Münchner kunsttechnische Blätter
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guten Verbindungen beträgt viele Tausende. An
dieser Stelle ist auch das Gesetz anzugeben, nach
dem unbunte Farben mit bunten harmonisch ver-
binden. Es lautet: das hellste Grau darf nicht
weniger Schwarz, und das dunkelste Grau nicht
weniger Weiss enthalten, als die (gleichwertigen)
Buntfarben, welche die anderen Glieder der Har-
monie bilden.
Diese beiden unbunten Grenzfarben lassen
sich sehr einfach aus den Farbzeichen der Bunt-
farben ableiten: sie sind durch die beiden Buch-
staben des Farbzeichens bestimmt. So stehen
zur Farbe 25 1 a die unbunten Farben a (Weiss)
und 1 (mitteldunkel), zu 67 i g, die unbunten
Farben g (mittelhell) und i (mittel). Dieses Ge-
setz ist bisher gar nicht bekannt gewesen und
wird ungemein oft missachtet, was entsprechend
unschöne Ergebnisse bewirkt. Die eben angege-
benen Fälle bilden die Grundlage aller bunten
Harmonien. Man kann aus ihnen unzählige neue
ableiten, indem man einzelne Glieder durch an-
dere nach folgenden Regeln ersetzt.
1. Für jede Farbe können die Glieder ihrer
Schattenreihe ganz oder teilweise eintreten.
2. Jede Farbe kann durch ihre beiden Nachbarn
im Farbkreise ganz oder teilweise ersetzt werden.
3. Bei ungleicher Flächengrösse wird die klein-
ere Fläche mit der schwarzärmeren weissgleichen
Farbe gefärbt.
Wie man sieht, werden die bisherigen An-
sichten über farbige Harmonien geradezu umgekehrt.
Während man bisher annahm, dass die Harmonie
nur vom Farbton abhängt, und den Weiss- und
Schwarzgehalt unberücksichtigt liess, erweist sich
dieser als die erste Voraussetzung jeder Har-
monie und die Abstände im Farbkreise kommen
erst in zweiter Linie.
Hiermit sei der Ueberblick über die Gesetze
der Ordnung und der Harmonie der Farben ab-
geschlossen. Ueberall erwies sich die Ordnung
als die Grundlage der Harmonie, diese ist also
ohne jene nicht möglich. Und wie nur ein klei-
ner Teil der Ordnungsbeziehungen hat erwähnt
werden können, so sind auch nur die Elemente
der Farbharmonik berührt worden, deren voll-
ständige Entwickelung ein jahrelanges Studium
erfordern würde. Ich bilde mir nicht ein, dass
dieser gedrängte Ueberblick alsbald eine feste
Ueberzeugung von dem Wert der neuen Lehre
und ihre sichere Anwendung bei jedem Hörer
bewirken könnte; Prüfung und Vertiefung wird
vielmehr jeder ernste Chromatiker fordern. Sol-
chen Forderungen werden die Mitteilungen ent-
gegenkommen, die wir alsbald empfangen werden.
Inzwischen möchte ich zum Schlüsse noch
einige zusammenfassende Worte über die Frage
sagen, was denn allgemein in die neue Farben-
lehre soll und kann. Es lassen sich von ihr fol-
gende Wirkungen erwarten.
1. Der Unterricht wird in unerwartet hohem
Masse erleichtert und wirksam gemacht. Künftig
kann schon das Kind im Kindergarten die ersten
Grundlagen der exakten Farbenlehre aufnehmen.
Die Volks-, Gewerbe- und Fortbildungsschulen
können den Schüler mit geringer Mühe so weit
bringen, dass er mit Leichtigkeit und Sicherheit
jeden Gegenstand mit harmonischer, d. h. schön
wirkender Färbung ausstatten kann.
2. Hierdurch wird es möglich, dass in nicht vie-
len Jahren alle unsere Erzeugnisse: Geräte, Kleider,
Zimmer, Häuser in harmonischen Farben herge-
stellt werden. Das würde sich zunächst im all-
gemeinen Aussehen unserer Umwelt geltend
machen, und der Gesamterscheinung unseres Le-
bens eine eigenartig gewinnende Note geben.
