D 1 E W E L T K U N S T
Jahrg. IX, Nr. 17 vom 2S. April jV’
Ostpommersche
Kunst - Ausstellung
a.
von
Strand-
Willy
Hafenbil-
hat, da es einen Ausschnitt aus der
und eine Ansicht der Kirche Ste. Gu-
bietet, für Brüssel ein besonderes lo-
Interesse. Auf die Tizian-Ausstellung
sehen Szenen veranschaulichen die Brüsseler
Gobelin-Weberei des 18. Jahrhunderts. Die
Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Mu-
seums entsendet das Klappaltärchen mit der
Madonna und der hl. Katharina von Rogier
van der Weyden und das Klappaltärchen von
Hugo van der Goes mit dem „Sündenfall“,
der „Beweinung“ und der „Hl. Genoveva“
(von der abgesägten Rückseite des „Sünden-
fall“), das Bildnis Philipps des Schönen von
Colyn de Coter und das Bildnis des Kardi-
nals A. Granvella von Anthonis Mor, die
„Philisterschlacht“ (auch „Sauls Tod“ ge-
nannt) von Pieter Brueghel d. Ae„ aus dem
Jahreszeitenzyklus von Lucas van Valcken-
borch den „Frühling“, eine Bauernszene von
Joos van Craesbeeck und das „Vogelschießen
zu Brüssel“ von D. Teniers d. J. Das letztere
Bild
Stadt
dule
kales
ten von H e i n r.
sem Zweck mit anerkennenswerten Leistungen
heimischer Kräfte vereinigt worden. Zwei
Küstenstücke von Fr. Th. Schütt und Bild-
nisse von H. Hus chke fallen hier beson-
ders auf. Zwei umfangreiche Kollektionen
plastischer Werke, von Utech und dem
Stettiner Schwer dtfeger, ergänzen diese
Ausstellung, die weit über lokales Interesse
von Bedeutung ist. Bemerkenswert ist, daß
bereits in den ersten Tagen mehrere Ankäufe
vollzogen wurden. H. Z.
ausgewählten
die den Be-
schrittweise
Dar-
Dem im Reich durch
Granitplastiken und
Holzstatuen bekannt ge-
wordenen Bildhauer
Joachim Utech
ist es gelungen, in Kös-
lin eine in ihrer Art
vorbildliche Ausstellung
zusammenzubringen. Sie
war ursprünglich nur
mit der Absicht geplant,
aus der pommer-
schen Landschaft
erwachsene Kunst her-
auszustellen.
Stellungsleiter
terte diesen Plan
doch durch eine Anord-
nung der streng nach
künstlerischen Gesichts-
punkten
Werke,
trachter
von naturnahen
Stellungsformen bis zu
Werken künstlerischer
Steigerung und Prägung
führt. Erfreulich, daß
dieser Grundgedanke an
Hand ausgezeichneten
Beispielmaterials durch-
geführt werden konnte.
Große Gemälde
Pechstein,
Schilderungen
J a ec k e 1 s,
der von W. R. Huth,
Tuschzeichnungen von
Peter Fischer, In-
terieurs und Landschaf-
Heuser u. a. sind zu die-
Junge Kunst in Berlin
Von den sechs Künstlern, die die Gale-
rie G u r 1 i 11 diesmal vorstellt, hat sich
Hans Kuhn der süditalienischen Land-
schaft verschrieben. Manchmal ist mehr
Geist als malerische Substanz in seinen Ge-
sichten. Ihr Ausdruck wird mitunter noch
stark von malerischen Vorbildern bestimmt.
Trotzdem wirken Stücke wie „Der nächtliche
Fischzug“, ein „Friedhof am Meer“, die „Tau-
ben auf einer Terrasse“ und eine „Etrurische
Nacht“ durch eine fast suggestive Art, das
sogenannte Unsichtbare der Dinge sichtbar
zu machen. Der sorgfältig instrumentierte,
meistens zarte und helle Farbenzusammen-
klang bewährt sich auch in Aquarellen. Das
Der Aus-
erwei-
je-
tucas Cranach d. Ae., Muttergottes mit Kind und der heiligen Katharina
Sammlung Geh. Rt. Ottmar Strauss
Versteigerung: Hugo Helbing, Frankfurt a. M., 21. bis 24. Mai 1935
(Kl. Helbing)*
Kommissionäre
im Versteigerergewerbe
(Fortsetzung oon S. 1)
Betender Priester. Aegyptisches Hochrelief
Frühe 19. Dynastie — 54 : 28 cm
Ausstellung: E. Cassirer, Berlin W 62
(Kl. Cassirer)*
nach Venedig wurden die Bildnisse des Kur-
fürsten Johann Friedrich des Großmütigen
von Sachsen, des Benedetto Varchi und des
Antiquars Jacopo Strada, ferner das „Mäd-
chen im Pelz“ geschickt. Auf die Correggio-
Ausstellung in Parma sandte man die vor
wenigen Jahren erworbene frühe Madonna
mit Kind. Bei der Auswahl der Kunstwerke
wurde in erster Linie der Erhaltungszustand
berücksichtigt, dann aber auch das Format
der Bilder und das Material des Malgrundes.
