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IX. JAHRGANG, Nr. 15
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LrMONDErfrjARTS
ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST / BUCH / ALLE SAMMELGEBIETE UND IHREN MARKT
OFFIZIELLES ORGAN DES BUNDES DER DEUTSCHEN KUNST- UND ANTIQUITÄTENHÄNDLER E. V. MÜNCHEN
rsschau de
• Künstle»
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tscheint jeden Sonntag im Weltkunst-Verlag, G. m. b. H.,
^rlinW62, Kurfürstenstr. 76 77. Telegramm-Adresse: ♦ Weltkunst Berlin»,
’lkkonto: Deutsche Bank u. Disconto-Gesellschaft, Depositen - Kasse M,
edin W 62, Kurfürstenstr. r 15. Postsdieckkonti: Berlin 118054; Den
’äg 145512; Paris 170014; Prag 59283; Wien 114783; Zürich 8159
früher:
Redaktion, Verlag und Lesesaal:
Berlin W62, Kurfürstenstr.76-77 • Tel. B5 Barbarossa 7228
Man abonniert beim Verlag, bei der Post oder bei den Buchhändlern.
Einzel-Nummer 35 Pfennige. Quartal für Deutschland inkl. Postzustellung
Mk. 4.50; Lieferung durch den Verlag im Umschlag Mk. 5.50; für das
Ausland (nur im Umschlag) Mk. 5.50; oder: Tschechoslowakei Kc 45; Frank-
reich und Belgien fr. Frs. 35; Holland hfl. 3.25; Schweiz und die nicht ange-
führten Länder sfrs. 7; Übersee $ 1.50; Sammelmappen pro fahrgang Mk. 4.50
langabe
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0/e Lage im österreichischen Kunsthandel
Prof. Hahh'
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inliche Za*1
Außerordentlich hindernd wirken sich die
Devisenvorschriften auf den Kunsthandel
aus; pflegt doch die österreichische National-
bank die Bewilligung zur Anschaffung der
angeforderten Devisen meist nur in Fällen
zu gewähren, wo es sich um die Bezahlung
lebensnotwendiger Objekte handelt.
War nun auch, trotz aller dieser Beschrän-
kungen, in der letzten Zeit auf einzelnen Ge-
bieten eine leichte Besserung bemerkbar, so
wird gleichwohl eine allgemeine und dau-
ernde Erholung des österreichischen Kunst-
marktes erst möglich sein, wenn die die Ein-
und Ausfuhr beschränkenden Bestimmungen,
vor allem die übermäßig hohen Zölle, die
Steuern und Devisenbeschränkungen auf ein
erträgliches Maß herabgemindert werden.
St. P.-N.
Auslandsverkäufe am
amerikanischen Markt
Del’ amerikanische Kunstmarkt erfährt in
den letzten Wochen eine sichtliche Belebung.
Nachrichten von Verkäufen aus Privatbesitz
und von neuen Käufen deuten auf eine Um-
schichtung, gleichzeitig aber auch auf unge-
schwächte Kaufkraft. Die sechs aus der Mor-
gan-Sammlung abgegebenen Meisterwerke
sind bereits alle untergebracht. Neuerdings
ist nun allerdings die amerikanische Kunst-
welt etwas beunruhigt über die Tatsache, daß
nach den sechs von der National-Galerie in
London (vgl. Weltkunst Nr. 14) erworbenen
Sassetta-Bildern nunmehr eine ganze Reihe
weiterer Werke den Kontinent verlassen, und
daß bereits Gerüchte über weitere Auslands-
verkäufe auftauchen.
Von den bis jetzt gerüchtweise genannten
Verkäufen ins Ausland haben sich vor allem
die von drei Hauptwerken an Baron Elein-
rich von Thyssen-Bornemisza bestätigt, was
gerade für Deutschland von besonderem In-
teresse sein dürfte. Dieser bekannte Samm-
ler hat aus dem Nachlaß von Otto II. Kahn
das berühmte und ungewöhnlich reizvolle
Eustachius-Bild von Carpaccio (s. Abb.)
erworben, das einst, unter dem Namen Dü-
rers, eine Zierde der Sammlung in Wentworth
Castle (England) bildete, 1919 bei Christies
versteigert und angeblich für den Preis von
250.000 Dollars an den New Yorker Sammler
verkauft wurde. Es stammt aus Carpaccios
bester Zeit um 1490 bis 1500, ist also etwa
gleichzeitig mit den Bildern der Ursula-
Legende entstanden.
