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APRIL 1955
WEI
ART»/ the WORLD
IX. JAHRGANG, Nr. 17
NST
LMONDErfsARTS
ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST / BUCH / ALLE SAM.MELGEBIETE UND IHREN MARKT
OFFIZIELLES ORGAN DES BUNDES DER DEUTSCHEN KUNST- UND ANTIQUITÄTENHÄNDLER E. V. MÜNCHEN
£
/scheint jeden Sonntag im We ltk uns t-Verl ag, G. m. b. H.,
trlin W62, Kurfürstenstr. 76 77. Telegramm-Adresse: «Weltkunst Berlin»;
den Monaten Juli und August jeden zweiten Sonntag,
’nkkonto: Deutsche Bank u. Disconto-Gesellschaft, Depositen - Kasse M,
?edin W 62, Kurfürstenstr. 11 j. Postscheckkonti: Berlin 118054; Den
’ag 145512; Paris 170014; Prag $9283; Wien 114783; Zürich 8159
früher:
Redaktion, Verlag und Lesesaal:
Berlin W62, Kurfürstenstr. 76-77 • Tel. B5 Barbarossa 7228
Man abonniert beim Verlag, bei der Post oder bei den Buchhändlern.
Einzel-Nummer 3 $ Pfennige. Quartal für Deutschland inkl. Postzustellung
Mk. 4.50; Lieferung durch den Verlag im Umschlag Mk. 5.50; für das
Ausland (nur im Umschlag) Mk. 5.50; oder: Tschechoslowakei Kc 45; Frank-
reich und Belgien fr. Frs. 35; Holland hfl. 3.25; Schweiz und die nicht ange-
führten Länder sfrs. 7; Übersee $1.50; Sammelmappen pro Jahrgang Mk. 4.50
altet i<”
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's Iwan
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An-
jabe
urch
L. BERNHEIMER
München lenbachpl. 3
ANTIQUITÄTEN:
MÖBEL / KUNSTGEWERBE / KAMINE / ÖFEN
TAPISSERIEN / TEPPICHE / STOFFE / STICKEREIEN
OSTASIATISCHE KUNST / VERTÄFELUNGEN etc.
Die Kommissionäre
im Versfeigerergewerbe
Von Dr. jur. Oskar Oester le
Regierungsassessor am Polizeipräsidium, Berlin
1 Die Versteigerervorschriften vom 30. Ok-
?l>er 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1091) wer-
am 1. Juni 1935 voll in Kraft treten,
führend bis jetzt in der Hauptsache ledig-
die Ordnungsvorschriften über das Ver-
he*gerergewerbe Geltung haben, werden
Ach Ablauf der Uebergangsfrist des § 14
,''s Gesetzes über das Versteigerergewerbe
16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt I
974) auch die Bestimmungen über die
Massung als Versteigerer voll
Mcsam werden. Von diesem Zeitpunkt
'Tden nur noch konzessionierte Versteige-
'r das Gewerbe ausüben.
Neben dem Versteigerer selbst verdient
(|lllUnehr bei den Versteigerungen eine an-
Gruppe von selbständigen Gewerbetrei-
'Vden, die sogenannten Versteigerungskom-
J/'Ssionäre, nähere Beachtung. Es handelt
dabei um Personen, die gewerbsmäßig
as Bieten für Kauflustige auf Versteigerun-
Kaufen und damit von der Kommissionär-
tätigkeit aus.
Die grundsätzliche Frage der Zulassung
von Kommissionären auf Versteigerungen
war bereits wiederholt Gegenstand der Er-
örterung in den maßgeblichen Fachkreisen.
In der Zeit der Neuordnung des Versteigerer-
standes ist sie zeitweise in den Hintergrund
getreten. Das mag zum Teil daran liegen,
daß sie neben den grundsätzlichen Fragen
als zweitrangig erschien. Zum anderen Teil
bestand aber auch allgemeine Klarheit dar-
über, daß der Gesetzgeber bei der Neurege-
lung des Versteigererwesens auch eine Klä-
rung der Kommissionärfrage in die Gesamt-
ordnung ein bauen werde.