St. P.-N.
Parma. Die große Correggio-Ausstellung wurde am
Ostersonntag in Gegenwart zahlreicher auswärtiger
Gäste vom Direktor der Pinakothek, Armando Ottaviano
Quistavalli, in feierlicher Form eröffnet. Es wird
noch darüber zu berichten sein.
Solche Mißstände können nur durch eine all-
gemeine personelle Ueberprüfung an der
Wurzel gepackt werden. So hat die Anwen-
dung des Gesetzes zur Beseitigung der Miß-
stände im Versteigerergewerbe vom 7. August
1933 (Reichsgesetzblatt I S. 578) auf die Ver-
steigerer ebenfalls bewiesen, daß -so manche
Unlauterkeit ausscheidet, wenn die unzuver-
lässigen Elemente aus dem Gewerbe ausge-
merzt werden. Es bedurfte daher bei der
Regelung der Kommissionärfrage zum Bei-
spiel keiner eingehenden Einzelbestimmungen
darüber, daß sich die Kommissionäre den
Kauflustigen nicht aufdrängen dürfen, daß
die Kommissionäre sich nicht bei Limitie-
rung ihres Auftrags durch „eingeweihte“
Kollegen bis zu dieser Höchstgrenze steigern
lassen dürfen, daß die Kommissionäre sich
nicht zur Irreführung der Auftraggeber ge-
fälschte Quittungen über den Kaufpreis be-
sorgen dürfen oder daß die übliche Provi-
sion nur bei einer ernstlichen sachkundigen
Beratertätigkeit, nicht aber als Entgelt für
das rein mechanische Bieten gerechtfertigt
ist. Grundlage der Neuregelung mußte viel-
mehr eine strenge personelle Ueberprüfung
der Angehörigen dieses Standes sein. Eine
gewerbepolizeiliche Enlaubnispflicht wurde
Jedoch für dieses Gewerbe nicht eingeführt:
Ausgangspunkt der Neuordnung war das
Hausrecht des Versteigerers: Der Versteige-
rer kann nämlich als unmittelbarer oder
stellvertretender Verfügungsberechtigter über
die Versteigerungsräume darüber bestimmen,
ob eine Person zu der Vorbesichtigung oder
zu der Versteigerung zugelassen wird. Dieses
Recht ist ihm insbesondere in § 55 und in
§ 58 Absatz 2 und 3 der Versteigerervor-
schriften ausdrücklich zuerkannt. Die Ver-
steigerervorschriften schließen zunächst
grundsätzlich für alle Versteigerungen die
Zulassung von Kommissionären zur Vor-
besichtigung und Versteigerung aus (§ 50
Absatz 2 und § 58 Absatz 2 Ziff. 3). Ver-
Das Ereignisbild
Bei
die
der
der
,'sl
Jan van Goyen, Flußlandschaft. 1644.
54 : 71 cm — Slg. Sir Godfrey Macdonald of the Isles
Versteigerung: Christie's, London, 22. Februar 1935
Zuschlags-Preis: £ 2205 (Photo Christi®
der Volksmund
„etwas zu sehen
Das Künstlerische,
Als zweite Veranstaltung der von den
Staatlichen Museen und der Nationalgalerie
Berlin unternommenen Ausstellungsfolge
„Deutsche Kunst seit Dürer“ werden im Prin-
zessinnen-Palais die verschiedensten Formen
des sogenannten Ereignisbildes an Hand von
anderthalbhundert Beispielen vorgeführt. Sie
geben von dem noch unter Dürers Anteil
zustandegekommenen
großen Holzschnittwerk
der Triumphpforte Kai¬
ser Maximilians an bis
zum Wandbildentwurf
von Ludwig Gies für die
Maifeier in realistischer
oder gesteigerter Art bis
zur mythologischen Ver¬
herrlichung Schilderun¬
gen außerordentlicher,
auch noch in der Rück¬
schau wichtig gebliebe¬
ner Begebenheiten und
Vorstellungen bis zu Je¬
nen „Staatsaktionen“
herab, die nur für ihre
Zeit Ereignisse waren,
alles in einer Anord¬
nung, die das Inhaltliche
stark in den Vorder-
grund rückt. Es handelt
sich ausschließlich um
Einzelwerke, auf denen,
wie
sagt,
ist“.
