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Volks-
LIN
. sie tickecücrciküh : (t t V
und Kaiſ Kénigk. . w . Z L
Erſter Band, Ein und Dreiſaſcs € Stück, Gera, den 1sden Iprit. 1799.
L höthſier Erlaußniß
R / : ict Privileg, |
| Was mögen wobl die Franzofen
. rin Egypten machen? -
| H- General kennt alle die vertvickelten
HBrziehungen nicht, die die Geſellſchaft, zu
welcher er gekommen iſt, verbindet, und
handelt ihnen entgegen. Die vorläufige
armſelige Vorkehrung, welche aus einer
oder zwei Verfügungen beſteht, ſoll alle
die ſittlichen Gewohnheiten und lokale Ein:
richtungen, deren unendliche Mannigfal-
î tigkeit die Regierung dieſes tandes aus-
gzeichnete, umfaſſen.
Aber hier iſt leicht zu helfen.
Geſetz nichts wirkt, wirkt die Gewalt. So
Wo das
ost es nöchig iſt , wird das Militär unter
der Leitung eines Offiziers hülfreiche Hand
leiſten! Das iſt das große und allgemeine
î Heilmittel! Hat man unglücklicherweiſe
_ tei der bürgerlichen Weisheit keine Hülfe
gefunden; h “üg fich al alles in ivo :
VBenalt auf, & der EÖxoßeter: ſtäß t niit .
Bajonettſtichen das Geſetzbuch in die Bruſk
, (Fortſehung. ).. : sts . der Einwohner. Was konnte man. aber
auch von einem Mann erwarten, der durch
Merſuche ähnlicher Art in Europa ſeine
Unfähigkeit hinlänglich gezeigt hat ? Mö-
gen jene dummen Bewunderer die Organi-
ſazion Italiens, das würdige Mufter der
Egyptiſchen, ſich .in das Gedächtniß zus
rückrufen, welche ſo oft von ihm ſelbſt um-
geändert, und mit verächtlichem Blick von
andern ſobald er entfernt war, umgeſchmol-
zen wurde. Uekberall kein Plan, kein
feſter Entſchluß! Er zieht aus ſeinem Reise
ſeſak das Urbild aller Gesetzgebung hervor
Die Conſtituzion von 1795, das Kleid,
das ſich an jeden Körper anſchmiegt, für
“Alterthum kannte man keine U!; ile
jede Lage und jedes Volk paßt.
Zeit fertige Geſetzgebung. Man ließ
sich zu den Gebräuchen und Vorurtheilen.
der beſi egten Völker mit Nachſicht heran.
Volks-
LIN
. sie tickecücrciküh : (t t V
und Kaiſ Kénigk. . w . Z L
Erſter Band, Ein und Dreiſaſcs € Stück, Gera, den 1sden Iprit. 1799.
L höthſier Erlaußniß
R / : ict Privileg, |
| Was mögen wobl die Franzofen
. rin Egypten machen? -
| H- General kennt alle die vertvickelten
HBrziehungen nicht, die die Geſellſchaft, zu
welcher er gekommen iſt, verbindet, und
handelt ihnen entgegen. Die vorläufige
armſelige Vorkehrung, welche aus einer
oder zwei Verfügungen beſteht, ſoll alle
die ſittlichen Gewohnheiten und lokale Ein:
richtungen, deren unendliche Mannigfal-
î tigkeit die Regierung dieſes tandes aus-
gzeichnete, umfaſſen.
Aber hier iſt leicht zu helfen.
Geſetz nichts wirkt, wirkt die Gewalt. So
Wo das
ost es nöchig iſt , wird das Militär unter
der Leitung eines Offiziers hülfreiche Hand
leiſten! Das iſt das große und allgemeine
î Heilmittel! Hat man unglücklicherweiſe
_ tei der bürgerlichen Weisheit keine Hülfe
gefunden; h “üg fich al alles in ivo :
VBenalt auf, & der EÖxoßeter: ſtäß t niit .
Bajonettſtichen das Geſetzbuch in die Bruſk
, (Fortſehung. ).. : sts . der Einwohner. Was konnte man. aber
auch von einem Mann erwarten, der durch
Merſuche ähnlicher Art in Europa ſeine
Unfähigkeit hinlänglich gezeigt hat ? Mö-
gen jene dummen Bewunderer die Organi-
ſazion Italiens, das würdige Mufter der
Egyptiſchen, ſich .in das Gedächtniß zus
rückrufen, welche ſo oft von ihm ſelbſt um-
geändert, und mit verächtlichem Blick von
andern ſobald er entfernt war, umgeſchmol-
zen wurde. Uekberall kein Plan, kein
feſter Entſchluß! Er zieht aus ſeinem Reise
ſeſak das Urbild aller Gesetzgebung hervor
Die Conſtituzion von 1795, das Kleid,
das ſich an jeden Körper anſchmiegt, für
“Alterthum kannte man keine U!; ile
jede Lage und jedes Volk paßt.
Zeit fertige Geſetzgebung. Man ließ
sich zu den Gebräuchen und Vorurtheilen.
der beſi egten Völker mit Nachſicht heran.