinsamen Festmahl, wurden weitere funktional notwendige Akte hinzu
4 Vgl. dazu Kap. 1.6., S. 229-256.
5 Vgl. dazu beispielsweise die Behandlung der Gesandten des Deutschen Ordens bei Herrs-
chertrefien zwischen Sigismund und dem polnischen König 1419, 1423 u. 1429.
6 Vgl. dazu die Handschritten, in denen die Begegnung von Karl IV. und Karl V. bildlich dar-
stellt wird: Kap. 1.8., insb. S. 318-331.
7 BELL, Ritual Theory, Ritual Practice, S. 81-86.
8 Vgl. dazu Kap. 1.4., insb. S. 179-203.
Schlussbetrachtung
Reich aufrecht hielten.^ Durch den Empfang hochrangiger Gäste wie ange-
sehener Könige und Kaiser konnte auch das Ansehen des Gastgebers gesteigert
werden. Gerade der für die eigenen Untertanen sichtbare Aufwand für einen
auswärtigen Besucher schmückte den eigenen Landesherren, der dabei auch
seine auswärtigen Verbindungen und somit nötigenfalls auswärtige Unterstüt-
zung demonstrieren konnte. Deswegen eigneten sich Herrschertreffen auch als
ausdrucksstarkes Mittel für die Repräsentation von Ansehen und herrschaftli-
cher Macht. Einzugsprozessionen, Triumphzüge oder Festbankette waren hier-
bei eindrucksvolle Beispiele, bei denen die königliche Macht in Kombination
mit fremder Autorität vor Augen geführt werden konnten. Auch gegenüber ab-
wesenden Dritten hatte ein Herrschertreffen Signalwirkung. Sowohl der Papst
als auch andere Könige, Herzoge, und die interessierte Öffentlichkeit Europas
nahmen die jeweiligen Schritte bei Herrschertreffen aufmerksam zur Kenntnis.
Briefe und Berichte wurden ausgewertet, bisweilen sogar eigens Botschafter
entsandt. Dabei spielte eine bewusste Informationspolitik eine immer stärkere
Rolle, so dass bisweilen Botschafter fremder Mächte bei öffentlichen Akten der
Herrschertreffen prominente Plätze erhielten oder auch bewusst ferngehalten
wurden/ Von besonders spektakulären Ereignissen, an deren Verbreitung den
Veranstaltern gelegen war, wurden bisweilen offizielle Berichte angefertigt und
gezielt verschickt."
Neben der gezielten Darstellung der eigenen Herrschaftsansprüche und
- Ordnungen kamen durch ritualisiertes Verhalten, Formenwahl, Gestik und
den Habitus der Herrscher bei internationalen Treffen noch weitere Aspekte
zum Ausdruck. Dabei konnten unmerkliche, bemerkbare oder wahrgenom-
mene, aber unwidersprochene Machtdemonstrationen eine Festigung, ja Be-
stätigung der Verhältnisse bewirken/ Dies zeigt sich vor allem dort, wo man
bedrohte (Vor-)Rechte verschriftlichte, um sie nicht zu verlieren. So erklärt sich
die Beharrlichkeit, mit der beispielsweise die Belehnungen mit den Ritualen
der Vorfahren verlangt wurden."
Drittens zeigte sich gerade bei Herrschertreffen die Vielfalt zeremonieller
und ritueller Formen, mit denen eine nichtkriegerische, aber effektive Einfluss-
nahme auf die andere Seite erwirkt werden sollte. Dabei konnte auf einen rei-
chen Fundus an Formen und Zeichen zurückgegriffen werden, der sich aus
den unterschiedlichen Bereichen des höfischen, liturgischen oder rechtlichen
Lebens speiste. Es konnte Gleichrangigkeit, Nähe, Freundschaft und Brüder-
lichkeit unter den beteiligten Herrschern, aber auch Unter- bzw. Überordnung
nuanciert ausgedrückt werden. Einem festen Kern an unentbehrlichen Hand-
lungen, wie der Begrüßung, den anstehenden Rechtshandlungen und einem
gemeinsamen Festmahl, wurden weitere funktional notwendige Akte hinzu
4 Vgl. dazu Kap. 1.6., S. 229-256.
5 Vgl. dazu beispielsweise die Behandlung der Gesandten des Deutschen Ordens bei Herrs-
chertrefien zwischen Sigismund und dem polnischen König 1419, 1423 u. 1429.
6 Vgl. dazu die Handschritten, in denen die Begegnung von Karl IV. und Karl V. bildlich dar-
stellt wird: Kap. 1.8., insb. S. 318-331.
7 BELL, Ritual Theory, Ritual Practice, S. 81-86.
8 Vgl. dazu Kap. 1.4., insb. S. 179-203.