Bei der heutigen Ausgestaltung der Ver-
steigerungen läßt sich zunächst das Auftre-
ten von Kommissionären zur Vertretung von
auswärtigen Kauflustigen rechtfertigen. Ab-
gesehen von diesen Fällen, entsteht auch für
die Versteigerungsinter-
essenten, die nicht die
nötige Sachkenntnis ha-
ben, das Bedürfnis, für
sich einen Kommissio-
när mit dem Bieten zu
beauftragen. Und end-
lich ist es verständlich,
wenn Kunstsammler,
deren Sachkenntnis all-
gemein bekannt ist und
die sich daher vor
Nachbietern schützen
wollen, sich eines Kom-
missionärs bedienen. Es
muß aber mit dem Irr-
tum gebrochen werden,
daß man auf Versteige-
rungen am billigsten
durch Kommissionäre
kaufen kann, etwa gar
weil diese besondere
Beziehungen zu den
Versteigerern hätten
oder weil die „Händler-
ringe“ das Privatpubli-
kum nicht zum Zuschlag
Äntike Rahmen
Rahmen-Kopien
Tel.: KurfUrsl Bl 1762
auf
gerechtfertigten Rahmen zu-
und zu beschränken. Aus¬
kommen ließen.
Aufgabe der gesetz-
lichen Neuregelung des
Kommissionärgewerbes
war es, die Kommis-
ihren volkswirtschaftlich
sionärtätigkeit
und kulturell
rückzuführen
schlaggebend bei der Wahl des neuen Weges
mußten folgende Erwägungen sein: Zeigen
sich in einem Berufsstand grobe Mißstände,
so kann nicht durch das Gebot oder Verbot
bestimmter Handlungen oder Unterlassungen
entscheidende Abhilfe geschaffen werden.
(Fortsetzung auf S. 2)
PAUL TIECKE
Restaurierungen aller Art
^rlin W62. LUlzowplaiz 11
t|. übernehmen. Der Kommissionär ist so-
kein Angestellter des Versteigerers. Ein
s^estelltenverhältnis würde sogar den ge-
fe'-liehen Bestimmungen widersprechen.
Vbch § 30 Absatz 1 Ziff. 4 der Versteigerer-
v/sehriften ist es nämlich den Versteigerern
i^boten, ihren Angestellten zu gestatten,
itji ubieten oder zu kaufen. Diese Bestim-
l|(j üg schließt darüber hinaus auch Ange-
, r*?e des Versteigerers vom Bieten und
Belagerung von Rhodos (1540). 16. Jahrhundert
Epernay, Musee Municipal
steHung; Paris, Orangerie (Photo Archives photographiques)
Italien, 16. Jh.: Einschiffung Heinrichs VIII. von England
Versailles, National-Museum
Ausstellung: Paris, Orangerie (Photo Archives photographiques)
Zum Ruhm der Segelschiffe
Ein seltsamer Titel für eine Kunstausstel-
lung und ein seltsamer Eindruck auch, wenn
man die großen Säle der Orangerie in
Paris betritt. Aber gibt es eine größere
Verlockung, die Schiffe und die Seefahrt zu
lieben, als das Betrachten von alten Seglern,
in Modellen, alten Gemälden, bunten Stichen
und gewirkten Teppichen?
Noch nie hat man Gelegenheit gehabt, die
starke Wirkung der Marine auf die bildende
Kunst zu studieren. So erklärt sich das
brennende Interesse des großen Publikums
für diese Ausstellung. Seit der Entdeckung
Amerikas wurden die Segler zu allen Zeiten
verherrlicht, bis das Dampfschiff vor hundert
Jahren diese Fahrzeuge immer mehr ver-
drängte.
Der dekorative Charakter der Segelschiffe
eignete sich in hervorragender Weise für die
ornamentale Ausgestaltung der Bildkomposi-
tion. Die geblähten Segel, die Masten und
die wohlgerundeten Formen des Rumpfes zu-
sammen mit dem Spiel der Wellen und den
malerischen Hafenausschnitten bildeten
dankbare Motive für die Künstler aller Zei-
ten. Oft bilden diese Werke bedeutungsvolle
geschichtliche Denkmäler, wenn große
Schlachten von den siegreichen Auftrag-
gebern bestellt wurden.
Auch Plastik gibt es in der Marinekunst:
Es sind dies die großen monumentalen
Gallionsfiguren und Wappenschilder der
alten Segelschiffe, die oft bei großen Künst-
lern, wie Puget, bestellt wurden. Dr. F. 'N.
Aus dem Wiener
Kunsthistorischen Museum
Die Neuaufstellung der Plastik- und
Kunstgewerbesammlungen des Kunsthistori-
schen Museums, die Ende Mai der Oeffent-
lichkeit zugänglich gemacht werden sollen,
und über die dann noch ausführlicher zu
reden sein wird, naht langsam der Voll-
endung. Man hat die großen Räume durch
Vorhänge unterteilt und ihnen durch Gobe-
lins Leben und Wärme verliehen. In den
neuen Vitrinen kommen die Kunstwerke in
Blickhöhe, ein jedes für sich, von allen Sei-
ten zur Geltung.