Jluktions Tor schau
Berlin, Anf.
Rudolph Lepke veranstaltet Anlaß’
Mai eine Versteigerung von Antiquitäten, d1'’
zum größten Teil aus dem Besitz des verst01
benen Herrn Heinrich Ferdinand Schiißl*'!
Kassel, stammen. Selbst künstlerisch sch»1
wenn es auch vereinzelt mit so hervorrag®11
den Proben wie Menzels unvollendet gebl16
bener „Märzgefallenen-Aufbahrung“ von 1°
und der Königskrönung von 1861 oder
vogts Luitpoldbildern von 1908/09 vertreten 1S
tritt zugunsten des Stofflichen, KulturhisU
rischen und Geschichtlichen zurück. A'be.
wenn auch in diesen Schlachtenszenen, Bari1
kadenkämpfen, Belagerungen, Huldigung®1''
Paraden, Hochzeitszügen, Banketten, Feue*
werken, Ballonaufstiegen, Turnieren, Jagd6’1
Einzügen usw. überall die Freude am Gege”
stündlichen regiert, waren die beteiligt
Maler und Zeichner nicht durchweg n11'
Chronisten, sondern auch vielfach tüchtig®'
unter Umständen sogar hervorragend1
Künstler ihrer Zeit. Was an schwierig
gänglichen Werken auswärtiger Museen 11 •'
Privatsammlungen ausgebreitet oder an S®
ten ausgestellten Stücken aus Berliner Gal®'
riebesitz gezeigt wird, bildet auch für d®"
Kunstforscher eine Fundgrube. Cranac^
dekorative Hirschjagd von 1529 ist nur ein1’
der beiden weniger bekannten Werke, dj
hier ebenso studiert werden können wie d<®
gefärbte Kupferstichserie, in der Nikola11'
Solis die Münchner Festlichkeiten von l^
festhält, oder Dauchers Reliefallegor'1
auf das bayerisch-pfälzische Bündnis
1532, Schwerins Tod in der Rötelzeichnuß’
Chodowieckis, Hackerts Feuerwerk auf df(
Engelsburg, Seeles Teufelsbrückenkampf a'1'
der Stuttgarter Galerie, Rambergs Verhaftung
der Marie Antoinette, Oliviers Allegorie aß
die heilige Allianz, Dresslers Darstellung dfl
österreichischen Gefangenen von 1866 uß®
vieles andere von der Hand namhafter od®'
anonymer Künstler. Z*'
Porträt des Malers Gilles mit der Hinter-
grundlandschaft des aufsteigenden Positano
ist eine Leistung, die weit über das im Bild-
nis Uebliche hinausgeht. Mehr summarische
Wirkungen strebt Fritz Duda an, der
Schilderungen aus dem Ruhrgebiet mit be-
achtenswerten malerischen Mitteln gibt. Sein
starkes Gefühl für diese weiten Ebenen der
Zechen und Fabriken, in denen Flußläufe zu
Kohlenhäfep gehen, klingt in Bildern wieder,
die weitere Entfaltung dieser Begabung er-
hoffen lassen. Ungleicher ist Hans Wolff
von Ponickau. Zuweilen findet er in
Aquarell und Tempera für Stimmung des
Räumlichen und Spiegelungen des Atmosphä-
rischen überzeugenden Ausdruck, der wie-
derum anderen Stücken versagt bleibt,
der Graphik von Lotte Wegeleben,
als Schülerin von Johannes Wüsten aus
Görlitzer Stecherschule kommt, liegt
Schwerpunkt im außerordentlich durchgebil-
deten technischen Können.
Von den beiden Bildhauern der Schau er-
regt Paul Bronisch die größere Sym-
pathie. Besonders unterlebensgroße Porträts,
wie das der Fürstin Lichnowsky, erweisen ein
sicheres plastisches Formgefühl, das seine
Grenzen nicht überspannt. Die Form, in die
Belle Roeber religiösen Stoff zu farbigen
Tongestalten bringt, mutet dagegen wesent-
lich unplastischer an, wozu Materialbehand-
lung, naturnahe Oberflächenwirkungen und
der gewählte lebensgroße Maßstab zu glei-
chen Teilen beitragen. ; Zk.
