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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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Heft 2
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Vom 11. Tage für Denkmalpflege in Danzig 1910
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https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0024

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Seite 14.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

1911, 2.

zwischen dem Tag für Denkmalpflege und dem Bund Heimat-
schutz getroffene Abkommen, künftig alle zwei Jahre im Rahmen
der bisherigen Organisation der Tage für Denkmalpflege große
gemeinsame Tagungen unter dem Namen: Gemeinsame
Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz zu ver-
anstalten. Als Ort für die erste dieser Tagungen im nächsten
Jahre ist Salzburg gewählt. In den Zwischenjahren wird ein
„kleiner“, von den Regierungen nicht beschickter Tag für Denk-
malpflege und eine Jahresversammlung des Bundes Heimatschutz
stattfinden.

Das Kranentor in Danzig.


Den ersten Vortrag hielt Regierungsrat Blunck-Berlin über
Hochschulunterricht und Denkmalpflege.
An der Technischen Hochschule in Charlottenburg wird
seit drei Jahren im Auftrage der Preußischen Unterrichts-
verwaltung ein Kolleg über praktische Denkmalpflege
gelesen, ein erfreuliches Zeichen für die wachsende Wert-
schätzung, die man den unter ihrem Namen zusammengefaßten
Bestrebungen entgegenbringt. Dieser Erfolg ist um so höher
zu schätzen angesichts ihrer romantisch-phantastischen Anfänge
und ihrer zunächst einseitig theoretisch-wissenschaftlichen Weiter-
entwicklung. Hier kann das Kolleg nützlich wirken, wenn der
Vortragende neben dem besonderen Zweck auch die allgemeine
Erkenntnis zu fördern strebt, die auch für die künstlerische
Tätigkeit nicht durch die Wissenschaft auf dem Wege der Ab-
straktion, sondern durch die Anschauung gewonnen wird. In-
dem man darlegt, wie kunstgeschichtlich ganz verschiedenartige
Dinge sich doch vielfach bei künstlerischer Betrachtungsweise
zu einer Einheit zusammenschließen, kann das Kolleg über
Denkmalpflege dazu beitragen, daß die Jugend sich den so oft
übersehenen Unterschied zwischen wissenschaftlicher und künst-
lerischer Betrachtung kl arm acht.
Sicherlich hat die Denkmalpflege eine innere Berechtigung,
ein Glied im Rahmen des Hochschulunterrichts zu bilden, und
der Nutzen liegt vor allem darin, daß alljährlich eine Reihe
junger Männer die Hochschule verlassen, welche mit den Be-
strebungen der Denkmalpflege vertraut sind und im späteren
Leben dementsprechend wirken können. Das führt zu dem
Wunsche, daß an möglichst vielen Hochschulen offizielle Denk-
malpflegekollegien eingerichtet werden möchten, um die Zahl der
so Vorgebildeten möglichst rasch zu vergrößern. Aber diese Absicht
stößt vielfach auf das Bedenken, daß die schon jetzt der Zer-
splitterung ihrer Kräfte arg ausgesetzten Studenten noch mehr
von ihren Fachstudien abgelenkt werden könnten.