3. Solche Auszeichnung durch harmonische
Färbung kann sich dann auch auf alle Gegen-
stände, erstrecken, die wir auf den Weltmarkt
senden und ihnen gegen allen Wettbewerb eine
bestimmte Ueberlegenheit sichern.
4. Dies gilt in besonders hohem Masse von
Gegenständen, bei denen schöne Färbung wichtig
oder wesentlich ist, wie Konfektion, Drucksachen,
kunstgewerbliche Gegenstände aller Art. Hier
würde die Sicherheit, harmonische Färbung zu er-
zeugen, von grundlegender Bedeutung sein.
5. Endlich halte ich es nicht für ausgeschlossen,
dass auch die freie Kunst durch die wissenschaft-
liche Beherrschung der Farbe einen wesentlichen
Fortschritt erfährt Ein solcher hat beispielsweise
durch die Entdeckung der Gesetze der Perspek-
tive stattgefunden, auch die Aufstellung der
musikalischen Harmonielehre im 18. Jahrhundert
kann angeführt werden. Heute liegt ein ähnlicher
Fortschritt für die Welt der Farbe vor, und man
darf ohne Uebertreibung von der Geburtsstunde
der Farbe sprechen.
Ich beschränke mich absichtlich auf kürzeste
Andeutungen. Ueber die meisten berührten Punkte
werden Sie hernach aus berufenem Munde Ein-
gehenderes und Gründlicheres hören. Hier han-
delt es sich nur darum, das Wesentliche kurz zu
bezeichnen, um eine Rechtfertigung dafür zu ge-
ben, dass und warum wir von dem ersten deut-
schen Farbentage eine tiefgreifende Wirkung auf
die Arbeit unseres Volkes erwarten.
Vom weiblichen Becken.
Die Beweglichkeit in der Glutaeenregion
des weiblichen Beckens beim Gehen.
Von Artur Götze, Niederlössnitz.
Das weibliche Becken ist vom männlichen
durch grössere Breite und bedeutenden Fettansatz
um Steissbein und Glutaeen unterschieden. Es
ist um soviel breiter als der Brustkorb dem des
Mannes schmäler ist. Die Darmbeinsöhaufeln sind
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guten Verbindungen beträgt viele Tausende. An
dieser Stelle ist auch das Gesetz anzugeben, nach
dem unbunte Farben mit bunten harmonisch ver-
binden. Es lautet: das hellste Grau darf nicht
weniger Schwarz, und das dunkelste Grau nicht
weniger Weiss enthalten, als die (gleichwertigen)
Buntfarben, welche die anderen Glieder der Har-
monie bilden.
Diese beiden unbunten Grenzfarben lassen
sich sehr einfach aus den Farbzeichen der Bunt-
farben ableiten: sie sind durch die beiden Buch-
staben des Farbzeichens bestimmt. So stehen
zur Farbe 25 1 a die unbunten Farben a (Weiss)
und 1 (mitteldunkel), zu 67 i g, die unbunten
Farben g (mittelhell) und i (mittel). Dieses Ge-
setz ist bisher gar nicht bekannt gewesen und
wird ungemein oft missachtet, was entsprechend
unschöne Ergebnisse bewirkt. Die eben angege-
benen Fälle bilden die Grundlage aller bunten
Harmonien. Man kann aus ihnen unzählige neue
ableiten, indem man einzelne Glieder durch an-
dere nach folgenden Regeln ersetzt.
1. Für jede Farbe können die Glieder ihrer
Schattenreihe ganz oder teilweise eintreten.
2. Jede Farbe kann durch ihre beiden Nachbarn
im Farbkreise ganz oder teilweise ersetzt werden.
3. Bei ungleicher Flächengrösse wird die klein-
ere Fläche mit der schwarzärmeren weissgleichen
Farbe gefärbt.
Wie man sieht, werden die bisherigen An-
sichten über farbige Harmonien geradezu umgekehrt.
Während man bisher annahm, dass die Harmonie
nur vom Farbton abhängt, und den Weiss- und
Schwarzgehalt unberücksichtigt liess, erweist sich
dieser als die erste Voraussetzung jeder Har-
monie und die Abstände im Farbkreise kommen
erst in zweiter Linie.