Steigerer von Kulturgut, und zwar sowohl
dem reinen Kunstversteigerer (i. S. des § 4
Absatz 1 Ziff. 2) als auch dem allgemeinen
Versteigerer mit der Zusatzerlaubnis nach
§ 5, und den Briefmarkenversteigerern (nach
§ 4 Absatz 1 Ziff. 3) können die Erlaubnis-
behörden (in Preußen also die Kreis- und
Stadtverwaltungsgerichte) nach § 74 Absatz 1
Ziff. 5, § 79 die Zulassung von Kommissionä-
ren gestatten. Für die Versteigerer von Kul-
turgut kann diese Sondergenehmigung nur
mit Zustimmung der Reichskammer der bil-
denden Künste erteilt werden. Der Gesetz-
geber verneint sonach im übrigen das
Bedürfnis für die Zulassung von Kommissio-
nären.
Der Versteigerer von Kulturgut oder von
Briefmarken, dem eine solche Genehmigung
erteilt worden ist, kann Jedoch nicht un-
beschränkt Kommissionäre zulassen. Er ist
vielmehr auf Verlangen der Aufsichtsbehörde
verpflichtet, seine Kommissionäre namhaft
zu machen. Die Aufsichtsbehörde kann als-
dann die Ausschließung bestimmter Personen
verlangen.
Bei der Anwendung dieses Rechtes der
Aufsichtsbehörde haben sich in der Berliner
Praxis bereits folgende Richtlinien ergeben:
Es werden zunächst in weitem Umfang die für
die Zulassung der Versteigerer in § 11 der
Versteigerervorschriften aufgestellten gesetz-
lichen Grundsätze sinngemäß auf die Kom-
missionäre angewandt. Das bedeutet, daß
auch der Kommissionär unbeschränkt ge-
schäftsfähig und insbesondere frei von Ge-
brechen sein muß, die ihn an der Besorgung
seiner Angelegenheiten verhindern. Er muß
ferner die zur Ausübung seines Gewerbes
notwendigen sachlichen und rechtlichen
Kenntnisse besitzen. Da er auf der Ver-
steigerung in eigenem Namen kauft, muß er
ebenfalls über die notwendigen geldlichen
Mittel verfügen. Die in § 11 Absatz 2 Ziff. 2
der Versteigerervorschriften genannten Be-
strafungen schließen auch seine Zuverlässig-
keit aus. Früherer Konkurs oder Eintragung
in die „schwarze Liste“ des § 107 der Kon-
kursordnung oder des § 915 der Zivilprozeß-
ordnung werden in sinngemäßer Anwendung
des § 11 Absatz 2 Ziff. ,2 der Versteigerer-
Vorschriften auch bei dem Kommission®
grundsätzlich die notwendige wirtschaftlißf.
Zuverlässigkeit verneinen lassen. Fernerh'_
werden in entsprechender Anwendung d®
§ 11 Absatz 2 Ziff. 3 der Versteigerervof
Schriften solche Personen nicht als Komm*-
sionäre geduldet werden können, denen a..
Versteigerer das Gewerbe untersagt oder d1
Versteigerererlaubnis wegen mangelnder
verlässigkeit versagt worden ist. Endl1C.|
werden aus dem Kommissionärgewerbe ®
die Personen ausscheiden müssen, die ni®j
Mitglied in dem zuständigen Fachverba'1
der Reichskammer der bildenden Kün"*)
dem Bund Deutscher Kunst- und Antiq11'
tätenhändler sind. Wenn auch in dies®'',
Punkte die Versteigerervorschriften keiß^
ausdrückliche Bestimmung treffen, so mll(
bereits eine entsprechende Anwendung d ,
§§ 70, 73 der Versteigerervorschriften zu d>.
sem Grundsatz führen. Es kommt hinzu, d®
die erste Anordnung des Präsidenten d
Reichskammer der bildenden Künste b®1
den Schutz des Berufs und die Berufs»11^
Übung der Kunst- und AntiquitätenhändK
vom 4. August 1934 („Die Weltkun5
Nr. 32/1934) ausdrücklich diese Mitgliedsc^i,
verlangt. Auf diesem Wege werden a«®,
auf diesem Gebiete die Maßnahmen der ? .
werbepolizeilichen Aufsichtsbehörden ®
Recht der Reichskulturkammer wirksam ®
gänzen. Die bisherige Praxis läßt daher ®
warten, daß am 1. Juni 1935 neben dem n®^
geordneten Gewerbe der Versteigerer 1 ,■
seinen Aufgaben gewachsener Stand
Kunstkommissionäre aufgebaut ist. . e
Dr. Oskar Oester
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Jahrg. IX, Nr. 17 vom 2S. April jV’
Ostpommersche
Kunst - Ausstellung
a.