Unter den Neuerwerbungen der
letzten Zeit, die bereits bei der Neuaufstel-
lung ihren Platz gefunden haben, fällt ein
schlanker, starkbewegter heiliger König auf,
eine tirolische Arbeit um 1480. Aus der
Gegen von Melk stammt ein Holzrelief, das
dem 16. Jahrhundert angehört und die 14
Nothelfer darstellt.
An der Brüsseler Weltausstel-
lung wird sich die Sammlung mit einer
Auswahl von Brüsseler Gobelins aus dem
16.—18. Jahrhundert beteiligen. Von älteren
Gobelins sendet sie einige Stücke aus dem
Zyklus der Tugenden nach den Entwürfen
Rubens, Angebl. Bildnis seiner Tochter Caroline
Sammlung Mrs. Cooper Hewitt
Versteigerung: New York, 3.—6. April 1935
Zuschlagspreis: $ 6600
(Photo American Art Association)
Michiel van Coxie’s, aus dem ,.Josua“-Zyklus
und dem „Leben des hl. Paulus“ (nach Pieter
Coecke van Aelst), Einiges auch aus dem
berühmten „Vertumnus und Pomona“-Zyklus.
Das 17. Jahrhundert wird durch Gobelins aus
dem Zyklus der „Nacht“ von Jan van der
Hoecke vertreten. Gobelins mit Darstellun-
gen aus dem Soldatenleben und mythologi-
ter
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IX. JAHRGANG, Nr. 17
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LMONDErfsARTS
ILLUSTRIERTE WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST / BUCH / ALLE SAM.MELGEBIETE UND IHREN MARKT
OFFIZIELLES ORGAN DES BUNDES DER DEUTSCHEN KUNST- UND ANTIQUITÄTENHÄNDLER E. V. MÜNCHEN
£
/scheint jeden Sonntag im We ltk uns t-Verl ag, G. m. b. H.,
trlin W62, Kurfürstenstr. 76 77. Telegramm-Adresse: «Weltkunst Berlin»;
den Monaten Juli und August jeden zweiten Sonntag,
’nkkonto: Deutsche Bank u. Disconto-Gesellschaft, Depositen - Kasse M,
?edin W 62, Kurfürstenstr. 11 j. Postscheckkonti: Berlin 118054; Den
’ag 145512; Paris 170014; Prag $9283; Wien 114783; Zürich 8159
früher:
Redaktion, Verlag und Lesesaal:
Berlin W62, Kurfürstenstr. 76-77 • Tel. B5 Barbarossa 7228
Man abonniert beim Verlag, bei der Post oder bei den Buchhändlern.
Einzel-Nummer 3 $ Pfennige. Quartal für Deutschland inkl. Postzustellung
Mk. 4.50; Lieferung durch den Verlag im Umschlag Mk. 5.50; für das
Ausland (nur im Umschlag) Mk. 5.50; oder: Tschechoslowakei Kc 45; Frank-
reich und Belgien fr. Frs. 35; Holland hfl. 3.25; Schweiz und die nicht ange-
führten Länder sfrs. 7; Übersee $1.50; Sammelmappen pro Jahrgang Mk. 4.50
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ANTIQUITÄTEN:
MÖBEL / KUNSTGEWERBE / KAMINE / ÖFEN
TAPISSERIEN / TEPPICHE / STOFFE / STICKEREIEN
OSTASIATISCHE KUNST / VERTÄFELUNGEN etc.
Die Kommissionäre
im Versfeigerergewerbe
Von Dr. jur. Oskar Oester le
Regierungsassessor am Polizeipräsidium, Berlin
1 Die Versteigerervorschriften vom 30. Ok-
?l>er 1934 (Reichsgesetzblatt I S. 1091) wer-
am 1. Juni 1935 voll in Kraft treten,
führend bis jetzt in der Hauptsache ledig-
die Ordnungsvorschriften über das Ver-
he*gerergewerbe Geltung haben, werden
Ach Ablauf der Uebergangsfrist des § 14
,''s Gesetzes über das Versteigerergewerbe
16. Oktober 1934 (Reichsgesetzblatt I
974) auch die Bestimmungen über die
Massung als Versteigerer voll
Mcsam werden. Von diesem Zeitpunkt
'Tden nur noch konzessionierte Versteige-
'r das Gewerbe ausüben.
Neben dem Versteigerer selbst verdient
(|lllUnehr bei den Versteigerungen eine an-
Gruppe von selbständigen Gewerbetrei-
'Vden, die sogenannten Versteigerungskom-
J/'Ssionäre, nähere Beachtung. Es handelt
dabei um Personen, die gewerbsmäßig
as Bieten für Kauflustige auf Versteigerun-
Kaufen und damit von der Kommissionär-
tätigkeit aus.
Die grundsätzliche Frage der Zulassung
von Kommissionären auf Versteigerungen
war bereits wiederholt Gegenstand der Er-
örterung in den maßgeblichen Fachkreisen.