Aus demselben Nachlaß erwarb Baron
Thyssen das Bildnis des Giuliano de’ Medici
von Botticelli (s. Abb.), das Otto H. Kalin
als bis dahin völlig unbekanntes Werk des
Meisters 1914 vom Conte Procolo Isolani in
Bologna gekauft hatte und das dem Berliner
Bildnis desselben Mediceers völlig ebenbürtig
ist. Eine nicht minder wertvolle Bereiche-
rung der Thyssenschen Sammlung bildet die
Madonna von Fra Angelico aus dem Be-
sitz von Pierpont Morgan. Dieses bedeutende,
um 1430 entstandene Werk (Abb. S. 2) befand
sich wahrscheinlich ursprünglich im Palazzo
Botticelli, Giuliano de'Medici
Erworben von Baron Heinrich von Thyssen-Bornemisza
aus der Slg. Otto H. Kahn (Photo Weltkunst-Archiv)
Gondi in Florenz, wo Vasari drei Gemälde
Fra Angelicos erwähnt, später im Besitze der
Könige Georg IV. von England, Leopolds I.
und II. von Belgien, bis es 1909 in Paris ver-
steigert und der Morgan-Sammlung ein ver-
leibt wurde.
Die Verkäufe aus dieser Sammlung gehen
weiter. So ist jetzt auch die Anbetung der
Könige von Bartolommeo V i v a r i n i in den
Besitz eines andern amerikanischen Samm-
lers übergegangen, und über den Verkauf
des Männerporträts von Castagno, des viel-
leicht bedeutendsten Florentiner Bildnisses
um die Mitte des Quattrocento, sollen bereits
Verhandlungen im Gange sein.
Der bekannte amerikanische Sammler
Josef Stransky, der über eine der qualität-
vollsten und geschmacklich interessantesten
Sammlungen neuerer französischer Malerei
verfügt, erwarb von der Bignou Gallery ein
Stilleben von F antin-Latour, „La nappe
blanche“ (Abb. S. 4).
Das Museum in Boston konnte seine
Abteilung neuerer Kunst durch die Erwer-
bung des knieenden Mönches von Manet,
den wir auf Seite 4 abbilden, erweitern.
Die Sammlung Diergardt
im Schnütgen-Museum Köln
Im November vorigen Jahres wurde die
Uebersiedlung der berühmten Sammlung des
Freiherrn von Diergardt nach Köln, die
hauptsächlich germanische Kunsterzeugnisse
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über 500 Sch. (bis zu welcher Grenze die zur
Ausfuhr gelangenden Stücke frei sind) eine
Ausfuhrtaxe von 10 % des Wertes erhebt.
Komplizierter verhält es sich mit den Ein-
fuhr-Bestimmungen. Kleinere Objekte sind
zollfrei. Für die Bemessung wertvollerer
Gegenstände ist die Faktura und in Ermang-
lung einer solchen die Schätzung des Bundes-
denkmalamtes maßgebend, wobei außer dem
Zoll noch eine Umsatz- und Krisensteuer ein-
gehoben wird. Für jedes Material und jede
Kunstgruppe gibt es andere Bestimmungen.
Am günstigsten steht sich der Bilderhänd-
ler, da die Einfuhr von Bildern, von der je
2 % betragenden Umsatz- und Krisensteuer
abgesehen, frei ist und nur die Rahmen (nach
dem Gew-icht) verzollt werden. Auch Stein-
plastiken von einem Ge-
wicht von mehr als 5 kg
sind zollfrei, wobei die
Umsatz- und Krisen-
steuer die gleiche ist,
wie bei den Bildern. Für
Plastiken aus Holz ist
pro 100 kg ein Zoll von
70 Goldkronen festge-
setzt und eine Umsatz-
und Krisensteuer von je
4% %. Für Möbel gibt
es ein generelles Ein-
fuhrverbot, das die Ein-
fuhr aus Frankreich und
Deutschland drosseln
soll, und das nur fall-
weise vom Finanzmini-
sterium aufgehoben
wird.