von
Strand-
Willy
Hafenbil-
hat, da es einen Ausschnitt aus der
und eine Ansicht der Kirche Ste. Gu-
bietet, für Brüssel ein besonderes lo-
Interesse. Auf die Tizian-Ausstellung
sehen Szenen veranschaulichen die Brüsseler
Gobelin-Weberei des 18. Jahrhunderts. Die
Gemäldegalerie des Kunsthistorischen Mu-
seums entsendet das Klappaltärchen mit der
Madonna und der hl. Katharina von Rogier
van der Weyden und das Klappaltärchen von
Hugo van der Goes mit dem „Sündenfall“,
der „Beweinung“ und der „Hl. Genoveva“
(von der abgesägten Rückseite des „Sünden-
fall“), das Bildnis Philipps des Schönen von
Colyn de Coter und das Bildnis des Kardi-
nals A. Granvella von Anthonis Mor, die
„Philisterschlacht“ (auch „Sauls Tod“ ge-
nannt) von Pieter Brueghel d. Ae„ aus dem
Jahreszeitenzyklus von Lucas van Valcken-
borch den „Frühling“, eine Bauernszene von
Joos van Craesbeeck und das „Vogelschießen
zu Brüssel“ von D. Teniers d. J. Das letztere
Bild
Stadt
dule
kales
ten von H e i n r.
sem Zweck mit anerkennenswerten Leistungen
heimischer Kräfte vereinigt worden. Zwei
Küstenstücke von Fr. Th. Schütt und Bild-
nisse von H. Hus chke fallen hier beson-
ders auf. Zwei umfangreiche Kollektionen
plastischer Werke, von Utech und dem
Stettiner Schwer dtfeger, ergänzen diese
Ausstellung, die weit über lokales Interesse
von Bedeutung ist. Bemerkenswert ist, daß
bereits in den ersten Tagen mehrere Ankäufe
vollzogen wurden. H. Z.
ausgewählten
die den Be-
schrittweise
Dar-
Dem im Reich durch
Granitplastiken und
Holzstatuen bekannt ge-
wordenen Bildhauer
Joachim Utech
ist es gelungen, in Kös-
lin eine in ihrer Art
vorbildliche Ausstellung
zusammenzubringen. Sie
war ursprünglich nur
mit der Absicht geplant,
aus der pommer-
schen Landschaft
erwachsene Kunst her-
auszustellen.
Stellungsleiter
terte diesen Plan
doch durch eine Anord-
nung der streng nach
künstlerischen Gesichts-
punkten
Werke,
trachter
von naturnahen
Stellungsformen bis zu
Werken künstlerischer
Steigerung und Prägung
führt. Erfreulich, daß
dieser Grundgedanke an
Hand ausgezeichneten
Beispielmaterials durch-
geführt werden konnte.
Große Gemälde
Pechstein,
Schilderungen
J a ec k e 1 s,
der von W. R. Huth,
Tuschzeichnungen von
Peter Fischer, In-
terieurs und Landschaf-
Heuser u. a. sind zu die-
Junge Kunst in Berlin
Von den sechs Künstlern, die die Gale-
rie G u r 1 i 11 diesmal vorstellt, hat sich
Hans Kuhn der süditalienischen Land-
schaft verschrieben. Manchmal ist mehr
Geist als malerische Substanz in seinen Ge-
sichten. Ihr Ausdruck wird mitunter noch
stark von malerischen Vorbildern bestimmt.
Trotzdem wirken Stücke wie „Der nächtliche
Fischzug“, ein „Friedhof am Meer“, die „Tau-
ben auf einer Terrasse“ und eine „Etrurische
Nacht“ durch eine fast suggestive Art, das
sogenannte Unsichtbare der Dinge sichtbar
zu machen. Der sorgfältig instrumentierte,
meistens zarte und helle Farbenzusammen-
klang bewährt sich auch in Aquarellen. Das
Der Aus-
erwei-
je-
tucas Cranach d. Ae., Muttergottes mit Kind und der heiligen Katharina
Sammlung Geh. Rt. Ottmar Strauss
Versteigerung: Hugo Helbing, Frankfurt a. M., 21. bis 24. Mai 1935
(Kl. Helbing)*
Kommissionäre
im Versteigerergewerbe
(Fortsetzung oon S. 1)
Betender Priester. Aegyptisches Hochrelief
Frühe 19. Dynastie — 54 : 28 cm
Ausstellung: E. Cassirer, Berlin W 62
(Kl. Cassirer)*
nach Venedig wurden die Bildnisse des Kur-
fürsten Johann Friedrich des Großmütigen
von Sachsen, des Benedetto Varchi und des
Antiquars Jacopo Strada, ferner das „Mäd-
chen im Pelz“ geschickt. Auf die Correggio-
Ausstellung in Parma sandte man die vor
wenigen Jahren erworbene frühe Madonna
mit Kind. Bei der Auswahl der Kunstwerke
wurde in erster Linie der Erhaltungszustand
berücksichtigt, dann aber auch das Format
der Bilder und das Material des Malgrundes.