Solchen Zweifeln gegenüber ist aber doch die Frage er-
laubt, ob es nicht vielleicht möglich sei, minder wichtige Dinge
vom Lehrplan zu streichen, und ob nicht in den Hauptfächern
vielfach unnötiger Ballast mitgeschleppt werde, ob man
nicht hier und da einen veralteten Zopf abschneiden
könne. Insbesondere erscheint solche Frage berechtigt gegen-
über dem Teile des Hochschulunterrichts, der mit der praktischen
Denkmalpflege in besonders lebendiger Wechselwirkung steht,
dem Unterrichte der Architekten.
Es ist doch eine sehr zur Kritik herausfordernde Erscheinung,
daß jetzt in deutschen Landen Gesetze erlassen werden, welche
den Gemeinden Mittel an die Hand geben sollen, sich gegen
die Kunstübung derjenigen zu schützen, welche der Staat selber
zu Baukünstlern ausgebildet hat. Woher kommt diese eigen-
tümliche Erscheinung?
Sollte sie nicht darin begründet sein, daß der Zugang zu
den Hochschulen für nur mittelmäßig Begabte zu leicht, daß
die Ausbildung weit mehr wissenschaftlich als künstlerisch ist,
daß bei uns zu viel von den Kunstformen und zu wenig vom
Handwerk die Rede ist und daß im Unterrichte der Architekten
die konstruktiven, praktischen und allgemein künst-
lerischen Grundlagen zu kurz kommen gegenüber einer
äußerlichen Dressur im Geschichtlich-Formalen? Sollte es nicht
daher kommen, daß die immer klarere Trennung zwischen dem
wissenschaftlichen und dem künstlerischen Teile der Aufgabe,
welche die Entwicklung der Denkmalpflege in den letzten
Jahren kennzeichnet, in den Lehrplänen der Technischen Hoch-
schulen noch keinen Eingang gefunden hat?
Man glaubt Künstler zu erziehen, zieht aber in der Tat nur
jene halb gelehrte, halb handwerkliche Geschicklichkeit groß,
welche keiner Aufgabe gegenüber in Verlegenheit ist, weil sie
sich mit den vorhandenen Formen, seien es alte oder moderne,
schlecht und recht behilft. Auf den Denkmalpflegetagen ver-
stummen die Klagen nicht, daß unsere Denkmäler nicht sowohl
gegen böswillige Zerstörung, als gegen die Herstellung durch
wohlmeinende Architekten zu schützen seien, und dies wird
nicht aufhören, ehe man sich nicht entschließt, auf den Tech-
nischen Hochschulen das Handwerk wieder zu Ehren zu bringen,
und darauf verzichtet, durchschnitt-begabte Leute zu Pseudo-
künstlern zu drillen.
Den praktischen und wirklich künstlerischen Anforderungen
gegenüber ist die „Stilfrage“ nebensächlich. Wer hält noch
die „alle Stile Beherrschenden“ für die Berufenen? Nötig sind
solche, die imstande sind, vier Wände und ein Dach gut zu
konstruieren, anständig zu gestalten und materialgemäß zu ver-
zieren. Deshalb ist eine wichtige Aufgabe für das Kolleg über
Denkmalpflege die Übung in der den Zeiterfordernissen ent-
sprechenden Erweiterung einfacher alter Bauwerke. Es soll
nach Kräften dazu beitragen, daß unsere Architekten
nicht mehr gefürchtet werden, sondern als die mit in
erster Linie berufenen Denkmalpfleger erscheinen.
Die wichtigste Aufgabe des Kollegs ist allerdings, bei der
Jugend Verständnis und Liebe für unsere Denkmäler zu wecken,
und einen heiligen Eifer, für ihre Erhaltung nach Kräften mit-
zusorgen. Solchem Eifer muß sich aber die oft Selbstverleug-
nung erfordernde Erkenntnis paaren, daß bei der Sicherung und
Neubelebung unseres Altbesitzes nicht jede beliebige Tätigkeit
einsetzen darf, sondern daß es gilt, die feinsinnigsten Historiker,
die besten Handwerker und die pietät- und phantasievollsten
Künstler zu gewinnen. Erst wenn als selbstverständlich gilt, was
heute seltene Ausnahme ist, daß solche Kräfte gemeinsam unsere
Denkmalpflege wahrnehmen, erst dann wird man sagen können,
daß Vorlesungen über Denkmalpflege nicht mehr notwendig seien.
An den öfters durch stürmischen Beifall unterbrochenen Vortrag schloß
sich eine lebhafte, den Ausführungen zustimmende und sie mehrfach er-
weiternde Erörterung.
Amtsrichter Dr. Bredt forderte entsprechende Vorlesungen an
den Universitäten für die Juristen, damit die angehenden Verwaltungs-
beamten frühzeitig neben der juristischen Auslegung der immer mehr an-
wachsenden Gesetzgebung auf dem Gebiete der Denkmalpflege und des
Heimatschutzes durch praktischen Anschauungsunterricht erfahren, was da-
mit bezweckt und was nicht erstrebt wird. Das werde dazu beitragen, die
vielfachen und berechtigten Klagen der Architekten, daß die Verwaltungs-
beamten ihren Bestrebungen oft so wenig Verständnis entgegenbrächten,
mit der Zeit zu verringern.
 
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