Hiermit sei der Ueberblick über die Gesetze
der Ordnung und der Harmonie der Farben ab-
geschlossen. Ueberall erwies sich die Ordnung
als die Grundlage der Harmonie, diese ist also
ohne jene nicht möglich. Und wie nur ein klei-
ner Teil der Ordnungsbeziehungen hat erwähnt
werden können, so sind auch nur die Elemente
der Farbharmonik berührt worden, deren voll-
ständige Entwickelung ein jahrelanges Studium
erfordern würde. Ich bilde mir nicht ein, dass
dieser gedrängte Ueberblick alsbald eine feste
Ueberzeugung von dem Wert der neuen Lehre
und ihre sichere Anwendung bei jedem Hörer
bewirken könnte; Prüfung und Vertiefung wird
vielmehr jeder ernste Chromatiker fordern. Sol-
chen Forderungen werden die Mitteilungen ent-
gegenkommen, die wir alsbald empfangen werden.
Inzwischen möchte ich zum Schlüsse noch
einige zusammenfassende Worte über die Frage
sagen, was denn allgemein in die neue Farben-
lehre soll und kann. Es lassen sich von ihr fol-
gende Wirkungen erwarten.
1. Der Unterricht wird in unerwartet hohem
Masse erleichtert und wirksam gemacht. Künftig
kann schon das Kind im Kindergarten die ersten
Grundlagen der exakten Farbenlehre aufnehmen.
Die Volks-, Gewerbe- und Fortbildungsschulen
können den Schüler mit geringer Mühe so weit
bringen, dass er mit Leichtigkeit und Sicherheit
jeden Gegenstand mit harmonischer, d. h. schön
wirkender Färbung ausstatten kann.
2. Hierdurch wird es möglich, dass in nicht vie-
len Jahren alle unsere Erzeugnisse: Geräte, Kleider,
Zimmer, Häuser in harmonischen Farben herge-
stellt werden. Das würde sich zunächst im all-
gemeinen Aussehen unserer Umwelt geltend
machen, und der Gesamterscheinung unseres Le-
bens eine eigenartig gewinnende Note geben.
3. Solche Auszeichnung durch harmonische
Färbung kann sich dann auch auf alle Gegen-
stände, erstrecken, die wir auf den Weltmarkt
senden und ihnen gegen allen Wettbewerb eine
bestimmte Ueberlegenheit sichern.
4. Dies gilt in besonders hohem Masse von
Gegenständen, bei denen schöne Färbung wichtig
oder wesentlich ist, wie Konfektion, Drucksachen,
kunstgewerbliche Gegenstände aller Art. Hier
würde die Sicherheit, harmonische Färbung zu er-
zeugen, von grundlegender Bedeutung sein.
5. Endlich halte ich es nicht für ausgeschlossen,
dass auch die freie Kunst durch die wissenschaft-
liche Beherrschung der Farbe einen wesentlichen
Fortschritt erfährt Ein solcher hat beispielsweise
durch die Entdeckung der Gesetze der Perspek-
tive stattgefunden, auch die Aufstellung der
musikalischen Harmonielehre im 18. Jahrhundert
kann angeführt werden. Heute liegt ein ähnlicher
Fortschritt für die Welt der Farbe vor, und man
darf ohne Uebertreibung von der Geburtsstunde
der Farbe sprechen.
Ich beschränke mich absichtlich auf kürzeste
Andeutungen. Ueber die meisten berührten Punkte
werden Sie hernach aus berufenem Munde Ein-
gehenderes und Gründlicheres hören. Hier han-
delt es sich nur darum, das Wesentliche kurz zu
bezeichnen, um eine Rechtfertigung dafür zu ge-
ben, dass und warum wir von dem ersten deut-
schen Farbentage eine tiefgreifende Wirkung auf
die Arbeit unseres Volkes erwarten.
Vom weiblichen Becken.
Die Beweglichkeit in der Glutaeenregion
des weiblichen Beckens beim Gehen.
Von Artur Götze, Niederlössnitz.
Das weibliche Becken ist vom männlichen
durch grössere Breite und bedeutenden Fettansatz
um Steissbein und Glutaeen unterschieden. Es
ist um soviel breiter als der Brustkorb dem des
Mannes schmäler ist. Die Darmbeinsöhaufeln sind