St. P.-N.
Parma. Die große Correggio-Ausstellung wurde am
Ostersonntag in Gegenwart zahlreicher auswärtiger
Gäste vom Direktor der Pinakothek, Armando Ottaviano
Quistavalli, in feierlicher Form eröffnet. Es wird
noch darüber zu berichten sein.
Solche Mißstände können nur durch eine all-
gemeine personelle Ueberprüfung an der
Wurzel gepackt werden. So hat die Anwen-
dung des Gesetzes zur Beseitigung der Miß-
stände im Versteigerergewerbe vom 7. August
1933 (Reichsgesetzblatt I S. 578) auf die Ver-
steigerer ebenfalls bewiesen, daß -so manche
Unlauterkeit ausscheidet, wenn die unzuver-
lässigen Elemente aus dem Gewerbe ausge-
merzt werden. Es bedurfte daher bei der
Regelung der Kommissionärfrage zum Bei-
spiel keiner eingehenden Einzelbestimmungen
darüber, daß sich die Kommissionäre den
Kauflustigen nicht aufdrängen dürfen, daß
die Kommissionäre sich nicht bei Limitie-
rung ihres Auftrags durch „eingeweihte“
Kollegen bis zu dieser Höchstgrenze steigern
lassen dürfen, daß die Kommissionäre sich
nicht zur Irreführung der Auftraggeber ge-
fälschte Quittungen über den Kaufpreis be-
sorgen dürfen oder daß die übliche Provi-
sion nur bei einer ernstlichen sachkundigen
Beratertätigkeit, nicht aber als Entgelt für
das rein mechanische Bieten gerechtfertigt
ist. Grundlage der Neuregelung mußte viel-
mehr eine strenge personelle Ueberprüfung
der Angehörigen dieses Standes sein. Eine
gewerbepolizeiliche Enlaubnispflicht wurde
Jedoch für dieses Gewerbe nicht eingeführt:
Ausgangspunkt der Neuordnung war das
Hausrecht des Versteigerers: Der Versteige-
rer kann nämlich als unmittelbarer oder
stellvertretender Verfügungsberechtigter über
die Versteigerungsräume darüber bestimmen,
ob eine Person zu der Vorbesichtigung oder
zu der Versteigerung zugelassen wird. Dieses
Recht ist ihm insbesondere in § 55 und in
§ 58 Absatz 2 und 3 der Versteigerervor-
schriften ausdrücklich zuerkannt. Die Ver-
steigerervorschriften schließen zunächst
grundsätzlich für alle Versteigerungen die
Zulassung von Kommissionären zur Vor-
besichtigung und Versteigerung aus (§ 50
Absatz 2 und § 58 Absatz 2 Ziff. 3). Ver-
Das Ereignisbild
Bei
die
der
der
,'sl
Jan van Goyen, Flußlandschaft. 1644.
54 : 71 cm — Slg. Sir Godfrey Macdonald of the Isles
Versteigerung: Christie's, London, 22. Februar 1935
Zuschlags-Preis: £ 2205 (Photo Christi®
der Volksmund
„etwas zu sehen
Das Künstlerische,
Als zweite Veranstaltung der von den
Staatlichen Museen und der Nationalgalerie
Berlin unternommenen Ausstellungsfolge
„Deutsche Kunst seit Dürer“ werden im Prin-
zessinnen-Palais die verschiedensten Formen
des sogenannten Ereignisbildes an Hand von
anderthalbhundert Beispielen vorgeführt. Sie
geben von dem noch unter Dürers Anteil
zustandegekommenen
großen Holzschnittwerk
der Triumphpforte Kai¬
ser Maximilians an bis
zum Wandbildentwurf
von Ludwig Gies für die
Maifeier in realistischer
oder gesteigerter Art bis
zur mythologischen Ver¬
herrlichung Schilderun¬
gen außerordentlicher,
auch noch in der Rück¬
schau wichtig gebliebe¬
ner Begebenheiten und
Vorstellungen bis zu Je¬
nen „Staatsaktionen“
herab, die nur für ihre
Zeit Ereignisse waren,
alles in einer Anord¬
nung, die das Inhaltliche
stark in den Vorder-
grund rückt. Es handelt
sich ausschließlich um
Einzelwerke, auf denen,
wie
sagt,
ist“.