In der Zeit der Neuordnung des Versteigerer-
standes ist sie zeitweise in den Hintergrund
getreten. Das mag zum Teil daran liegen,
daß sie neben den grundsätzlichen Fragen
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bestand aber auch allgemeine Klarheit dar-
über, daß der Gesetzgeber bei der Neurege-
lung des Versteigererwesens auch eine Klä-
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Bei der heutigen Ausgestaltung der Ver-
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auswärtigen Kauflustigen rechtfertigen. Ab-
gesehen von diesen Fällen, entsteht auch für
die Versteigerungsinter-
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Beziehungen zu den
Versteigerern hätten
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Rahmen-Kopien
Tel.: KurfUrsl Bl 1762
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Kommissionärgewerbes
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schlaggebend bei der Wahl des neuen Weges
mußten folgende Erwägungen sein: Zeigen
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so kann nicht durch das Gebot oder Verbot
bestimmter Handlungen oder Unterlassungen
entscheidende Abhilfe geschaffen werden.
(Fortsetzung auf S. 2)
PAUL TIECKE
Restaurierungen aller Art
^rlin W62. LUlzowplaiz 11
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kein Angestellter des Versteigerers. Ein
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fe'-liehen Bestimmungen widersprechen.
Vbch § 30 Absatz 1 Ziff. 4 der Versteigerer-
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i^boten, ihren Angestellten zu gestatten,
itji ubieten oder zu kaufen. Diese Bestim-
l|(j üg schließt darüber hinaus auch Ange-
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Belagerung von Rhodos (1540). 16. Jahrhundert
Epernay, Musee Municipal
steHung; Paris, Orangerie (Photo Archives photographiques)
Italien, 16. Jh.: Einschiffung Heinrichs VIII. von England
Versailles, National-Museum
Ausstellung: Paris, Orangerie (Photo Archives photographiques)
Zum Ruhm der Segelschiffe
Ein seltsamer Titel für eine Kunstausstel-
lung und ein seltsamer Eindruck auch, wenn
man die großen Säle der Orangerie in
Paris betritt. Aber gibt es eine größere
Verlockung, die Schiffe und die Seefahrt zu
lieben, als das Betrachten von alten Seglern,
in Modellen, alten Gemälden, bunten Stichen
und gewirkten Teppichen?
Noch nie hat man Gelegenheit gehabt, die
starke Wirkung der Marine auf die bildende
Kunst zu studieren. So erklärt sich das
brennende Interesse des großen Publikums
für diese Ausstellung. Seit der Entdeckung
Amerikas wurden die Segler zu allen Zeiten
verherrlicht, bis das Dampfschiff vor hundert
Jahren diese Fahrzeuge immer mehr ver-
drängte.
Der dekorative Charakter der Segelschiffe
eignete sich in hervorragender Weise für die
ornamentale Ausgestaltung der Bildkomposi-
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die wohlgerundeten Formen des Rumpfes zu-
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geschichtliche Denkmäler, wenn große
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Auch Plastik gibt es in der Marinekunst:
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Gallionsfiguren und Wappenschilder der
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Kunsthistorischen Museum
Die Neuaufstellung der Plastik- und
Kunstgewerbesammlungen des Kunsthistori-
schen Museums, die Ende Mai der Oeffent-
lichkeit zugänglich gemacht werden sollen,
und über die dann noch ausführlicher zu
reden sein wird, naht langsam der Voll-
endung. Man hat die großen Räume durch
Vorhänge unterteilt und ihnen durch Gobe-
lins Leben und Wärme verliehen. In den
neuen Vitrinen kommen die Kunstwerke in
Blickhöhe, ein jedes für sich, von allen Sei-
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Unter den Neuerwerbungen der
letzten Zeit, die bereits bei der Neuaufstel-
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schlanker, starkbewegter heiliger König auf,
eine tirolische Arbeit um 1480. Aus der
Gegen von Melk stammt ein Holzrelief, das
dem 16. Jahrhundert angehört und die 14
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16.—18. Jahrhundert beteiligen. Von älteren
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Zyklus der Tugenden nach den Entwürfen
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Versteigerung: New York, 3.—6. April 1935
Zuschlagspreis: $ 6600
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Michiel van Coxie’s, aus dem ,.Josua“-Zyklus
und dem „Leben des hl. Paulus“ (nach Pieter
Coecke van Aelst), Einiges auch aus dem
berühmten „Vertumnus und Pomona“-Zyklus.
Das 17. Jahrhundert wird durch Gobelins aus
dem Zyklus der „Nacht“ von Jan van der
Hoecke vertreten. Gobelins mit Darstellun-
gen aus dem Soldatenleben und mythologi-