Auch im Falle eines
Verkaufes muß der
Kunsthändler eine Um-
satz- und Krisensteuer
bezahlen. Und zwar wird
für Gegenstände unter
einem Wert von 800 Sch.
eine Umsatz- und Kri-
sensteuer von je 2% ein-
gehoben, für Gegen-
stände von höherem
Wert eine Umsatz- und
Krisensteuer von je 6%.
Auch gilt für verschie-
dene Objekte, wie Stoffe,
Teppiche, Gobelins, ein
höherer Steuersatz.
Eine Erschwerung
des Kunsthandels bilden
ferner die übertriebe-
nen Auktionstarife, die
ihren Grund in den
ungewöhnlich hohen
staatlichen Gebühren
haben. So wird von
den Auktionshäusern
den Käufern ein Auf-
schlag von 20 — 22 %
auf den Preis der Ware in Rechnung
gestellt, den Verkäufern ein Abzug von
15—20 %.
unseren Aufsatz
am internationalen
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Im Anschluß an
„Die Situation
Kunstmarkt" (Nr. 8), der sich mit den
Hemmnissen und Schwierigkeiten des
europäischen Kunsthandels befaßt,
veröffentlichen wir hier einen Spezial-
bericht über die Situation in Oester-
reich.
v Was den österreichischen Kunsthandel der
'^chkriegszeit am meisten geschädigt hat,
die Zerstückelung des Territoriums der
^maligen Monarchie gewesen. Denn wenn
vien auch für die Nachfolgestaaten als Kno-
^punkt des Donauländischen Kunsthandels
’ne gewisse Bedeutung bewahrt hat. ist doch
.urch die Einschränkung der Ein- und Aus-
l,hrmöglichkeit durch die Zölle und Devi-
senbeschränkungen die Aufrechterhaltung
(‘r alten Verbindungen aufs Aeußerste er-
schwert, zum Teil unmöglich gemacht
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vor allem die übermäßig hohen Zölle, die
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amerikanischen Markt
Del’ amerikanische Kunstmarkt erfährt in
den letzten Wochen eine sichtliche Belebung.
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nach den sechs von der National-Galerie in
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gleichzeitig mit den Bildern der Ursula-
Legende entstanden.
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Meisters 1914 vom Conte Procolo Isolani in
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Der bekannte amerikanische Sammler
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vollsten und geschmacklich interessantesten
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Die Sammlung Diergardt
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zollfrei. Für die Bemessung wertvollerer
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Zoll noch eine Umsatz- und Krisensteuer ein-
gehoben wird. Für jedes Material und jede
Kunstgruppe gibt es andere Bestimmungen.
Am günstigsten steht sich der Bilderhänd-
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2 % betragenden Umsatz- und Krisensteuer
abgesehen, frei ist und nur die Rahmen (nach
dem Gew-icht) verzollt werden. Auch Stein-
plastiken von einem Ge-
wicht von mehr als 5 kg
sind zollfrei, wobei die
Umsatz- und Krisen-
steuer die gleiche ist,
wie bei den Bildern. Für
Plastiken aus Holz ist
pro 100 kg ein Zoll von
70 Goldkronen festge-
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4% %. Für Möbel gibt
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fuhrverbot, das die Ein-
fuhr aus Frankreich und
Deutschland drosseln
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weise vom Finanzmini-
sterium aufgehoben
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Auch im Falle eines
Verkaufes muß der
Kunsthändler eine Um-
satz- und Krisensteuer
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Wert eine Umsatz- und
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Auch gilt für verschie-
dene Objekte, wie Stoffe,
Teppiche, Gobelins, ein
höherer Steuersatz.
Eine Erschwerung
des Kunsthandels bilden
ferner die übertriebe-
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Hemmnissen und Schwierigkeiten des
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