Jluktions Tor schau
Berlin, Anf.
Rudolph Lepke veranstaltet Anlaß’
Mai eine Versteigerung von Antiquitäten, d1'’
zum größten Teil aus dem Besitz des verst01
benen Herrn Heinrich Ferdinand Schiißl*'!
Kassel, stammen. Selbst künstlerisch sch»1
wenn es auch vereinzelt mit so hervorrag®11
den Proben wie Menzels unvollendet gebl16
bener „Märzgefallenen-Aufbahrung“ von 1°
und der Königskrönung von 1861 oder
vogts Luitpoldbildern von 1908/09 vertreten 1S
tritt zugunsten des Stofflichen, KulturhisU
rischen und Geschichtlichen zurück. A'be.
wenn auch in diesen Schlachtenszenen, Bari1
kadenkämpfen, Belagerungen, Huldigung®1''
Paraden, Hochzeitszügen, Banketten, Feue*
werken, Ballonaufstiegen, Turnieren, Jagd6’1
Einzügen usw. überall die Freude am Gege”
stündlichen regiert, waren die beteiligt
Maler und Zeichner nicht durchweg n11'
Chronisten, sondern auch vielfach tüchtig®'
unter Umständen sogar hervorragend1
Künstler ihrer Zeit. Was an schwierig
gänglichen Werken auswärtiger Museen 11 •'
Privatsammlungen ausgebreitet oder an S®
ten ausgestellten Stücken aus Berliner Gal®'
riebesitz gezeigt wird, bildet auch für d®"
Kunstforscher eine Fundgrube. Cranac^
dekorative Hirschjagd von 1529 ist nur ein1’
der beiden weniger bekannten Werke, dj
hier ebenso studiert werden können wie d<®
gefärbte Kupferstichserie, in der Nikola11'
Solis die Münchner Festlichkeiten von l^
festhält, oder Dauchers Reliefallegor'1
auf das bayerisch-pfälzische Bündnis
1532, Schwerins Tod in der Rötelzeichnuß’
Chodowieckis, Hackerts Feuerwerk auf df(
Engelsburg, Seeles Teufelsbrückenkampf a'1'
der Stuttgarter Galerie, Rambergs Verhaftung
der Marie Antoinette, Oliviers Allegorie aß
die heilige Allianz, Dresslers Darstellung dfl
österreichischen Gefangenen von 1866 uß®
vieles andere von der Hand namhafter od®'
anonymer Künstler. Z*'
Porträt des Malers Gilles mit der Hinter-
grundlandschaft des aufsteigenden Positano
ist eine Leistung, die weit über das im Bild-
nis Uebliche hinausgeht. Mehr summarische
Wirkungen strebt Fritz Duda an, der
Schilderungen aus dem Ruhrgebiet mit be-
achtenswerten malerischen Mitteln gibt. Sein
starkes Gefühl für diese weiten Ebenen der
Zechen und Fabriken, in denen Flußläufe zu
Kohlenhäfep gehen, klingt in Bildern wieder,
die weitere Entfaltung dieser Begabung er-
hoffen lassen. Ungleicher ist Hans Wolff
von Ponickau. Zuweilen findet er in
Aquarell und Tempera für Stimmung des
Räumlichen und Spiegelungen des Atmosphä-
rischen überzeugenden Ausdruck, der wie-
derum anderen Stücken versagt bleibt,
der Graphik von Lotte Wegeleben,
als Schülerin von Johannes Wüsten aus
Görlitzer Stecherschule kommt, liegt
Schwerpunkt im außerordentlich durchgebil-
deten technischen Können.
Von den beiden Bildhauern der Schau er-
regt Paul Bronisch die größere Sym-
pathie. Besonders unterlebensgroße Porträts,
wie das der Fürstin Lichnowsky, erweisen ein
sicheres plastisches Formgefühl, das seine
Grenzen nicht überspannt. Die Form, in die
Belle Roeber religiösen Stoff zu farbigen
Tongestalten bringt, mutet dagegen wesent-
lich unplastischer an, wozu Materialbehand-
lung, naturnahe Oberflächenwirkungen und
der gewählte lebensgroße Maßstab zu glei-
chen Teilen beitragen. ; Zk.
Steigerer von Kulturgut, und zwar sowohl
dem reinen Kunstversteigerer (i. S. des § 4
Absatz 1 Ziff. 2) als auch dem allgemeinen
Versteigerer mit der Zusatzerlaubnis nach
§ 5, und den Briefmarkenversteigerern (nach
§ 4 Absatz 1 Ziff. 3) können die Erlaubnis-
behörden (in Preußen also die Kreis- und
Stadtverwaltungsgerichte) nach § 74 Absatz 1
Ziff. 5, § 79 die Zulassung von Kommissionä-
ren gestatten. Für die Versteigerer von Kul-
turgut kann diese Sondergenehmigung nur
mit Zustimmung der Reichskammer der bil-
denden Künste erteilt werden. Der Gesetz-
geber verneint sonach im übrigen das
Bedürfnis für die Zulassung von Kommissio-
nären.
Der Versteigerer von Kulturgut oder von
Briefmarken, dem eine solche Genehmigung
erteilt worden ist, kann Jedoch nicht un-
beschränkt Kommissionäre zulassen. Er ist
vielmehr auf Verlangen der Aufsichtsbehörde
verpflichtet, seine Kommissionäre namhaft
zu machen. Die Aufsichtsbehörde kann als-
dann die Ausschließung bestimmter Personen
verlangen.
Bei der Anwendung dieses Rechtes der
Aufsichtsbehörde haben sich in der Berliner
Praxis bereits folgende Richtlinien ergeben:
Es werden zunächst in weitem Umfang die für
die Zulassung der Versteigerer in § 11 der
Versteigerervorschriften aufgestellten gesetz-
lichen Grundsätze sinngemäß auf die Kom-
missionäre angewandt. Das bedeutet, daß
auch der Kommissionär unbeschränkt ge-
schäftsfähig und insbesondere frei von Ge-
brechen sein muß, die ihn an der Besorgung
seiner Angelegenheiten verhindern. Er muß
ferner die zur Ausübung seines Gewerbes
notwendigen sachlichen und rechtlichen
Kenntnisse besitzen. Da er auf der Ver-
steigerung in eigenem Namen kauft, muß er
ebenfalls über die notwendigen geldlichen
Mittel verfügen. Die in § 11 Absatz 2 Ziff. 2
der Versteigerervorschriften genannten Be-
strafungen schließen auch seine Zuverlässig-
keit aus. Früherer Konkurs oder Eintragung
in die „schwarze Liste“ des § 107 der Kon-
kursordnung oder des § 915 der Zivilprozeß-
ordnung werden in sinngemäßer Anwendung
des § 11 Absatz 2 Ziff. ,2 der Versteigerer-
Vorschriften auch bei dem Kommission®
grundsätzlich die notwendige wirtschaftlißf.
Zuverlässigkeit verneinen lassen. Fernerh'_
werden in entsprechender Anwendung d®
§ 11 Absatz 2 Ziff. 3 der Versteigerervof
Schriften solche Personen nicht als Komm*-
sionäre geduldet werden können, denen a..
Versteigerer das Gewerbe untersagt oder d1
Versteigerererlaubnis wegen mangelnder
verlässigkeit versagt worden ist. Endl1C.|
werden aus dem Kommissionärgewerbe ®
die Personen ausscheiden müssen, die ni®j
Mitglied in dem zuständigen Fachverba'1
der Reichskammer der bildenden Kün"*)
dem Bund Deutscher Kunst- und Antiq11'
tätenhändler sind. Wenn auch in dies®'',
Punkte die Versteigerervorschriften keiß^
ausdrückliche Bestimmung treffen, so mll(
bereits eine entsprechende Anwendung d ,
§§ 70, 73 der Versteigerervorschriften zu d>.
sem Grundsatz führen. Es kommt hinzu, d®
die erste Anordnung des Präsidenten d
Reichskammer der bildenden Künste b®1
den Schutz des Berufs und die Berufs»11^
Übung der Kunst- und AntiquitätenhändK
vom 4. August 1934 („Die Weltkun5
Nr. 32/1934) ausdrücklich diese Mitgliedsc^i,
verlangt. Auf diesem Wege werden a«®,
auf diesem Gebiete die Maßnahmen der ? .
werbepolizeilichen Aufsichtsbehörden ®
Recht der Reichskulturkammer wirksam ®
gänzen. Die bisherige Praxis läßt daher ®
warten, daß am 1. Juni 1935 neben dem n®^
geordneten Gewerbe der Versteigerer 1 ,■
seinen Aufgaben gewachsener Stand
Kunstkommissionäre aufgebaut ist. . e
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